Posts Tagged ‘Fehlverhalten’

Richter schützen Cyber-Mobberin

14. Juni 2011

Cyber-Mobbing-Krieg, CMK

Die Herren in den schwarzen Verkleidungen mögen sagen und reden was sie wollen, verstanden haben sie nicht, was Cyber-Mobbing heißt. Das Urteil des „VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRRTEMBERG“ zum „zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht“ einer überführten Cybermobberin ist für alle „Mobbing-Opfer“ eine schallende Ohrfeige und für die Täter ein Zeichen, weiter so, uns passiert ja eh nichts. (1)

Und dann darf man sich nicht wundern, wenn ohne großen Zeitunterschied auf der Internethetzseite „isharegossip.net“ – angeblich soll sie für die großen Suchmaschinen gesperrt sein, was für ein Beamten- und Ministerinnenwitz – Haß pur gepredigt wird, „EHEC IST NE JUDENKRANKHEIT“ (2) Doch unseren Richtern hat man immer schon bescheinigt, dass sie auf dem rechten Auge einen Sehfehler von Geburt an haben.

Nein, wenn man sich mit dem Fall der Cyber-Mobberin vom „Internet-Forum kwick.de“ beschäftigt fragt man sich unwillkürlich, warum müssen eigentlich so oft Mobbing-Opfer die Schule wechseln und Täter nicht? Kann es daran liegen, dass unser Rechtssystem einen Geburtsfehler hat, der da heißt, schütze die Täter und mache die Opfer fertig?

Doch zurück zum Fall der „Kwicki“, dort wurde eine Mitschülerin auf einem Blog beleidigt und gedemütigt aus dem alten Neidgefühl heraus, die Andere ist einfach besser. “ Unstreitig hat die Antragstellerin am 03.12.2010 auf ihrer Seite im Internet-Forum kwick.de einen Blog-Eintrag eingestellt, in dem sie eine Mitschülerin – wenn auch ohne Namensnennung – als „Punkbitch“, „schon bisschen Asozial“ und „Assi“ (wiederholt) bezeichnet, ihr „Mut zur Hässlichkeit“ attestiert, behauptet „schließlich darf ich später dein Hartz IV finanzieren“ und damit schließt „Ja des Wort Assi gefällt mir, na und?

Ich sag’s wenigstens bloß, und bin’s nicht“. Damit hat sie die Gemeinte in übler Weise beleidigt. Diese Beleidigung kam auch an, wie die Reaktionen der Betroffenen und der Schule seit dem 20.12.2010 zeigen. Sie ist auch nicht dadurch zu entschuldigen oder zu relativieren, dass die Antragstellerin, wie offenbar auch andere Klassenkameraden, der Ansicht war, die Betroffene werde von ihren Lehrern zu Unrecht bevorzugt“.

Schulleitung, Lehrer und betroffene Schülerin konnten die Täterin ermitteln und es kam zum logischen Schulausschluss auf Zeit, da der Schulfrieden gestört war. Warum eigentlich nur auf Zeit? Mobbing-Opfer müssen für immer die Schule wechseln, obwohl sie doch eigentlich diejenigen sind, die hier fertig gemacht wurden. Was ist das bitte für eine Moral und Vorstellung von Gerechtigkeit? 

„Wie der tatsächliche Ablauf gezeigt hat, hat sich das Fehlverhalten der Antragstellerin aber innerhalb der Schule und insbesondere in ihrer Klasse ausgewirkt. Dies war auch kein Zufall, vielmehr hatten die Antragstellerin und die Adressatin ihrer Beleidigungen nach Aktenlage alleine durch ihren gemeinsamen Schulalltag miteinander zu tun“.(1)

Warum muss nun eigentlich die Täterin nicht die Schule verlassen, denn sie hat mit ihren Interneteintragungen eine Mitschülerin einfach fertig gemacht, was auch hätte böse enden können, wie wir am Fall NRW (3) oder „Südkorea“ sehen (4). Diesen Aspekt hat das gericht genauso wenig beachtet, wie die Folgen ihres Urteils, die wir nun auf „IShareGossip.net“ erleben. (5) Und sie hat gewusst was sie macht, wer mit dem Stigmatisierung “ Hartz IV“ arbeitet weiß, was es heißt, Opfer zu sein.

Wann begreifen Richter in diesem Land endlich, dass ihre Urteile mehr zu Lasten der Opfer gehen und die Täter in ihrem Tun noch fördern, nach dem Motto, ihr dürft ruhig noch grausamer zuschlagen, wir schauen eh weg? Ich denke hier muss in einer großen Justizreform schon in der Ausbildung der Richter angesetzt werden, Jura alleine reicht einfach nicht aus, Psychologie sollte wenigstens für zwei Semester für Richter Pflicht werden, damit sie vom Menschen mal eine humane Vorstellung bekommen.*

Anmerkung: In den USA ist es zum Beisiel üblich, dass Mobbing-Täter die Schule, also high school verlassen müssen, wenn sie erwischt werden. „Erst im Februar dieses Jahres wurden drei  Mobbingtäter der Schule verwiesen, drei sind noch immer Schüler an der High School“. (6)

1)http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1294-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-9-S-105611-Kein-Schulausschluss-bei-Internetmobbing.html?pk_campaign=feed

http://www.telemedicus.info/article/2020-VGH-BaWue-Kein-Schulausschluss-bei-Internetmobbing.html

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/hetzplattform-isharegossip-unter-punktnet-weiter-auf-google-zu-finden/

3)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/400-000-jugendliche-sind-cybermobbing-opfer-in-nrw/

4)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/cybermobbingsudkorea-wehrt-sich/

5)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/hetzplattform-isharegossip-unter-punktnet-weiter-auf-google-zu-finden/

6)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/04/07/cyber-%e2%80%93-und-schulmobbingopfer-phoebe-prince-15-jahre-beging-selbstmord/

*Die aktuelle Antimobbingrundschau wird das Urteil demnächst veröffentlichen, zur Sicherheit, damit es nicht irgendwie wieder klammheimlich aus dem net verschwindet. Doppelt Genäht kann nie schaden.

Sylvia Pleuger wurde Mobbing-Opfer

20. Juni 2010

Wohin?

Wer zu alt ist, was immer das auch heißen mag, Frau ist und in einem sozialen Beruf arbeitet, der ist durch Mobbing ständig bedroht, AGG hin oder her, denn Gesetze haben nur dann einen Wert, wenn sie in einer Gesellschaft geachtet werden und alle sich daran halten. Doch in Deutschland ist das schon lange nicht mehr der Fall.

Die Mobbing-Geschichte der Pflegedienstleiterin Sylvia Pleuger ist dafür ein prägnantes Beispiel. „Aus einer langen, reibungslos funktionierenden Zusammenarbeit mit ihrem Vorgesetzen entwickelte sich ein Konflikt ohne Anlass, ohne erkennbaren Grund.

Die erfahrene Pflegedienstleiterin wurde plötzlich gemieden, ausgegrenzt, ihre Arbeit kritisiert. Fehlverhalten bis hin zu Diebstahl wurde ihr unterstellt. Sylvia Pleuger suchte die Schuld bei sich. Sie wurde krank. Die Situation spitzte sich immer mehr zu, bis sie schließlich kündigte“. (1)

Und Mobbing wird immer mehr zum Kündigungshammer für Opfer und alle schauen weg, obwohl Mobbing gegen die Artikel 1 und 2 des GG verstoßen. Wozu haben wir eigentlich ein Grundgesetz, wenn es für jeden 8. Arbeitnehmer nicht gilt?

„Neueste Studien belegen, dass inzwischen jeder 8. Arbeitnehmer unter Mobbing am Arbeitsplatz leidet. Betroffen sind vor allem Frauen“. (1) Und wozu haben wir ein AGG, wenn Politiker, Richter, Staatsanwälte und Unternehmer so wie Verwaltungen sich nicht danach richten. Wo ist die vielgeprießene „Fürsorgepflicht“ in der Arbeitswelt? Wozu haben wir eine Gewerbeaufsicht, wenn diese nur zu Kaffee undKuchen aktiv wird?

Ein Täter entschuldigt sich, aber nur in China

Leider verfällt auch das WDR in ihrer Sendereihe FrauTV in den Irrglauben, „um die Mobbingattacken nachzuweisen, empfehlen Mobbingberater, ein sog. Mobbingtagebuch zu führen, wo alle Angriffe, Attacken mit Tag, Uhrzeit und evtl. Zeugen festgehalten werden“. (1)

Doch wir wissen, aus Erfahrungen vieler Opfer, solche Tagebücher sind kein Beweis, sie dienen allenfalls als Erinnerungsstütze. Beim Anzeichen von Mobbingattacken muss die Gewerbeaufsicht tätig werden, die den Leitern klar macht, dass die Fürsorgepflicht gilt und andere Gesetze, und die Gewerbeaufsicht muss dann bei jedem Mobbing-Prozess im Gerichtssaal sitzen.

http://www.wdr.de/tv/frautv/sendungsbeitraege/2010/0225/thema_2.jsp

Homosexueller Agent zwischen Mobbing und Spionage

26. Dezember 2009

Agentenaustausch von Infos

Wenn es um Agenten für den  Osten geht, spielen alte Vorurteile und Brandmakrungen wohl immer noch eine Rolle. Der BND schreckt da genauso wenig vor Mobbing und Schikane zurück, wie der Rest der Republik. Aktuell geht es um den Fall  Anton K., Agent des BND, dem man den Verrat von Staatsgeheimnissen in besonders schwerem Fall vorwirft“ und seine Verhältnis zu dem Albanischdolmetscher Murat A., zu welchem er ein länger andauernde geschlechtliche Beziehungen  führte, so dass dieser sich Geheimwissen aneignen und möglicherweise weitergeben konnte.

Herr Westerwelle lässt grüßen, dachte das Thema Homosexualität sei durch. Zu recht verweist der Verfasser des Artikels zum Prozess in München auf „Einblicke in eine Welt bürokratischer Tristesse und Ineffizienz“, was den BND anbelangt.

BND

Aus der Sicht des Agenten, der im Prozess „explizit von Mobbing spricht, begann die jetzt verhandelte Geschichte, als er sich bei seinen Vorgesetzten über das Fehlverhalten seines Kollegen P. beschwerte, was jedoch nur die Folge hatte, dass seine eigene Beurteilung nicht zu seiner Zufriedenheit ausfiel. Angeblich spielte beim folgenden Konflikt mit seinen Vorgesetzten auch Schwulenfeindlichkeit – Herr Westerwelle und das Bundeskabinett lässt grüßeneine Rolle, was für deutsche Sicherheitsbehörden nicht ungewöhnlich wäre. Eine andere wichtige Rolle spielte K.s Angaben nach seine geschiedene Frau, von der er seit 2001 getrennt lebt. Weil diese angeblich die Unterhaltszahlungen für seine Kinder verprasste, verlangte er die Führung eines Haushaltsbuches, was die Mutter verweigerte. In der Folge solcher Streitigkeiten soll sie schließlich beim Militärgeheimdienst MAD angerufen haben, worauf hin man plötzlich für alle Aktivitäten und Ausgaben K.s Nachweise sehen wollte.

Sehr viel Raum in K.s Ausführungen nehmen Beschwerden über das angeblich vorschriftswidrige Verhalten seines Dienstherrn ein: „So sei er beispielsweise ohne die eigentlich vorgeschriebenen Kurse zum Haushalts- und Kassenwesen mit Aufgaben betraut worden, woraus ihm nun ein Strick gedreht werde. Auch sei ihm kein Dienstname zugeteilt worden, weshalb er unter seinem Klarnamen reisen habe müssen. Und vor allem im IT-Bereich habe er aufgrund der mangelnden Infrastruktur ständig improvisieren und Sicherheitsrisiken in Kauf nehmen müssen. Oft geht es um Kleinigkeiten, wie etwa um die Frage, ob und an welcher Stelle ein britisches Dokument als „geheim“ gekennzeichnet war oder nicht und in welchem Zimmer seiner Wohnung K. arbeitete. Und Wortungetüme wie Anbahnungs- und Verbindungsführer klingen in der stark ostdeutsch eingefärbten Aussprache seines Anwalts fast wie aus einer anderen Dekade„.(1)

Der Fall macht klar, in Deutschland stinkt es an allen Ecken, gerade wenn man bedenkt, dass die Schwulenfeindlichkeit  für deutsche Sicherheitsbehörden nicht ungewöhnlich wäre. Und wen dann Anbahnungs- und Verbindungsführer stark ostdeutsch klinegen und mit eingefärbten Aussprache seines Anwalts fast wie aus einer anderen Dekade sich anhören, dann fragt man sich, was ist schon, was ist los in idesem Lande 2009 und 2010″. Wie können dann die Sicherheitsdienste den Außenminister Westerwelle unvoreingnommen schützen, wenn sie schwulenefeindlich sind? Das AGG gilt wohl nicht für den BND und MAD.

1) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31649/1.html