Wie jedes Jahr finden zum 1. Mai die „Sonntagsreden“ der Gewerkschaftsfunktionäre statt, inhaltlich hat die Gewerkschaftsbewegung das Thema Mobbing immer noch nicht national zum Anliegen Nummer „Eins“ gemacht, obwohl immer mehr Arbeitnehmer Opfer von Mobbing-Attacken werden. Der 1. Mai ist schon längst zu einem „Picknick-Tag“ für Gewerkschaftsfunktionäre mit „Aufsichtsratjobs“ im Rahmen der Mitbestimmung verkommen.
Daher hier vom 26.04.2007 eine EU-Verpflichtung aller Parteien am Arbeitsprozess gegen Mobbing und andere Formen der Belästigung und Gewalt im Arbeitsalltag. Ende 2010 soll die „Fifth European Working Conditions Survey “ oder „fünfte europäischen Befragung zu den Arbeitsbedingungen der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen erscheinen. Wir werden sehen, wie sich das Umfeld für Arbeitnehmer europaweit in der Finanzkrise verändert hat.
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Arbeitsplatz vorzugehen.
Heute unterzeichneten die europäischen Sozialpartner (EGB,
BUSINESSEUROPE, CEEP und UEAPME) eine Rahmenvereinbarung gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Die Vereinbarung soll dazu beitragen, Mobbing, sexuelle Belästigung und physische Gewalt im Arbeitsumfeld zu verhindern und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
Unternehmen in Europa müssen gegen derartiges Verhalten eine
Nulltoleranzstrategie anwenden und Verfahren zur Bewältigung von
Belästigung und Gewalt ausarbeiten. Aus den vorliegenden Daten ergibt sich, dass pro Jahr 5 % der Arbeitnehmer (jeder Zwanzigste) einen Fall von Mobbing und/oder Belästigung melden.
Beschwerden sollten rasch untersucht und behandelt werden. Die Grundsätze Würde, Vertraulichkeit, Unvoreingenommenheit und Fairness müssen dabei eingehalten werden. In der Vereinbarung wird betont, dass bei Verstößen geeignete Maßnahmen gegen den Urheber zu ergreifen sind, einschließlich Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung, während andererseits dem Opfer Unterstützung, gegebenenfalls ergänzt durch Wiedereingliederungsmaßnahmen, gewährt werden muss.
Die Sozialpartner haben über dieses Thema insgesamt 10 Monate verhandelt, im Anschluss an eine Anhörung der Europäischen Kommission im Jahre 2005. Der im Dezember 2006 vereinbarte endgültige Text wurde von den Entscheidungsgremien der europäischen Organisationen der Sozialpartner gebilligt und heute von den der vier Organisationen unterzeichnet. Im Laufe der nächsten drei Jahre wird er von den Sozialpartnern auf nationaler Ebene in allen EUMitgliedstaaten umgesetzt. Es handelt sich um die dritte „autonome“
Rahmenvereinbarung der Sozialpartner nach „Telearbeit“ (2002) und „Stress am Arbeitsplatz“ (2004). Die Vereinbarung war Teil des Arbeitsprogramms der Sozialpartner für 2006-2008.
2 Hintergrund
Jüngste Umfragen zu den Arbeitsbedingungen zeigen eine steigende Tendenz bei psychischen Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz. Es gibt Anzeichen dafür, dass dies in vielen Fällen auf Mobbing, Belästigung, Gewalt oder Gewaltandrohung zurückzuführen ist. Laut Fourth European Working Conditions Survey (vierte europäischen Befragung zu den Arbeitsbedingungen) der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin (Daten von 2005, veröffentlicht 2007) erklärte im vorangegangenen 12-Monatszeitraum jeder 20. Arbeitnehmer (also 5 %), Opfer von Mobbing und/oder Belästigung gewesen zu sein. Ein ähnlicher Prozentsatz gibt an, persönlich Opfer von Gewalt gewesen zu sein, allerdings sind Arbeitnehmer eher Gewalt außerhalb des Arbeitsplatzes ausgesetzt (4 %) als Gewalt am Arbeitsplatz selbst (2 %).
Frauen, Angestellte und Beschäftigte in größeren Unternehmen sind eher mit
Belästigung und Gewalt konfrontiert. Am größten ist das Risiko in den Sektoren
Gesundheit und Soziales, Bildung, öffentliche Verwaltung, Verkehr sowie Hotels und
Gaststätten.
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