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Mobbing in der Presseumschau oder ein Mobbing-Fall, zwei Urteile

31. Oktober 2012

Die aktuelle Antimobbingrundschau wird in Zukunft einmal wöchentlich die wichtigsten Artikel der letzten sieben Tage veröffentlichen. Damit soll nachhaltig das Thema Mobbing wie ein Spiegel der Öffentlichkeit vor das Gesicht gehalten werden.

Gerade die Zunahme der Suizide im Zusammenhang mit Cyber-Mobbing (Cyber-Bullying) macht klar, wir brauchen endlich eine einheitliche und globale gesetzliche Regelung um prophylaktisch den Opfern zu helfen, bevor es zu den grausamen Kurzschlusshandlungen kommt. Mobbing ist Terror im Geiste der Nazis und der Stasi, die insbesondere die „gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen … “ quasi zum Manifest der Cybermobber gemacht hat, bevor es das Internet gab. (1)

Der Suizid von Amanda Todd in Kanada hat noch einmal die Weltöffentlichkeit aufgerüttelt und viele „Schweiger“ aus der Ecke geholt und zum Mitmachen bewegt, wenn es um „Stopp Mobbing geht“. (2)

Hier soll nochmals besonders auf die Unfähigkeit der deutschen Politiker und Justitz hingewiesen werden, was im Rahmen einer bemerkenswerten Verhandlung am Rande des „Europäischen Tag der Ziviljustiz“ am 25.10.2012 in Magdeburg klar zum Ausdruck kam. (3)

24Es wurde der Mobbing-Fall einer Mitarbeiterin einer städtischen Behörde nochmals durch Richter aus Deutschland und Frankreich behandelt.

Ausgangspunkt war folgender: “ Eine ehemalige Sachgebietsleiterin verklagte ihren Arbeitgeber, eine Stadt in Sachsen-Anhalt. Sie fühlte sich schikaniert, ihr Aufgabengebiet sei ständig beschnitten worden, sie war unterfordert, litt zeitweise an Depression. 10 000 Euro Schmerzensgeld forderte sie vor Gericht vom Beklagten. Doch sie verlor. Auch in zweiter Instanz. In Deutschland“. (4)

Das „abgeschlossene Verfahren ist im Rahmen des europäischen Tages der Ziviljustiz in Magdeburg wieder „aufgerollt“ worden – nach deutschem und französischem Recht. Allerdings nur als Simulation“, leider. (4)

Der gleiche „Fall vor (einem) französischem Gericht: Die Frau gewinnt und bekommt die volle Höhe der geforderten Summe, hätte sogar noch mehr fordern können. Theoretisch“, leider. (4)

Grund dafür ist dass in Frankreich der Opferschutz die oberste Prämisse in der Rechtssprechung gilt, und somit liegt die Beweislast bei den Tätern. „Nach französischem Recht …  gelang es der Stadt nicht zu beweisen, dass diese Handlungen kein Mobbing darstellen, erklärte Vorsitzende Richterin Catherine Gaudet“. (4)

In Deutschland dagegen gilt immer der Täterschutz als oberstes Ziel und die entgeltliche Neidkultur einer Richterschaft, die bis heute nicht den Artikel 1 des GG verstanden hat. „In Deutschland liegt die volle Beweislast bei der Klägerin. Doch sie konnte keine hinreichenden Tatsachen vortragen, die ein fortsetzendes systematisches Anfeinden und Schikanieren gegen sie beweisen, argumentiert Richterin Barbara Hoffmann„. (4)

Und von einer Klägerin oder einem Kläger Beweise zu fordern, die selbst nicht einmal der „liebe Gott“ ohne Probleme im Fall von Cybermobbing zum Beispiel herbeibringen kann, ist einfach ein Schlag in das Gesicht der schon gedemütigenden Opfer. Doch dazu äußern sich deutsche Richter generell nicht gerne, warum wohl?

In Holland kam es in der 43 KW. zum letzten Prozess im Facebook-Mord für 100 Euro. Ein Fall der zeigt, wie tief eine Gesellschaft rutschen kann, die sich nicht gegen Mobbing wehrt. (5) Für 100 Euro hat ein 18-Jähriger einen Täter angeheuert, damit er ein 15-jähriges Mädchen tötet, dass seine Ex-Freundin über Facebook beleidigt haben soll. (5)

„Erin Gallagher“ hat sich mit 13 Jahren das Leben genommen, sie lebte in Irland, Silverwood estate, Donegal Road, Ballybofey, Co Donegal und war Anfeindungen im Internet ausgesetzt. „Gardaí are to investigate claims that a 13-year-old girl was bullied online and physically attacked in the period leading up to her taking her own life on Saturday“. (6)

Mobbing

Mobbing

Und am selben Tag, an dem Amanda dem Terror des Mobbings nicht länger Standhalten konnte, hat sich ein „18 Jahre alter Berufsschüler .. in einer nordwestfranzösischen Stadt das Leben“ genommen, nach dem er „über das Internet-Netzwerk Facebook erpresst worden war“. (7)

Wäre der Fall in Deutschland passiert, wäre wahrscheinlich wie immer nichts passiert. In Frankreich jedoch ermitteln und „suchen die Behörden im Ausland nach möglichen Verantwortlichen“. Ein Fall der aber wiederum gravierend zeigt, wie vorsichtig man im Umgang mit Facebook sein sollte.

„Der junge Mann hatte über eine Webseite für Videochats eine Frau kennengelernt, mit ihr intime Videos ausgetauscht und die Internet-Bekanntschaft dann bei Facebook als Freundin akzeptiert. Die Frau forderte daraufhin 200 Euro und drohte, die Videos andernfalls unter seinen Facebook-Freunden zu verbreiten“. (7)

Es ist interessant festzustellen, dass zum Beispiel die Gilde der Arbeitsrechtsanwälte bis heute noch nicht zum vorbildlichen Prozess beim „Europäischen Tag der Ziviljustiz“ Stellung bezogen haben. Sicherlich liegt es daran, dass sie sich im Spiegel wiedererkennen und ihrer Verantwortung bewusst werden würden, doch bekanntlich fängt man Mäuse mit Speck, nicht wahr?

1)http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/08/06/stasi-anweisung-nr-100-76-oder-das-system-mobbing-2012/

2)http://www.facebook.com/pages/Amanda-Todd-Foundation-to-End-Cyber-Bullying/421359411247040

3)http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=55010

4)http://www.volksstimme.de/nachrichten/deutschland_und_welt/meinung_und_debatte/956773_Ein-Mobbing-Fall-zwei-Laender-zwei-Urteile.html

5)http://www.fr-online.de/panorama/tod-nach-cyber-mobbing-letzter-prozess-um-den-facebook-mord,1472782,20736818.html

6)http://www.irishtimes.com/newspaper/breaking/2012/1029/breaking8.html