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Pflegeheimleiterin wurde gemobbt bis zur Erkrankung

8. Juni 2010

Mobbingopfer Sedika Weingärtner

Jahrlang wurde die Leiterin eines Pflegeheimes im Kreis Peine von ihrer Vorgängerin schikaniert, bis sie nun so erkrankt ist, dass die wohl für immer arbeitsunfähig ist und wohl selber für immer zu einem Pflegefall werden kann.

„Die Frau sei nie richtig zum Arbeiten gekommen und darüber krank geworden, so der Anwalt weiter“. (1)

Das kennen wir aus den Arbeitsbedingungen  bei der Post AG und Siemens, der Fall Sedika Weingärtner ist dafür nur ein Beispiel, wie man jemanden am Arbeitsplatz fertig macht.

Und wer selber schon mal gemobbt worden ist, weiß was das heißt, wenn der Anwalt der Pflegeheimleiterin ausführt, „ihre Vorgängerin habe sie kontrolliert und gegen sie Intrigen gesponnen“. (1) Intrigen, das ist die Hauptschlagader der Mobber, nur warum wird hier nicht endlich mit einer gesetzlichen Regelung ein Riegel vorgeschoben?

Nun also hat das Opfer geklagt und musste sich bei dem berühmten Gütetermin folgendes anhören, „über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung können wir reden. Über einen Schmerzensgeld-Anspruch rede ich nicht,“ (1) so der Anwalt der Beklagten.

Und auch das wissen die Anwälte der Mobber in Deutschland nur zu gut, hier muss nicht der Täter seine Unschuld beweisen, sondern das Opfer ist immer beweispflichtig. „Sie müsste erst einmal beweisen, dass ihre Gesundheit geschädigt worden ist, betonte“ der Anwalt der beklagten Seite. „Das Angebot, ihr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung zu zahlen, habe sie ausgeschlagen“. (1)

„Darüber hinaus kritisierte der Anwalt der Betreibergesellschaft, dass die Frau im Februar in den Urlaub gegangen und seitdem nicht mehr an ihre Arbeitsstätte zurückgekehrt sei. Er wisse daher nicht, ob sie nicht in der Zwischenzeit eine neue Stelle angenommen habe. Der Anwalt der Frau verneinte dies und sagte, seine Mandantin sei weiterhin krank“. (1)

Und man muss sich fragen, was der Richter wohl meint mit friedlich? „Richter Lutz Bertram ermutigte beide Seiten, das Verfahren friedlich beizulegen“ und verwies auf den Kammertermin 11. November 2010. Keine Aussage macht dieser Superrichter zur „Würde des Menschen und seinem Grundrecht auf Gesundheit, offenbar kennt der das GG nicht mal im Ansatz.

Auch wurde nicht geklärt, wer die ganzen Kosten der Mobbingfalls tragen soll. Nicht zu fassen, was wir für Arbeitsrichter haben, die scheinen noch im Mittelalter oder in Afghanistan zu leben. „Friedliche Einigung„, da kann man nur hoffen, dass deutsche Richter bald durch qualifizierte europäische ersetzt werden.

1)http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2162/artid/12339883