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Firma Ratio in Trier ein Mobbing-Paradies

8. Dezember 2010

Bespitzeln

Man muss nur Mitarbeiter in einem Unternehmen haben die rechtlich gesehen zur Kaste der Unberührbaren zählen und schon kann das Mobbing losgehen.

In Trier ist das die Firma Ratio, lange Zeit bei den Arbeistkräften vor Ort beliebt, beliebt(?), bis eben die Unternehmensführung sich der Leiharbeit annahm. Das war billiger und einfacher, „bis zu 300% Unterschied kann es da schon geben“ (1) im Lohnbereich und das bringt Kohle wenn auch die Leiharbeiter nicht nur miese Löhne bekommen, sondern sich auch noch mobben lassen müssen.(1)

„Seit einiger Zeit jedoch erfreuen sich einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Leiharbeiter Firma die im Ratio zum Einsatz kommen etwas weniger über einen Ratio Mitarbeiter, der vll. recht eifrig in Sachen Mobbing sein könnte“. Und Leiharbeiter sind da eben die modernen Sklaven, ohne Rechte und Betriebsrat, Gewerkschaft oder andere Interessenvertreter.

„Offenbar haben Betroffene Angst über die möglichen schlimmen Mobbing Aspekte zu sprechen. Man befürchte seinen Arbeitsplatz zu verlieren“(1). Angst war in der deutschen Demokratie immer schon erwünscht, oder wie soll man diese Manager verstehen die so was vor Ort dulden?

Und auch die Verleihfirma hat nun plötzlich Angst wenn es um Fälle von Mobbing geht. „Ebenso scheint es der Leiharbeiter Firma daran zu liegen das deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den „Mund halten“; durch die Blume gesprochen wird da u.a. ausgeführt das wenn man sich an die Presse wendet und es eine Veröffentlichung gebe man mit 50.000 Euro „Vertragsstrafe“ rechnen müsse“. (1)

Also wer Mobbing-Fälle zur Anzeige bringt muss dann mit Strafe rechnen oder wie soll man das verstehen was dort vor Ort abgeht? Nochmals zu Erinnerung, wird sind nicht in China, da würden sofort die Medien im Westen darüber berichten, sondern sind in Deutschland 2010. „Trotz mehrfacher Beschwerden ist kein Ende der möglichen Mobbing Angriffe zu sehen. Beschwerden scheint die Firma Ratio bzw. die Leiharbeiter Firma wie Müll zu behandeln“. (1)

Und die Gewerbeaufsicht, was machen diese Beamten eigentlich den ganzen lieben langen Tag so? „Mögliche Betroffene sollen „den Mund halten“, die Presse soll vll. totgeschwiegen werden und vll. soll noch munter weiter Mobbing betrieben werden“. (1) Übringens regiert dort die SPD, im Bundesland Rheinland-Pfalz und unser Weinkenner Brüderle, FDP und Wirtschaftsminister kommt auch von dort her.

Doch da sind noch immer die Mobbing-Opfer die keine Ruhe geben und das heißt jetzt, Krieg am und um den Arbeitsplatz. „Jetzt reichte es einer Mitarbeiterin der betroffenen Leiharbeiter Firma. Hilfesuchend wendete sich die junge Frau an die ArGe Trier und von hier wurde ihr u.a. den Rat gegeben eine fristlose Kündigung einzugeben was sie dann auch zum vergangenen Samstag tat“.(1)

So ist das, wer Demokratie in Anspruch nimmt der wird gekündigt und das zwar fristlos, nur was macht eigentlich die sogenannte Gewerkschaft und ihr höriger Betriebsrat denn so außer Kaffee trinken und sich vor der Zivilcourage von Mobbing-Opfern fürchten?

Na die warten auf den Staatsanwalt, den haben nämlich die Demokraten informiert und werden ebenfalls vor das Arbeitsgericht gehen.

„Die Firma Ratio und die betroffene Leiharbeiter Firma erfreuen (sich) nicht nur (des) ArGe Trier(, die) sich des Falles annehmen wird, auch die zuständige Staatsanwaltschaft Trier wird sich sicherlich noch in den kommenden Tagen „bemerkbar“ machen. Die betroffene Mitarbeiterin hat nämlich ihre Ängste überwunden und beide Behörden involviert“. (1)

Und das ist gut so, nur ob der Staatsanwalt endlich mal bei Mobbing aktiv wird das ist eben fraglich. Auch ein Staatsanwalt hat so seine „Chefs“, und die kommen aus der Politik und die haben wieder Chefs die man Lobbyisten nennt, ein Netz das mehr und mehr funktioniert und immer besser wird.

1)http://de.paperblog.com/firma-ratio-in-trier-hier-scheint-es-sich-gut-zu-mobben-35916/

Mode- und Lifestyleunternehmen Breuninger mobbt und kündigt Ver.di-Betriebsrätin

22. September 2010

Beweise

Immer häufiger geraten aktive und ihrem Gewissen verpflichtete Betriebsräte in das Visier der Mobber. Aktuell ist der Fall im Hause des Stuttgarter Mode- und Lifestyleunternehmen Breuninger. (1)

Einer „Ver.di-Betriebsrätin“ wurde „fristlos gekündigt, weil sie während einer Betriebsausschusssitzung ein angeschaltetes Handy verdeckt platziert hatte“. (1)

Normalerweise ist der „23-köpfige Betriebsrat, der der Kündigung zustimmte“ auf Seiten seiner Mitglieder. Doch bei Breuninger „besteht neben fünf ( Neuen) seit Mai 2010 (der) dort vertretenen Ver.di-Betriebsräten ansonsten überwiegend aus AbteilungsleiterInnen“, die der Unternehmensleitung zugetan sind und dies auch mit der oder den Kündigungen bewiesen haben.  Unregelmäßigkeiten bei den Betriebsratswahlen gab es wohl schon immer. „Urnen waren nicht versiegelt, Briefwahlunterlagen wurden zu früh geöffnet“.

Nun also tauchten jedoch neue Gesichter im Betriebsrat auf, die eine andere Vorstellung von der Arbeit in diesem Gremium hatten. „Der Betriebsrat in seiner Gesamtheit schloss jedoch schnell eine Betriebsvereinbarung, in der auf drei Freistellungen verzichtet wurde. Die später gekündigte Betriebsrätin bzw. ihre Liste klagte vor dem Arbeitsgericht gegen dieses Vorgehen“ und war nun im Visier der Mobber.

Damals galt noch Gerechtigkeit als Wert an für sich was

„Der besagten Betriebsrätin war offenbar das eingeschaltete Handy in ihre Unterlagen“ am 01.09.2010 „gerutscht. Dies fiel nach einer Stunde auf, und sie beendete eine Verbindung, die nach ihrer Aussage aus Versehen bestanden hatte“. (1) Das reichte den Mobbern jedoch zu einer Mobbing-Attacke aus.

„Sie, (die unternehmensleitungsfreundlichen Betriebsräte), informierten die Unternehmensleitung über den Eklat, der sich in der Betriebsrausschusssitzung ereignet hatte. Diese bezeichnete den Vorfall in einer Presseerklärung als offenkundigen Lauschangriff, deren Ziel die Ausspähung von internen Betriebsangelegenheiten gewesen sei. Das Unternehmen sprach der Betriebsrätin die fristlose Kündigung aus“. (1) Erinnert irgendwie an den Fall im Landratsamt Neuburg, auch dort spielte der Personalrat ebenso eine merkwürdige und befremdliche Rolle. (2)

Doch irgendwie merkte auch die Unternehmensleitung die „Merkwürdigkeit des Vorwurfs des Lauschangriffs“ und schickte daher der Betriebsrätin eine zweite, fristlose Kündigung zu. Auch diese gehört heute schon zur Alltäglichkeit, eine Kündigung nach der anderen wird dort geschickt, meistens nur das Datum geändert und das Opfer wird somit zu einer Klage nach der anderen gezwungen. Man hofft bei diesen Serienkündigungen immer darauf, dass das Opfer eine übersieht und diese dann zum Tragen kommt. Unsere Arbeitsrichter wissen das, agieren jedoch ganz im Sinne der Kündigungstäter, was nicht zu verstehen ist.  

Grüße aus der DäDäRä

„Die Betriebsrätin erhielt eine zweite fristlose Kündigung. Grund dafür sei der dringende Tatverdacht auf eine Straftat, so das Unternehmen. Die Betriebsrätin soll angeblich eine falsche Formulierung in der eidesstattlichen Versicherung abgegeben haben, mit der sie die Freistellung begehrt. Es handelt sich um eine kleine Unklarheit im Zusammenhang mit der eingereichten Fraktionsliste“. (1)

Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass wir in Deutschland langsam Zustände wie in der DDR zu Stasizeiten haben. Offenbar hat Habermas mit seiner Warnung vor der „anderen Zerstörung der Vernunft“ (3) oder der „Ossifizierung des Westen„, wie sie Maxim  Biller nennt, recht. Man wundert sich langsam über gar nichts mehr oder wenn morgen in der Zeitung steht, „Hund erschoßen“ weil er stolz das GG um den Hals trug und damit über die Mauer seines Herrschen sprang.  

1)http://www.betriebsratsqualifizierung.de/news/breuninger-kuendigt-betriebsraetin-wegen-angeschalteten-handys

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2625656_0_9223_-datenschutz-lauschangriff-bei-breuninger-.html

2)http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neuburg/Lokalnachrichten/Artikel,-Personalrat-hat-keine-Daten-geloescht-_arid,2248299_regid,12_puid,2_pageid,4502.html

3)http://www.zeit.de/1991/20/Die-andere-Zerstoerung-der-Vernunft

4)http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E268B034D9E5745B48131BFF63261828A~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_feuilleton

Eigenkündigung bei Mobbing bringt nur Nachteile und hilft nicht weiter

19. Juli 2010

Wer meint, dem Rat vieler zu folgen sei klug, der irrt sich wie der Fall eines Arbeitnehmers aus 2003 zeigt. „Der Kläger hatte im August 2003 fristlos gekündigt, weil sein Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen im Verzug war. Einige Monate später verlangte er jedoch die Zahlung der ausstehenden Gehälter, weil die Beklagte, welche den Betrieb im September 2003 übernommen hatte, zum einen zur Rechtsnachfolgerin seines Arbeitgebers geworden sei“. (1)

Das BAG hat die Klage zurückgewiesen, das Opfer sah somit vor Gericht schlecht aus, das liegt an der Darlegungs- und Beweispflicht.  

„Zur Begründung führt das BAG an, dass es für eine fristlose Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB eines wichtigen Grundes bedarf, ohne diesen ist die Kündigung unwirksam. Ein solcher wichtiger Grund kann nach der Rechtsprechung dann bestehen, wenn der Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen im Rückstand ist und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber deswegen zuvor abgemahnt hat. Wer kein Gehalt bekommt und dieses ausstehende Gehalt unter Androhung arbeitsrechtlicher Maßnahmen einfordert, hat dem Grunde nach einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 I BGB geschaffen“. (1)

Interessant ist auch, dass in dem Fall nur vom BGB die Rede ist, das Kündigungsschutzgesetz zum Beispiel wird gar nicht erwähnt. (2)

„Wenn kein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt, der Arbeitgeber die Kündigung dennoch hinnimmt, dann kann sich der Arbeitnehmer regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit seiner schriftlich ausgesprochenen Eigenkündigung berufen. Ein späteres Berufen auf formale Mängel verstieße gegen das aus der Generalklausel des § 242 BGB hergeleitete Verbot widersprüchlichen Verhaltens„. (1)

Offen bleibt in dem Fall die Klärung, was ist ein wichtiger Grund, offen. Die finanzielle Lage vieler Arbeitnehmer heute ist so, dass schon zwei oder drei Monatsgehälter die fehlen, viele in wirtschaftliche Not bringen oder sie erst auslösen. Der Grund kann bestimmt nicht als unwichtig angesehen werden. Ausbleibende Einkommenszahlungen haben Auswirkungen auf den Dispokredit, Ratenzahlungen usw. Nur auch hier ist imer nur der Arbeitnehmer vor Gericht beweispflichtig, Beweise die er oft gar nicht erbringen kann.

Aktueller Fall: Ein Arbeitnehmer kommt durch Nachstellen (Stalking) seiner früheren Arbeitgebers bei der Bank in eine finanzielle Schieflage. Sein Dispokredit wir plötzlich gestrichen, ausstehende  Summen muss er nun schnell ausgleichen. Dadurch  kommt der Kläger in eine finanzielle Schieflage, die auch einen Prozess zusätzlich verzögern. Hier nun soll nur der Kläger beweispflichtig sein, Beweise die er gar nicht erbringen kann, denn im Notfall müsste er hier wieder Anzeige bei den Ermittlungsbehörden stellen, usw. und Einblick in die bisherigen Ermittlungen erhalten. Nur die Ermittlungsbehörden müssen den Antragsteller nicht informieren und auch keinen Einblick in ihren Kenntnisstand geben. Somit hat der Arbeitnehmer gar keine Chance auf ein faires Verfahren, als Opfer wird er wieder einmal verlieren.

Doch zurück zum aktuellen Fall der „Eigenkündigung. Eine Eigenkündigung löst zudem regelmäßig eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt gem. § 144 Abs. 1 SGB III aus, weil man seinen Beruf ohne wichtigen Grund verloren hat. Sperrzeit bedeutet hier, dass der nunmehr Arbeitslose für die Dauer der Sperrzeit keinerlei Leistungen durch die Agentur für Arbeit erhält. Mit anderen Worten „es gibt kein Arbeitslosengeld“. Nur ausnahmsweise kann Mobbing des Arbeitnehmers ein „wichtiger Grund“ für die unverschuldete Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer angesehen werden und deshalb der Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten bleiben“. (1)

Das Mobbing-Opfer wäre hier auch die AfA angewiesen und das kann man schlichtweg vergessen. Alleine in Berlin sind pro Jahr über 100 000 Fälle vor dem Sozialgericht, in der die AfA Zahlungen verweigert hat, 60 bis 70 % zu unrecht, das sagt wohl alles aus über den Zustand der AfA und ihre Arbeitsweise. Es müsste also bei jeder AfA vor Ort einen kompetenten und rechtlich ausgebildeten Experten für Mobbing-Fälle geben, doch davon träumen wir noch in 100 Jahren.

Mobbingerlebnis

In späteren Schritten kann wohl der Käger wie etwa das Mobbingopfer Schmerzens- und Schadensersatz einklagen, hat dann aber wieder seine liebe Not. „Der Arbeitslose, kann später nur noch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen, wobei er darlegungs- und beweisbelastet ist. Unschwer ist zu erkennen, dass eine Eigenkündigung erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile mit sich bringt, ohne dass in jedem Fall gleichwertige Vorteile für den die Eigenkündigung aussprechenden Mitarbeiter zu erkennen sind“.(1)

Die berühmte  Darlegungs- und Beweislast wird in Deutschland immer zu Ungunsten der Opfer ausgelegt und niemals zum Nachteil der Täter, das widerspricht den europäischen Rechtsnormen und dem Wertegefühl. So kann man in England als Sekretärin zu Recht eine hohe Summe an Schadensersatz und Schmerzensgeld einlagen, in Deutschland eben nicht.

„Wegen der mutmaßlichen Schikane einer Ex-Mitarbeiterin durch ihre Kolleginnen muss die Deutsche Bank jetzt tief in die Tasche greifen: Die Deutsche Bank ist in Großbritannien wegen Mobbings zu einer Zahlung von 1,2 Millionen Euro verurteilt worden: Eine Angestellte wurde während ihrer Arbeit für die Bank so schikaniert, dass sie zwei Nervenzusammenbrüche hatte“. (3)

Denn in deutschen Arbeitsgerichtssälen wird dem Mobbingopfer mit grinsendem Gesicht des Richters erklärt, hier gibt es nur maximal 60 000 Euro und Schluss damit. Und genau das sind die Unterschiede zwischen Recht und Unrecht, oder warum in Deutschland auf Teufel komm raus gemobbt wird. Deutsche Richter erkennen nicht, dass sie den Zustand der Rechtslosigkeit im Arbeitsrecht genauso mitverursacht haben, wie die Zunahme der Mobbingfälle und Ausmaße der Schikaneattacken. 

 Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert kommt zu Recht zu der Auffasung in seinem hervorragend Artikel,  das eine Eigenkündigung wenig nützt, sondern man sich selber mehr schadet. „Dieses Urteil zeigt erneut, dass von Eigenkündigungen dringend abgeraten werden muss. Einmal ausgesprochen, bekommt man sie nur noch in extrem seltenen Ausnahmefällen wieder aus der Welt.

Wohin?

Selbst im Fall von Mobbing liegen die Hürden hoch. Der Eigenkündigende ist darlegungs- und beweisbelastet, dass es sich um Mobbinghandlungen von einigem Gewicht handelt und dass der davon ausgehende psychische Druck so stark ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist“. (1)

Hier muss man jedoch zwischen der Größe eines Unternehmens unterscheiden und den daraus möglich folgenden Alternativen, wie etwa die Möglichkeit des Einsatzes in einem anderen Betriebsteil. Hierzu darf aber keine Eigenkündigung vorliegen.  Aus dem Kündingsschutzgesetz (3),  „§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen. (2) Verstößt eine Kündigung gegen die guten Sitten, so finden die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und der §§ 10 bis 12 entsprechende Anwendung“. (3)

Man sollte daher sich generell vor einer Eigenkündigung einen sehr guten Rat bei einem Rechtsbeistand einholen, vor Ratschlägen von Mediatoren sei hier gewarnt, insbesondere wen sie von der Arbeitgeberseite bezahlt werden. Mit seinem Aufsatz hat der RA  Dr. Frank Sievert ein sehr wichtiges Thema behandelt und  lesbar auch für den juritischen Laien aufgearbeitet. Klar ist, wer als Mobbing-Opfer selber kündigt, hat später bei Regressansprüchen wie etwa Schmerzensgeld ganz schlechte Karten.  

1)http://www.marketing-boerse.de/Fachartikel/details/Mobbing-Ein-Mann-%96-ein-Wort-%96-kein-Geld

2)http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

3)http://www.jobblogger.de/index.php?url=archives/403-1,2-Mio-fuer-Sekretaerin.html&serendipity%5Bcview%5D=threaded

Einer 59-jährigen Bahn-Mitarbeiterin, Christine M. wurde gekündigt

9. Juli 2010

Im Schatten des Urteils von Emmely aus Berlin-Hohenschönhausen haben nun viele Opfer des neuen Krieges am Arbeitsplatz gute Karten.

So zum Beispiel die seit 40 jahren bei der Bahn beschäftigte Mitarbeiterin, die sich des Betrugs in einem minder schweren Fall schuldig gemacht hat. Bei den Deutschen Bahn ist es üblich, dass Mitarbeiter zu ihrem jeweiligen Dienstjubiläum einen Zuschuss für Bewirtung erhalten. So durfte die Zuansagerin für 250 Euro Kollegen einladen und mit diesen feiern, die Bahn übernimmt bei 40 Jahren Betriebszugehörigkeit 250 Euro der Kosten gegen Rechnung.

Nun hat die 59. Jähirge auch mit sechs Kollegen gefeiert, aber nur 84 Euro verbraucht, abgerechnet hat sie jedoch die 250 Euro. Am 23.Juni 2009 wurde Christine M. wegen Betrugs und den damit verbundenen groben Vertrauensmissbrauch fristlos gekündigt“. (1)

Da wurde der Bahnmitarbeiterin wohl ihr fehlerhaftes Verhalten in der Konsequenz klar und sie klagte zum Glück dennoch gegen diese fristlose Kündigung. “ Ihre Klage gegen diese Kündigung wurde wenig später vom Berliner Arbeitsgericht zurückgewiesen“. (1)

Dagegen hat sie Einspruch eingelegt und nun wird der Fall seit gestern vor dem LAG-Berlin verhandelt.  „Landesarbeitsrichter Gerhard Binkert machte am Donnerstag keinen Hehl daraus, dass der Fall ohne das Emmely-Grundsatzurteil vermutlich sehr schnell entschieden worden wäre. Gegen Christine M., die sich eindeutig vorsätzlich bereicherte“. (1)

Und hier erkennt man, dass nun das Urteil von Emmely vor dem BAG ein Grundsatzurteil ist, dass vielen hilft, ihr Recht zu bekommen, wen auch viele Richter dies nur widerwillig tun.

“ Nach der Änderung der Rechtsprechung, der Richter spricht von einem Paradigmenwechsel, sehe die Sache jedoch anders aus. So sei Christine M.s sehr lange Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen. Ebenso, dass sich in dieser Zeit ein gewisses Maß an Vertrauen aufgebaut habe, das durch den Betrug mit der falschen Quittung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vollständig zerstört worden sei. Auch der wesentlich höhere Schaden, so Binkert, dürfe bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen. Und im Gegensatz zu Emmely habe Christine M. ja die Tat nach der Aufdeckung auch sofort zugegeben und nicht versucht, die Schuld auf andere Kollegen abzuwälzen“. (1)

Nachdem der Richter den Bahnvertretern klar gemacht hatte, dass er der Kündigung nicht zustimme, so hätte auch eine Abmahnung und Einzug des Betrags der überhöhten Rechnungseinrecihung völlig genügt, machte er den beiden seiten wieder ein Vergleichsangebot.

„Umso erstaunlicher war, dass Christine M. und ihr Anwalt sofort einen Vergleichsvorschlag des Richters annahmen: Die Kündigung vom 23.Juni 2009 werde aufrechterhalten, dafür werde sie am 1.August 2010 wieder eingestellt. Natürlich ohne Entschädigung für die Zeit zwischendurch, in der sie nur Arbeitslosengeld erhalten habe“. (1)

Die Bahn stimmte noch nicht zu und es darf befürchtet werden, dass wir mit unserer Arbeitslosenversicherung das Rambo-Gehabe der Bahn mittragen müssen. Aus Sicht der Bahnmitarbeiterin verständlich, denn sie will ihren Job bis zum 65. Geburtstag behalten, wer kann dies ihr verdenken? Auf den Ausgang darf man gespannt sein und Emmely sei nochmals ein Dank der Bahnmitarbeiterin gewiss.

Man darf sich aber fragen, wann Arbeitsrichter auch in der Mobbing-Rechtsprechung eine Paradigmawechsel und vornehmen zum GG stehen in dem es heißt, die Würde des Menschen ist unantastbar.

1)http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1340571/Betrug-ist-kein-Grund-fuer-Kuendigung.html

http://www.t-online-business.de/kuendigung-bewirtungskosten-falsch-abgerechnet-job-weg/id_23148972/index

http://www.badisches-tagblatt.de/html/content_welt/00_20100709000000_Kuendigung_wegen_falscher_Abrechnung_Prozess.html

Maultaschenopfer wird mit 42000 Euro inoffiziell doch gekündigt

30. März 2010

Kohle statt Gerechtigkeit.

Wir kennen zur Genüge die Einstellung von Beamten gegen die Rechte der Menschen oder Bürger, wie sie zum Beispiel im GG im Artikel 1 und 2 unabänderlich verankert sind. Doch was interessiert das schon Beamte oder Richter, die sich selber mit dem Status der Unkündbarkeit immunisiert haben.(1)

Nun also hat der Richter vom Landesarbeitsgericht,Christoph Tillmanns entschieden ohne ein Urteil zu sprechen. Wir haben wieder einen dieser Vergleiche, der jedoch im Interessen der Altenpflegerin sein dürfte, dem Rechtsanspruch aus dem GG und Artikel 1 und 2 jedoch Hohn spricht.(2)

Der Vergleich kann in einigen Wochen unter dem Aktenzeichen (Az.: 9 Sa 75/09) eingesehen werden, wenn das Altenheim ihn nicht noch anfechtet. (4)  Die AMR wird ihn veröffentlichen, so bald er zugänglich sein sollte, was bei Vergleichen wohl von den Gerichten anders gehandhabt wird als ein offizielles Urteil.

Einmal hat der Richter klar gemacht, die Kündigung war unzulässig. Einmal hätte der Arbeitgeber erkennen müssen, dass die lange Betriebszugehörigkeit und das hohe Lebensalter keine fristlose Kündigung rechtfertigt, was zu begrüßen ist.

Zum Vorgang „Diebstahl aus Essensresten“ hat der Richter folgend Stellung laut Reuters bezogen und Zweifel geäußert, „ob wegen des geringen Wertes der Maultaschen eine fristlose Kündigung hätte ausgesprochen werden müssen. Ein messbarer Schaden sei dem Arbeitgeber nicht entstanden, da die Maultaschen als Abfall entsorgt werden sollten. Eine Abmahnung hätte nach Ansicht des Gerichts genügt, um die unbestrittene Mitnahme der wenige Euro teuren Speisenreste zu rügen“.(4)

Wenn der Vergleich nicht fruchtet, ist aber das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt. so zu mindest die Rechtslage für Pflegerin.

Traumatisierung:

Offenbar hat daraufhin der Vergleich gegriffen, die Frau erhält Lohnnachzahlung bis zum fiktiven Ende ihres Arbeitsverhältnis Ende 2009 und eine Abfindung, die zusammen 42 000 Euro machen, die Steuer ist davon noch nicht abgezogen.

Aber was wohl sehr nachteilig für die Beklagte ist und somit Zweifel an ihrem Anwalt gegeben sein dürften, „werde die 58-jährige (Altenpflegerin) ihre Altersvorruhestandsregelung verlieren“. (4)

Ein Richterspruch der nur enttäuschen kann und klar macht, wenn du Macht hast, Kohle und gerne mobbst, dann gewinnst du letztendlich immer. Das Ziel des Mobber war es, der Klägerin zu kündigen und diese wurde nun auch richterlich umgesetzt. Also rechtlich gesehen für den Arbeitgeber ein Erfolg, ein voller Erfolg auf Umwegen eben.

Und die 42 000 Euro, an sich noch das Finanzamt bereichert, war eben der Preis für die Kündigung.

Aus Sicht der Frau war die Annahme verständlich, denn als Opfer muss man die Traumatisierung solcher Attacken überwinden, oder man geht seelisch und körperlich zu Grunde.

Aus Sicht der Gerechtigkeit ein dieser typischen Richtersprüche, die sich vor Urteilen drücken, wie kleine Jungs vor dem zu Bett gehen. Und unklar blieb, was macht die Frau nun? Arbeitet sie wieder oder geht sie in Frührente?

Solche sozialen Folgen überfordern unsere Richter fast generell. Eigentlich hätte die Frau ihren Lohn bis zum fiktiven Rentenalter von 65 Plus bekommen müssen und erst zu diesem Zeitpunkt hätte das Arbeitsverhältnis geendet. In England wir so recht gesprochen.(3)

Wir müssen also weiter auf den Präzedenzfall warten, Ostern 2010 bringt für Mobbing-Opfer keine Wende, Schade. Und warum ein Präzedenzfall heute soch wichtig ist zeigt der Mobbingfall der damls 36-jährigen Sekretärin „Helen Green“ aus London, die bei der Deutschen Bank tätig war und Schikanen am Arbeitsplatz ertragen musste, bis sie eben vor Gericht ging. Sie erhielt damals 2006 1,2 Millionen Euro wegen Mobbingattacken als Schadensersatz. (5)

1) http://harrygambler2009.wordpress.com/2010/03/30/der-maultaschenkundigungsfall-vor-dem-lag/

2) http://www.welt.de/wirtschaft/article6991105/Maultaschen-Diebin-soll-42-500-Euro-bekommen.html?page=4#article_readcomments

3)http://www.grin.com/e-book/130777/mobbing-als-form-von-machtspielen-in-unternehmen

4)http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE62T03220100330

5)http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/karriere/mobbing-job-in-der-abteilung-der-hoelle-566855.html

http://magazine.web.de/de/themen/beruf/karriere/10147552-Satte-Abfindung-im-Maultaschen-Fall,page=1.html

Wegen Bagatelldelikten Kündigungen gesetzlich verbieten.

2. Januar 2010

Die SPD, Grünen und LINKE haben nun endlich eine der Gesetzeslücken im Arbeitsrecht erkannt und wollen gegen den Wahnsinn der Bagatellkündigungen vorgehen, sie sollen verboten werden.

Bei den so genannten Bagatellkündigungen haben Rechtsanwälte und Arbeitsrichter immer wieder fristlosen Kündigungen wegen „fragwürdigen Diebstahlsdelikten“ zugestimmt. Alleine die Tatsachen sprechen gegen diese Rechtsgrundlage, denn in keinem der Fälle lag eine Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei vor.

Schon alleine diese Tatsache widerspricht dem Anliegen der Gegner eines Verbotes von Bagatellkündigungen, denn auch die Bundesarbeitsrichterin Schmidt hatte in der Süddeutschen Zeitung erklärt, Kündigungen wegen kleiner Vergehen, etwa dem Verzehr einer Frikadelle oder des Diebstahls von zwei Pfandbons, seien völlig selbstverständlich. Kritik daran sei völlig daneben. Diebstahl und Unterschlagung von geringwertigen Sachen seien seit Jahrzehnten ein Entlassungsgrund.

Das etwas Falsches und Unrechtmäßiges seit Jahrzehnten in Deutschland üblich ist, ist noch lange kein Beweis für die Rechtsmäßigkeit. Die Bundesarbeitsrichterin als Vertreterin einer Tatsachengerichtsbarkeit kann kein einziges Ermittlungsverfahren als Beweis für ihre pauschale Behauptung des „Diebstahls“ vorlegen. Offenbar kennt sie das Strafgesetzbuch nicht. Und mit Mobbing sollte sich Frau Schmidt nach dem Mobbing-Verbot in Österreich auch mal beschäftigen, vielleicht erkennt sie Zusammenhänge. Wunder soll es ja immer wieder geben, auch bei den „Göttern in Schwarz“.

Hier muss nun der Gesetzgeber ansetzen und per Arbeitsgerichtsordnung den „Götter in Schwarz“ klar machen, wird der Vorwurf des Diebstahls erhoben, muss ein polizeiliches Ermittlungsverfahren als Beweis vorliegen. Ansonsten ist das eine Beleidigung und muss wiederum zu einer Strafanzeige durch das Gericht zur Klärung des Vorwurfs des „Diebstahls“ führen und erst dann kann ein Urteil vor einem Arbeitsgericht erfolgen.

Letztendlich kann man die Grünen, dieLINKE und die SPD nur unterstützen, auch wenn angeblich eine Artenschutz vor Götter in Schwarz besteht, aber eben nur in Deutschland und nicht in der EU.(1)

„Richter stehen gemeinhin unter besonderem Artenschutz. Ihr Urteil gilt – ob man es mag oder nicht. Schelte gilt als unfein, kaum ein Politiker traut sich, die Rechtsauffassung der obersten Gesetzeshüter in Zweifel zu ziehen. Doch am Dienstag wollten sich viele nicht an die Etikette halten. >>Nicht zeitgemäß<<, echauffierte sich der grüne Rechtsexperte Jerzy Montag. <<Eine ziemlich abgehobene Lebenswirklichkeit<<, diagnostizierte Gesine Lötzsch von der Linksfraktion. >>Irritiert<< gab sich die SPD-Abgeordnete Anette Kramme“.(2)

Man erkennt hier schon, dass deutsche Richterinnen und Richter Angst vor dem europäischen Rechtsniveau haben und vor dort wird auch eine Veränderung der Rechtsnormen kommen. Man kann nur hoffen, dass bald ein Fall wie der von Emmely vor dem EU-Gerichtshof landet. Von dort wird dann Deutschland die Auflage bekommen, endlich ein Arbeitsgesetz zu erlassen, in dem die Würde des Menschen vor Verleumdungen wie dem des Diebstahls geschützt wird.

Frau Schmidt irrt sich daher, die EU hat auch das AGG und andere Gesetze von Deutschland gefordert und erhalten. Wir Opfer von Mobbing und Schikane haben daher mit der EU einen starken Partner an der Hand, um der unsäglichen Gesetzgebung in Deutschland einen Riegel vor zu schieben. Die Zeit der „Götter in Schwarz“ läuft ab und man kann nur hoffen, dass bald Richter aus Frankreich, England oder Holland in Deutschland Recht sprechen, dann haben wir auch wieder den Artikel 1 im GG als Rechtsnorm Nummer Eins in Kraft gesetzt und nicht Existenzvernichtungsurteile wegen dem „Verzehr“ gebrauchter Maultaschen“ oder angeblichem Diebstahl von Pfandmarken.

1) http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/949/498246/text/

2) http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,669468,00.html

Mobbingkündigung gegen behinderte Altenpflegerin zurückgezogen.

24. November 2009

Der glaubt noch an den Kündigungschutz.

Mal ist es die Frikadelle oder Boulette, dann wieder 4 oder 6 Maultaschen aus Essensresten, manchmal auch nur ein Bienenstich, dann mal wieder der Brotaufstrich für ein paar Cent und wenn das nícht hilft, zwei Pfandmarken für leere Flaschen. Das Reportoire der Mobber ist so asozial wie ihre Gründe. Und nun, nachdem zum x-isten Mal der polizeiliche Nachweis einer Diebstahlsanzeige fehlt, der Mob neigt gerne und mit perverser Leidenschaft zur Selbstjustiz, also eine Teewurst.

Hintergrund: „Die 41-Jährige“, „körperbehinderte Frau hatte mit der Teewurst, die für Patienten des Heimes bestimmt war, ein Brot geschmiert (und dann verzehrt). Sie erhielt am 23. Oktober die fristlose Kündigung und erhob Kündigungsschutzklage“.  Seit 18 Jahren arbeitet die Frau in der Senioreneinrichtung und angeblich soll das Arbeitsverhältnis schon länger belastet gewesen sein.

Dazu muss man wissen, dass „das Heim …  ursprünglich von der Caritas der katholischen Kirche betrieben“ worden ist  „und dann im Sommer von dem evangelischen Träger übernommen“ wurde. Seit dem Eigentumswechsel also gab es die Probleme, was der neue „Geschäftsführer des Evangelischen Johannesstifts, Wilfried Wesemann“ gleich mal verschweigt. Lügen gehört wohl heute zum guten Ton bei den kirchlichen Vertretern. Vielleicht hätte Herr Wesemann wegen perverser Neigung zu  Mobbing von sich aus kündigen sollen, das wäre dann ein Akt der Nächstenliebe gewesen und hätte der Altenpflegerin die Mobbingtortour erspart.

Nun also wollte man die behinderte Pflegerin, das Einkommen wird gleich mal verschwiegen, los werden und da hat man sie einfach beaobachtet und dann festgestellt, „die 41-Jährige hatte mit der Teewurst, die für Patienten des Heimes bestimmt war, ein Brot geschmiert“. Gut, und dann? Ja, und dann hat sie wohl ein Brot auch noch gegessen und wurde natürlich wie immer beim Verzehr von Nahrungsmitteln intensiv beobachtet. Schon interessant, was Mitarbeiter und Verantwortliche einer kirchlichen Gemeinde wie Herr Wilfried Wesemann so den ganzen Tag treiben, nicht Pflegen sondern Bespitzeln, kann man hier als Therapie erkennen. Und Bespitzelung und  Beabachtung, Verleumdung und Beleidigung, das war immer schon deustche Tugenden gewesen, davon haben die Stasi und Gestapo gelebt wie die Speckmaden.

Warum wurde eigentlich nicht wegen Diebstahl eine „Strafanzeige“ erstattet? So weit geht die Fürsorgepflicht eines Geschäftsführeres nun auch nicht, denn bei den Ermittlungen, wenn man einen zuverlässigen Staatsanwalt finden sollte, würde man sicherlich noch ganze andere Diebstähle feststellen. Doch so weit geht nun die Courage bei uns Deutschen auch nicht und Herr Wesemann hat sich denn gleich mal die Behinderte in wagemutiger Aktion vorgeknüpft und sie rausgeschmissen.

„Am 23. Oktober“ erhielt die gute Frau dann gleich mal die Teewurstnachricht oder eben „die fristlose Kündigung“. Dagegen „erhob (sie) Kündigungs- schutzklage“ und da hat wohl der niedersäsische Chef Wesemann doch etwas feuchte Hände bekommen, er hat nun zum Glück die Kündigung zurückgezogen, die Frau wird nun vorerst nur „von der Arbeit freigestellt“ und soll dann einen neue Arbeiststelle erhalten. Der Mobber Wesemann bleibt und was das für die anderen Beschäftigen heißt, hat er ja unter Beweis gestellt, Dauerbeo-bachtung beim Brotschmieren.

Der Mob hat also gesiegt, denn die Frau ist nicht mehr bei Wesmann im Budget. Man kann nur hoffen, dass Wesmann beim  Eintritt ins Paradies gleich mal “ die fristlose Kündigung erhält und dann einen neuen Platz bekommt, eben in der Höhle für „Beobachter und Diebstahlexperten“, er wird dort sehr viele treffen, die meisten sprechen deutsch und dann gibt es dort noch ein endlos Quiz, das heißt: Welches Parteibuch haben Sie denn?

Letzte Korrektur am 17.11.2015

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/836/495165/text/

Die Mutter aller „Kündigungsorgien“, der Bienenstich

18. November 2009

Gerechtigkeit

Immer wieder wird wohl von den Befürwortern von Mobbing der „Bienenstichfall“ zitiert. Gerade wenn es um „Diebstahl“ von Banalitäten handelt. Denn was die Arbeitsrichter damals konnten, ein Internet gab es nicht und die Hofberichterstatter hatten noch Platz Eins inne im Medienkampf, geht heute nicht so einfach.

Interessant an dem Bienenstichfall ist, dass der Arbeitgeber es unterlassen hat, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Und dann muss eigentlich ein Arbeitsrichter eingreifen, denn die Behauptung, jemand klaut, ist nach dem Strafgesetzbuch eine Beleidigung und Angriff auf die Würde des Menschen. Außer er kann das nachweisen und dazu gibt es die Anzeige bei der Polizei.

Den Befürwortern der „asozialen Kündigungsorgie“ dient der Bienestichfall immer wieder als Musterurteil, wobei man fragen muss, wie kann das sein. Der Bienenstichfall ist im Arbeitsrecht so etwas wie im Strafrecht der Fall Kurras, der 1967 den Studenten Benno Ohnesorg öffentlich erschossen hat und dafür nie zur Rechtenschaft gezogen worden ist. Und darauf kann keine Justitz und Demokratie stolz sein, oder?

Deutsche Justiz

Der Bienenstichfall:

„Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von wenigen Cent verzehrte, konnte fristlos gekündigt werden. (Aber nur in Deutschland, hätte man damls den Fall vor das EU-Gericht in Straßburg bringen könne, hätte die Bundesrepublik was zu hören bekommen, so ist das leider gestern gewesen, aber auch noch heute.)

Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer ist gestört – Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich

Eine Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von rund 30 Cent (60 Pfennig) verzehrt, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Allerdings kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

der Leitsatz

Demontage.

Auch die rechtswidrige und schuldhafte Entwendung einer im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sache von geringem Wert durch den Arbeitnehmer ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben. Ob ein solches Verhalten ausreicht, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmenden Interessenabwägung ab (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. März 1958 – 2 AZR 587/55 = AP Nr 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

Die Veröffentlichung dieser Entscheidung erfolgt in der Reihe „historische Urteile“. Das hier besprochene Urteil ist als „Bienenstich-Urteil“ in die Rechtsgeschichte eingegangen.

Sachverhalt

Eine Verkäuferin wandte sich vor dem Bundesarbeitsgericht gegen ihre fristlose Kündigung. Sie war seit Dezember 1980 in einem Essener Warenhaus als Buffetkraft für einen Monatslohn von 1.705,– DM brutto angestellt. Am 29. März 1982 wurde die Klägerin von einer Kontrollverkäuferin beobachtet, wie sie ohne Bezahlung ein Stück Bienenstichkuchen aus dem Warenbestand nahm und hinter der Bedienungstheke verzehrte. Nach Anhörung und Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen und hilfsweise zur fristgemäßen Kündigung kündigte das Warenhausunternehmen wegen dieses Vorfalls das Arbeitsverhältnis am 2. April 1982 fristlos.

Entlassene Arbeiter

Verkäuferin: Fristlose Kündigung ist nicht gerechtfertigt

Die Verkäuferin klagte gegen ihre Kündigung. Sie trug vor, sie habe sich an dem fraglichen Tage nicht wohl gefühlt. Bis zum Nachmittag habe sie deshalb kein Essen zu sich nehmen können. Als es ihr dann besser gegangen sei, habe sie, um ihren größten Hunger zu stillen, ein Stück Bienenstich verzehrt. Dieses Verhalten sei zwar nicht ordnungsgemäß gewesen, gleichwohl halte sie die fristlose Kündigung für nicht gerechtfertigt.

Landesarbeitsgericht: Vor fristloser Kündigung hätte eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen

Die erste Instanz sah die vom Arbeitgeber ausgesprochene außerordentliche Kündigung als unwirksam an. Die zweite Instanz (Landesarbeitsgericht) deutete auf Antrag des Warenhauses die fristlose Kündigung in eine fristgemäße Kündigung um und hob das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 1.200,– DM auf. Das Landesarbeitsgericht meinte, dass der Verkäuferin das Unrecht ihres Handelns „kaum bewußt“ gewesen sei. Der einmalige Vorfall und die geringfügige Schädigung des Arbeitgebers könnten ohne eindringliche Abmahnung für den Wiederholungsfall nicht zu der schwerwiegenden Folge des Arbeitsplatzverlustes führen.

Die Würde des Menschen, was heißt das bitte auf deutsch?

Beide Seiten legten beim Bundesarbeitsgericht Revision ein

Beide, die Verkäuferin und der Arbeitgeber legten beim Bundesarbeitsgericht Revision ein. Die Verkäuferin wandte sich gegen die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und der Arbeitgeber verlangte Klageabweisung (Festhalten an der fristlosen Kündigung) .

Bundesarbeitsgericht: Fristlose Kündigung auch bei Aneignung einer Sache von geringem Wert grundsätzlich möglich

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Bestand. Die Richter beriefen sich auf ein Urteil von 1958. Im Urteil vom 24. März 1958 – 2 AZR 587/55 – (AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) hatte das Bundesarbeitsgericht den gegenüber einer Kassiererin bestehenden schwerwiegenden Verdacht, einen Betrag in Höhe von 1,– DM weniger gebont und entwendet zu haben, als einen Sachverhalt anerkannt, der, von den Besonderheiten des Einzelfalles abgesehen, geeignet sei, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben. An der im Urteil vom 24. März 1958 zugrunde liegenden Ansicht, dass auch die Entwendung von im Eigentum des Arbeitgebers stehenden geringwertigen Sachen an sich geeignet sei, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben, und es somit immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankomme, ob ein solches Verhalten die fristlose Kündigung rechtfertige, sei festzuhalten, führte das Gericht aus.

Diebstahl einer anvertrauten Sache

Ohne Worte

Die Richter machten deutlich, dass es einen erheblichen Unterschied gäbe zwischen einem Diebstahl von Arbeitgebereigentum im Allgemeinen und einem Diebstahl von Waren, die dem betreffenden Arbeitnehmer speziell anvertraut wurden. So sei etwa die Entwendung einer Zigarette aus einer Besucherschatulle des Arbeitgebers durch einen Arbeitnehmer anders zu beurteilen als die Entwendung einer gleichwertigen Ware durch einen Arbeitnehmer, dem sie – als Verkäufer, Lagerist oder Auslieferungsfahrer – gerade auch zur Obhut anvertraut sei. Objektive Kriterien für eine allein am Wert des entwendeten Gegenstandes ausgerichtete Abgrenzung in ein für eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich geeignetes und nicht geeignetes Verhalten ließen sich nicht aufstellen.

Unrechtsbewusstsein der Verkäuferin

Ebenfalls entscheidend sei das subjektive Unrechtsbewusstsein des betreffenden Arbeitnehmers. Dieses hatte das Landesarbeitsgericht verneint, obwohl die Mitarbeiterin offen eingeräumt hatte, dass sie durchaus gewusst habe, dass es sich hier um einen Diebstahl gehandelt habe. Diese Schutzhaltung des Landesarbeitsgerichts wurde vom Bundesarbeitsgericht als schwerer Verfahrensverstoß angesehen und das Urteil deshalb aufgehoben.

Vertrauensbruch – Abmahnung nicht erforderlich

Da es sich vorliegend um eine Störung im Vertrauensbereich handelt, ist eine vorherige Abmahnung als Teil des Kündigungsgrundes nur dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen, etwa aufgrund einer unklaren Regelung oder Anweisung, annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen.

Diese Meldung erschien bei uns am 11.11.2009.“(1)

1)http://www.webnews.de/http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8717

Mobbing im „ZDF Theaterkanal“

13. Juli 2009
Aufschrei im Land der Arbeit.

Aufschrei im Land der Arbeit.

Das Thema Mobbing treibt immer mehr Menschen um und wird zum Gück für uns Opfer auch in verschiedenen Formen und Medien der Kulturmacher behandelt. So zeigte am 01.03.09 der ZDF Theaterkanal die Uraufführung des Theaterstückes „Mobbing“ von ANNETTE PEHNT am Theater Bielefeld in Kooperation mit den Hamburger Kammerspielen. Man kann davon ausgehen, dass das Stück auf vielen Bühnen demnächts zu sehen sein wird. Einfach bitte immer wieder googlen, habe es auch leider zu spät erfahren.

Zum Inhalt, das Glück einer vierköpfigen Familie wird an dem Tag zerstört, an dem der Vater seine fristlose Kündigung erhält. Mobbing-Opfer wissen dann was los geht in und um einen herum. Viele vergleichen daher zu recht viele Mobbingattacken mit Stasi- oder Gestapomethoden.

Bürostreit

Bürostreit

„Sein tagtäglicher Kampf gegen das gegen ihn vorgebrachte Misstrauen belastet schon länger das gemeinsame Glück. Aber nun muss keiner mehr über die Arbeit reden, denn er hat ja keine mehr.“ Doch Opfer kennen das, es fehlt einem der Antrieb um „Dinge zu tun, die er schon immer machen wollte, lesen oder Klavier spielen“. Alles geht schief und „keiner weiß, wie es weitergehen soll“. Außer dass meist noch finanzielle Probleme dazu kommen, die Ausgrenzung per Mobbing löst in jedem Menschen einen „seelischen Holocaust“ aus, ob man es will doer nicht.

„Annette Pehnts Roman Mobbing beschreibt ein drängendes Thema unserer Gesellschaft aus der Sicht der scheinbar unbeteiligten Ehefrau. Ein glänzender Monolog einer Hausfrau und Mutter, die gegen die Existenzvernichtung ihrer Familie ihr Leben wieder zurechtrücken will“.

Wohin?

Wohin?

Das Buch und Theaterstück sollte man sich einfach gönnen und die Hoffung haben, dass es verfilmt wird, wer erträgt eigentlich noch die täglichen Kochshows im Fernseher, dem Pantoffelkino der Nation? Da wäre doch der Mobbingfilm genau richtig, oder?

„Annette Pehnt: Ein Sachbuch würde das Phänomen analysieren und Ratschläge geben, wie man das Problem handhaben kann. Ich wollte etwas viel Diffuseres beschreiben, nämlich wie Mobbing eine Persönlichkeit demontiert. Wie sich Menschen aus ihrer Selbstdefinition herauskatapultiert sehen, das hat mich interessiert.“ Dazu gibt es auch beim Spiegel ein Forum, http://forum.spiegel.de/showthread.php?p=3959579#post3959579.