Posts Tagged ‘EU-Gerichtshof’

Franchise-Nehmer von Burger King holen Betriebratshasser Naujoks

18. Juli 2013

Der Rechtsanwalt Naujoks ist seit Jahren für seinen Schlachtruf: Kündigung der Unkündbaren bekannt.(1) In Talkshows wird er als Inquisitor gegen die Rechte der Arbeitnehmer wie eine Ikone vorgeführt.(2)

Was das konkret heißt kann man im Fall von Rita “Regenfelder“ nachlesen. Sie war oder „ist“ noch „stellvertretende Betriebsratsvorsitzende bei der Kabel BW GmbH & Co. KG und kennt Noujoks und seine Methoden aus eigener Erfahrung“.(3)

Nach dem der Fast-Foot-Laden Burger King kurz vor dem Sturz in die Tiefe steht, hat man im Konzern zum Beispiel 91 Burger-King-Filialen an die beiden Franchiser Ergün Yildiz und Alexander Kolobov abgetreten und diese Herren sind nun außer Rand und Band im großen Spiel um die große Kohle.

„Kurz danach berichteten Betriebsräte und Gewerkschafter in Dortmund von Schikanen und Repressalien„, was heißt, die beiden wollen ihre eigene Welt von Recht und Moral aufbauen. Für die Belegschaft und ihre Interessenvertreter beginnt wohl nun eine Zeit des harcore Mobbings und Schikanen.

Einer fehlt!

Einer fehlt!

 

Naujoks  versteht sein Geschäft glänzend und weiß, am Ende gewinnt immer der mit der großen Kohle und das sind nun mal niemals die Arbeitnehmer. „Naujoks arbeitet auch als Berater, muss also nicht selbst in Erscheinung treten. Die juristische Umsetzung seiner Ratschläge kann auch durch hausinterne oder angestammte Juristen geschehen“. (4)

Bisher kennt man von Noujoks folgende Fälle: Volksbank Ludwigsburg, BTE-Biegetechnik-Engeneering, Kabel BW, Klüh (Sub-Unternehmer von Air Berlin am Flughafen Düsseldorf), Josef Weiss Plastic GmbH, Plattenhard, Doppstadt, Textilveredelung Dreiländereck (DLE), Saxas, Nocado, Cornelius Schuler Gmbh (Caterer im Berliner Zoo), HatiCon GmbH (Solar-Hersteller) (4)

Für die Belegschaft von Burger King beginnt nun wohl eine harte Zeit. Weshalb bis heue keine Gewerkschaft mit Naujoks vor den EU-Gerichtshof gezogen ist weiß man nicht. Letztendlich kann man nur hoffen, dass es mal gelingt über eine breite Öffentlichkeit Naujoks zu stoppen.

1)Inquisitor Helmut Naujoks macht die Unkündbaren fertig,
https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/09/12/inquisitor-helmut-naujoks-macht-die-unkundbaren-fertig/
2)Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm dreht in Mobbing-Diskussion fast durch, https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/04/13/ex-arbeitsminister-norbert-blum-dreht-in-mobbing-diskussion-fast-durch/

3) Rita Regenfelder und der Fertigmacher Noujoks, https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/10/28/rita-regenfelder-und-der-fertigmacher-noujoks/

4)Burger King: Franchise-Nehmer heuern Betriebratsfresser Naujoks an. http://arbeitsunrecht.de/?p=1808

Bochumer Polizeioberkommissar (61) klagt gegen das System Mobbing in NRW

15. Dezember 2011

Sie mögen es nennen wie sie es wollen, das System Mobbing bei der Polizei gilt Deutschland weit. So hat jetzt ein Polizeioberkommissar den Mut gefasst und seine Vorgesetzten, „darunter .. (den) .. Präsidenten Thomas Wenner“ in über 50 Fällen wegen Mobbing verklagt.(1)

Der gute Mann wurde als ehemaliger Gewerkschaftsfunktionär jahrelang „bespitzelt, ausgegrenzt, schikaniert, ungerecht beurteilt, bloßgestellt und verunglimpft“.(1) Doch wer unsere Richter kennt und ihre Verhältnis zu Mobbing weiß was dann so kommt. Trotz stichhaltiger Beweise haben die Richter von dem Polizeioberkommissar mit Jahrzehnte langen Erfahrungen erwartet mehr erwartet, es wurden ihm nicht die 30 000 Euro Schmerzensgeld gewährt.

Nein, man musste ihm aber „3000 Euro Schmerzensgeld“ zusprechen, zu bezahlen „vom Land NRW“ also „seinem Dienstherrn“, zu eindeutig waren die Beweise. Er wurde nämlich „heimlich von einem Vorgesetzten über ein Jahr lang auf mögliches Fehlverhalten hin überwacht“ ….. Als er davon später erfahren habe, habe er gesundheitliche Probleme erlitten“.(1) Und da sahen dann die Richter auch kein Hintertürchen mehr.

Zu Recht schreibt ein Kommentator, „egal die Betragshöhe und wenns 1,50 Euro gewesen wäre! Das Land NRW, respektive POLIZEI BOCHUM ist wegen MOBBINGS VERURTEILT!“. (1)

Nun muss sich also der „faulste Beamte“(1) klar werden, ob er sich bis zum EU-Gerichtshof durchkämpft, ist jedoch eine finanzielle Angelegenheit, denn Recht zu haben und das Geld zu besitzen um dieses auch einzuklagen sind zwei verschiedene Dinge in Deutschland.

1)http://www.derwesten.de/staedte/bochum/mobbing-fall-polizist-klagt-3000-euro-vom-land-ein-id6163223.html

Wiener Mobbing-Opfer erhält sechsstellige Brutto-Summe

23. Februar 2011

Bespitzeln

Leider hat auch dieser Prozess zur Folge dass Mobbing-Opfer sich nicht auf ein Urteil berufen können, denn es „wurde  beiderseitig Stillschweigen vereinbart“. (1) Man hätte sich auch  vor dem EU-Gerichtshof darauf berufen könne, denn noch immer gelten in der EU verschiedene Rechtsgrundsätze in den einzelnen Länder.

Vielleicht findet sich mal in Deutschland ein „Obama“ der Mut hat seinem Mobbing-Opfer vor dem EU-Gerichtshof eine angemessene Schadensersatzsumme zu erstreiten. Doch Wunder soll es bekanntlich nicht geben oder es wird beidseitig Stillschweigen vereinbart.

Der Fall des Mitarbeiters beim „Öffentlichen Nahverkehrsbetrieb“ Wiener Linien hat immer wieder für Aufsehen gesorgt. Offenbar gehört Mobbing zum Alltag bei den Wiener Linien, so dass sogar eine ganze Abteilung vom Münchener Top-Profiler und Kriminalpsychologe Thomas Müller betreut werden musste. (2)

Geklärt scheint jetzt der Mobbing-Fall „Roland Rollenitz (, er) kann endlich wieder lachen: Nach all dem, was passiert ist, bin ich froh, dass es nun vorbei ist. Und dass letztlich die Gerechtigkeit gesiegt hat. Der 41-jährige Wiener hat in den vergangenen Jahren als homosexuelles Mobbing-Opfer bei den Wiener Linien immer wieder für Schlagzeilen gesorgt“. (1)

Wir wissen nicht, was der Top-Profiler Müller dazu sagt, für das Mobbing-Opfer Roland Rollenitz freuen wir uns und wünschen ihm eine gesunde und mobbingfreie Zukunft. Wenn wir leider auch nicht wissen, was letztendlich unter der sechsstellige Brutto-Summe zu verstehen ist. So muss nun jedes Mobbing-Opfer alleine für sich weiter kämpfen.

Es kam auch zu einem Vergleich, den viele immer als Urteil ansehen, was falsch ist. Das Ergebnis dürfte jedoch ein Schuldeingeständnis der Wiener Linien sein. „Über den exakten Inhalt dieses Vergleichs, der am 26. Jänner in Kraft getreten ist, wurde beiderseitig Stillschweigen vereinbart.

Gerüchten zufolge soll es sich um eine ansehnliche sechsstellige Brutto-Summe handeln, die dem Mobbing-Opfer an Schmerzensgeld sowie ausständigem Gehalt bezahlt werden. Zum Vergleich: Allein rund 205.000 Euro brutto stehen Rollenitz laut rechtskräftigem Gerichtsbeschluss an Gehaltsnachzahlungen für die Jahre 2004 bis 2009 zu“.(1)

Beiseitig Stillschweigen

Aber Roland Rollenitz erkennt auch die vielen Wermutstropfen in seinem Wein, die anderen Mobbing-Opfer zum Verhängnis wurde. „Ende gut, alles gut? Nein, befindet Rollenitz. Denn immer noch unerhört ist, dass die Täter nie bestraft, sondern sogar hinaufbefördert wurden.

 Außerdem hätten ihm ÖGB und AK Rechtshilfe verweigert. Ohne meine Rechtschutzversicherung hätte ich es daher nie mit dem Riesen Wiener Linien aufnehmen können.“ (1)

Doch welche Rechtsschutzversicherung geht schon diesen langen Weg mit? Welcher Anwalt kämpft schon bei uns für das Opfer? Nur eines gilt in Östereich wie bei uns, die Täter werden oft belohnt, also befördert, unfassbar aber wahr. Und so lange das Prinzip funktioniert, wird es immer Täter geben, gerade im Bereich Mobbing, denn es lohnt sich ja, andere fertig zu machen, grausam aber wahr.  

1)http://422428.forumromanum.com/member/forum/entry_ubb.user_422428.2.1111430615.1111430615.1.nach_langem_leidensweg_entschaedigen_wiener_linien_mobbing_opfer-glb_wiener_linien.html

http://www.vienna.at/wiener-linien-entschaedigen-homosexuelles-mobbing-opfer/news-20110210-08550029

2)http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/Top-Profiler-muss-heiklen-Fall-loesen;art931,424842

Odyssee des gemobbten Oberarztes geht weiter

1. November 2010

Mit seiner Klage gegen die Folgen von Mobbing und insbesondere die Einbindung des Täters in die rechtliche Verantwortung hat der mutige Oberarzt bisher nur einen Teilerfolg erzielt. Es war zu befürchten, dass auch das BAG* sich vor einem Schutz des Opfers drückt und nur auf die altbekannte Karte aus der Vergleichsorgie setzt, 30 000 Euro, mehr wird auch dem LAG nicht die Menschenwürde im Land des Exportweltmeisters wert sein.

So ist und so wird es sein, als Mobbing-Täter hat man in diesem Land ungeahnte Freiheiten und Rechte, die einen Demokraten nur erschüttern können.

„Ein Oberarzt, der durch seinen Chefarzt in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des Chefarztes kann er im Regelfall nicht verlangen“. (1)

Warum sollte man auch von einem Gericht erwarten können, dass es den Täter zur Rechenschaft zieht? Wir leben in Deutschland und da wurden immer die Täer geschützt, ob es bei der Aufarbeitung der Stasivergangenheit war, im Fall Karl-Heinz Kurras oder in der Nazi-Vergangenheit, immer gingen die Täer als Sieger vom Felde. Weshalb sollte bei dem aktuellen Psychokrieg am und um den Arbeitsplatz anders sein?

Einen „Anspruch auf das Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, an dem er nicht mehr den Weisungen des bisherigen Chefarztes untersteht, hat der Oberarzt nur dann, wenn ein solcher Arbeitsplatz in der Klinik vorhanden ist“.(2)

Es gäbe aber auch die Alternative, dass der Oberarzt einen Stelle in einer anderen Klinik angeboten bekommt, die Kosten für den Mehraufwand usw. müsste dann der Chefarzt tragen, doch seit weit denken unsere Richter nicht, es geht ja um die Rechte eines Opfers und die muss man mit allen Mitteln beschneiden und eingrenzen, möglichst auf Hartz IV-Niveu.

Denke, der Oberarzt wird letztendlich nur sein Recht bekommen, wenn er vor den EU-Gerichtshof geht, dort wird man auch als Mobbing-Opfer als das behandelt, was man ist, ein Opfer und Bürger, dem seine Würde und Rechte wieder gegeben werden müssen. Ein Rechtsgrundsatz der unseren Richter und der Rechtssprechung scheinbar vollkommen fremd ist.   

1)http://www.jurablogs.com/de/oberarzt-erringt-teilerfolg-bei-mobbing-klage-bag-urteil-v-25102007-az-8-azr-593-06

2)http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2007&nr=12246&pos=1&anz=78

* Die Pressemmiteilung des BAG im Original

*Pressemitteilung Nr. 77/07

 Ansprüche wegen „Mobbing”

 Ein Oberarzt, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des Chefarztes kann er im Regelfall nicht verlangen. Anspruch auf das Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, an dem er nicht mehr den Weisungen des bisherigen Chefarztes untersteht, hat der Oberarzt nur dann, wenn ein solcher Arbeitsplatz in der Klinik vorhanden ist.
Der Kläger ist seit Juli 1987 in der Klinik der Beklagten als Neurochirurg beschäftigt. Seit dem 1. Juli 1990 ist er Erster Oberarzt der Neurochirurgischen Abteilung, ab Anfang 2001 war er deren kommissarischer Leiter. Seine Bewerbung um die Chefarztstelle blieb erfolglos. Ab 1. Oktober 2001 bestellte die Beklagte einen externen Bewerber zum Chefarzt, von dem sich der Kläger seit Mai 2002 „gemobbt” fühlt. Ein von der Beklagten in die Wege geleitetes „Konfliktlösungsverfahren” blieb erfolglos. Von November 2003 bis Juli 2004 war der Kläger wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Seit Oktober 2004 ist er erneut krank.
Der Kläger verlangt, dass die Beklagte das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt beendet, hilfsweise, dass sie ihm einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz anbietet, an dem er Weisungen des Chefarztes der Neurochirurgie nicht unterliegt. Außerdem verlangt er Schmerzensgeld. Er meint, die Beklagte hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Die Beklagte bestreitet „Mobbinghandlungen” des Chefarztes. Sie habe alles in ihrer Macht Stehende getan, um das Verhältnis zwischen Kläger und Chefarzt zu entspannen. Eine andere adäquate Tätigkeit für den Kläger sei nicht vorhanden.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers blieb erfolglos. Das Landesarbeitsgericht hat festgestellt, der Chefarzt habe „mobbingtypische Verhaltensweisen” gezeigt, die sowohl den zwischenmenschlichen Umgang als auch die Respektierung der Position des Klägers als Erster Oberarzt betroffen hätten. Dennoch hat es einen Schmerzensgeldanspruch verneint, weil der Chefarzt nicht habe erkennen können, dass der Kläger auf Grund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken werde.
Der Senat hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, da der Chefarzt die psychische Erkrankung des Klägers schuldhaft herbeigeführt habe. Für den Schmerzensgeldanspruch habe die Beklagte einzustehen, da der Chefarzt ihr Erfüllungsgehilfe sei. Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss das Landesarbeitsgericht entscheiden. Auch ist noch zu prüfen, ob der Kläger unmittelbar Ansprüche gegen die Beklagte hat, weil diese möglicherweise ihre Verpflichtung verletzt hat, den Kläger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen.

 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. März 2006 – 16 Sa 76/05 –

 

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hilft Mobbing-Opfer nicht

27. Oktober 2010
Was viele Opfer von Mobbing und Schikane am Arbeitsplatz erfahren haben, die „Deutsche Rentenversicherung“ verschließt sich den Anliegen ihrer Mitglieder, gibt gerne Ratschläge, hilft aber nicht im Falle unsachlicher und falscher Rentenaberechnungen durch die Mobber.

Zu Recht stellt nun auch die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg fest, leider ist es nur eine Rentenversicherung von 16., das heißt schon alles, „am Arbeitsplatz werden Ältere mit besserem Verdienst häufiger ausgegrenzt und gemobbt“. (1) Das heißt aber auch, es werden Beschäftigte mit höherer Ausbildung gemobbt und schikaniert und dann fragt man sich, warum klagt dann die Rentenversicherung nicht mit ihren Mitglieder vor dem EU-Gerichtshof? (1)

„Eine Mobbing-Hotline der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg stellte fest, dass beinahe die Hälfte Rat- und Hilfesuchenden jenseits der 45 waren, 15 Prozent älter als 55 Jahre“. (1)

Schlußfogrungen daraus zieht die Rentenversicherung nicht, sondern veröffentlicht wie alle Organisationen etwas im Internet. Stellungnahmen der Politiker in den Parlamenten fordert sie auch nicht ein, auch nicht von jenen Parteileichen, die im den Beiräten sitzen und sich ein schönes Leben finanzieren lassen. Deutschland ist eben nicht die USA. (2)

Und dann kommen immer wieder diese Feld und Wiesen Ratschläge, die Opfer schon lange nicht mehr hören können.  „Edith Schellhammer, Projektleiterin der Mobbing-Hotline im Apothekenmagazin Senioren Ratgeber“ rät, „Mobbing-Opfer sollen ….. selber aktiv werden, sich nicht isolieren lassen, Verbündete suchen und den Verursacher direkt ansprechen. Auch Vorgesetzte, Betriebsarzt, Betriebsrat und Gewerkschaft sind Ansprechpartner. Daneben können sich Hilfesuchende an Mobbing-Beratungsstellen, Arbeitsrechtler und Selbsthilfegruppen wenden“. (1)

Na das ist ja wunderbar, hat die Frau schon mal mit den Mobbing-Tätern aus der Gewerkschaft sich unterhalten, wenn die einen fertig machen, oder hat die Frau schon mal was von Vorgesetzten Mobbing gehört? Nein Danke, Frau Schellhammer, trinken sie ihren Kaffee selber und freuen sich über ihren Nischenjob, nur geben sie bitte Opfer keine Ratschläge, wenn sie nachher den Tätern den Rücken massieren auf Kosten der Versicherten.

PS. Vergessen hat die gute Frau noch den Betriebsseelsorger, dann hat sie das ganze Handbuch abgeschrieben.

1)http://www.online-presseportal.com/newsticker/statistik-mobbing-betrifft-meist-aeltere-mit-hohen-loehnen-9747

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/10/26/us-prasident-barack-obama-gegen-mobbing-aktiv/

Bei Burger King in Hamburg wird absurd gemobbt.

24. August 2010

Und vorher ist wie nachher, das hat sich auch der Franchise-Nehmer „DFM Hamburg GmbH & Co. KG“ – was für ein Firmenname – und seine neuen Geschäftsführer für die Burger King Filialen  St. Pauli, Altona, Bramfeld und Tornesch gesagt.

Denn wie der Rechtsanwalt B. Alexander Koll  zu berichten weiß, hat man bei DFM Hamburg GmbH & Co. KG reichlich Mobbing- und Schikaneerfahrung. „Fast 40 Verfahren (hat er) gegen „DFM Hamburg“ ins Rollen gebracht. Dabei geht es in den meisten Fällen um Mitarbeiter, die sich von ihrem Arbeitgeber schikaniert fühlen, vor allem, wenn sie Mitglieder im Betriebsrat sind, sagt (Alexander Koll).(1)

Dabei geht der Geschäftsführer den neuen Weg, den auch Unternehmen wie die Post AG in Brandenburg, Berlin und anderswo, sowie andere Großunternhmen erfolgreich praktizieren. Man stimmt vor den Arbeitsgerichten einem Vergleich etwas zu, was man dann nicht einhält. So einfach ist das bei den Vergleichsorgien der Arbeitsgerichte, die nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie stehen.

Im Fall von DFM Hamburg wird das deutlich und es mag nur noch Journalisten überraschen, die das „absurd“ finden, was wir Mobbing-Opfer tausendfach erlebt haben. „Das wohl absurdeste Gerichtsverfahren in dieser Sache: Eine Kollegin wurde abgemahnt, weil sie angeblich zu viel Mayo auf den Burger gegeben hat, erzählt Birgit K., Betriebsrätin bei Burger King.“

„Vor Gericht einigte man sich auf einen Vergleich. Der Geschäftsführer von DFM Hamburg verpflichtete sich, die Abmahnung zurückzuziehen“. (1) Und alle glauben das, nur der Täter hat schon längst den nächsten Schritt geplant und pfeift auf den Vergleich, kein Problem bei unseren Arbeitsgerichten, denn die wissen ja nicht was sie tun.

„In den bisherigen Verfahren hat er“ – der Geschäftsführer von DFM Hamburg „sich regelmäßig dazu verpflichtet, keinen Druck mehr auf die Mitarbeiter auszuüben, sagt Rechtsanwalt B. Alexander Koll. Einen Tag später klingelt dann meist wieder mein Telefon und Mitarbeiter berichten, dass sich der Arbeitgeber nicht daran hält“. (1)

Und es geschieht nichts durch die Richter, diese hilflosen Wesen in Schwarz die bekommen ja ihr Gehalt pünkltlich zum Monatsanfang im voraus und Hartz IV wird für die immer was von einem fremden Planeten bleiben. Mobbing-Opfer dürfen dann regelmäßig diesen Juristensalat auslöffeln und gehen dann bei den Agenturen für Arbeit unter, denn das Ziel solcher Schikanen ist immer die Kündigung, im Idealfall für den Täter die Eigenkündigung, denn dann braucht er auch keine Mobbing-Klage zu fürchten, dafür garantieren dann wieder diese Vergleichsonkel namens Arbeitsrichter.

Ein System, das sich immer mehr ausweitet. Und gerade wenn es um Beitriebsratsmitglieder geht, sind Täter um „Endlösungen und unmenschliche Schikanen“  nie verlegen. „Ein Kollege habe die Kacheln der Toilettenräume stundenlang mit einer Zahnbürste schrubben müssen, erzählt Birgit K“ von Burger King, erinnert eher an einen Knast als an eine Fastfoodfiliale.

„Doch es geht noch schlimmer: Einer der Vorgesetzten hat einen Becher Cola absichtlich vor einem Kollegen ausgekippt und gesagt: Wisch das weg! Außerdem würden sie B(o)uletten anbrennen lassen und die Schuld den Mitarbeitern geben. Dann hagelt es Abmahnungen, sagt Birgit K“. Und am Ende dann die Kündigung oder was haben Sie gedacht?

DFM verfolgt in Hamburg zwei Ziele, sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe zu erschlagen. „Der neue Geschäftsführer versucht, die Betriebsratsmitglieder wegzumobben, sagt Birgit K. Außerdem wolle er die Mitarbeiter loswerden, die er vom vorherigen Arbeitgeber übernommen hat, denn sie verdienen mehr Geld“. (1)

Und von der SPD und dem ehemaligen Arbeitsminister Olaf Scholz hört man dazu nichts. Auch ver.di ist schon längst in die „Bunker“ des sozialen Klassenkampfes von oben abgetaucht, denn bis heute hat diese Gewerkschaft noch keinen Prozess vor den EU-Gerichtshof gebracht. Dort würde man der Regierung der Bundesrepublik sehr schnell klar machen, dass sie eine Anitmobbinggesetzgebung im StGB verankern muss.

Also heißt das für die Mitarbeiter von DFM Hamburg und Burger King, klagen und sich schikanieren lassen, auch wenn Burger King behauptet, man arbeite an einer Lösung. Der Chef am Fastfoodgrill heißt DFM Hamburg, und der Geschäftsführer äußert sich gegenüber der Presse nicht.

“Auf Anfrage der MOPO heißt es dort per E-Mail: Burger King setzt alles daran, den Prozess für eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten weiter zu unterstützen. Es habe schon konstruktive Gespräche zur Aufklärung der Sachverhalte gegeben“. (1)

Doch was heißt das schon bei dem Franchise-Nehmer? „Der Geschäftsführer von DFM Hamburg rief die MOPO wegen einer Stellungnahme leider nicht zurück.“. (1) So einfach ist das, ob es um eine Stellungnahme oder einen Vergleich geht, der Boß schweigt und denkt und das heißt dann, „er schickt Mitarbeiter vorbei, die uns fertigmachen sollen, sagt Birgit K. Sie hetzen uns durch die Gegend, erteilen uns manchmal fünf Aufgaben gleichzeitig und suchen regelrecht nach Fehlern“. (1)

Man muss den Mut der Frauen wie Birgit K. bei Burger King und der DFM Hamburg  bewundern und kann nur hoffen, dass endlich mal die Verantwortlichen in Politik und Justiz aufwachen, bevor mal wieder einer durchdreht, dann ist das Jammern groß, nur wem hilft dass dann noch? Was machen eigentlich die ver.di Funktionäre außer Kafffee trinken und Kuchen essen unter dem Foto von Erich M. in Berlin ?

Letzte Änderung am 17.08.2015

1)http://www.mopo.de/2010/20100825/hamburg/panorama/dicke_luft_bei_burger_king.html

Mobbing – Verletzungen des Persönlichkeitsrecht.

3. November 2009

Das deutsche ArbeitsrechtImmer mehr Anwälte erkennen, dass gerade in Arbeitsrecht ein großer Handlungsbedarf für die Opfer besteht. Auch die Internetseite des RA Dr. Palm (Bonn) bringt das zum Ausdruck.

– „Sollten Sie zu Recht vor einer Eigenkündigung zurückscheuen und am Erhalt Ihres Arbeitsplatzes unter erträglichen Bedingungen interessiert sind, wenden Sie sich an …….“ (1)

– „Verschiedentliche Äußerungen des Arbeitgebers, die die Arbeitsleistung kritisieren und dem Arbeitnehmer Sanktionen bei Fehlleistungen ankündigen, rechtfertigen noch keine Schmerzensgeldansprüche wegen Persönlichkeitsverletzung oder „Mobbing“. Dies gelte selbst dann, wenn Bemerkungen wie „der Arbeitnehmer fahre den Lkw wie ein Schwein“ keine systematische, gegen die Persönlichkeit gerichtete Zielsetzung aufweisen“.(1)

Groß & Klein

Klassenverhältnisse

– „Sind Sie schon einmal gemobbt worden? Das kann die Arbeit zur Plage machen und oft sieht es so aus, als könne man nur noch kündigen, um sich unerträglichen Nachstellungen und Schikanen zu entziehen“.(2) 

– „Das Fernbleiben eines Arbeitnehmers vom Dienst kann insgesamt dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer sich auf ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Arbeitsleistung gem. § 273 BGB wegen einer Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers berufen kann oder es dem Arbeitnehmer aus sonstigen Gründen, etwa wegen einer akuten Gefährdung von Leib und Leben, unzumutbar ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Gem. § 273 Abs. 1 BGB kann der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung ausüben, wenn der Arbeitgeber mobbt oder er weiß, dass Mitarbeiter den Betroffenen mobben, er aber keine Gegenmaßnahmen ergreift“. (3)

Man kann nur hoffen, dass wir in Zukunft mehr Prozesse zu Mobbing bekommen, immer mehr Opfer auf die nachhaltige Unterstützung ihrer Anwälte rechnen können und auch viele Prozesse endlich vor den EU-Gerichtshof gelangen. Bisher gab es solch eine rechtliche Auseinandersetzung noch nicht.

Letzte Änderung am 20.10.2015

1) http://www.palm-bonn.de/beleidigung.htm

2) http://www.palm-bonn.de/MOBB1.HTM

3)http://www.palm-bonn.de/antimobbing.htm