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Bundesgerichtshof (BGH), selbstgelegte juristische Fußfesseln und Richter Thomas Fischer

16. Januar 2012

Umgehung des Gesetzes höchstrichterlich

Kein Fall zeigt so deutlich, zu was unsere Richter in Deutschland immer noch fähig sind, wenn es um  Mobbing geht. Nach dem der Bundesrichter Thomas Fischer bei der längst fälligen Besetzung des 2. Strafsenats mit Mobbing-Attacken und einer „verheerende Beurteilung“ (1) aus dem Rennen geboxt werden soll, herrscht Chaos und Panik beim BGH.(2)

Dabei gilt Bundesrichter Fischer als eine lebende Berühmtheit weil er „reflektiert und hinterfragt, … sich eine eigene Meinung (bildet) und“ sie auch ausspricht , „auch wenn das politisch unkorrekt daherkommt oder die Zuhörer ärgert“. (3)

Allein sein These, „Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„ genügt wohl schon, ihn zu brandmarken.

Und wenn man weiß, dass „Fischer … seit je ein Erzfeind des Dealens bei Strafsachen“ ist, versteht man um so mehr, weshalb der Präsident ihn nicht als Leiter des 2. Senats haben will.

Um was geht es und was hat Fischer dran auszusetzen. „Die sogenannte Absprache-Regelung hält er für das Schlimmste, was der Gesetzgeber der Strafprozessordnung in den 130 Jahren ihres Bestehens angetan hat. Dieses Gesetz legalisiert nämlich die Verständigung zwischen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern: Das Gericht darf jetzt eine verbindliche Zusage über die Obergrenze der zu erwartenden Strafe abgeben – unter der Bedingung, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt.

Durch das neue Gesetz ist es den Prozessbeteiligten jetzt auch bei Verbrechen, selbst bei schwersten Delikten wie Vergewaltigung und Mord, erlaubt, sich über den Umfang des Geständnisses und die Höhe der Strafe zu einigen“. Und das heißt im Klartext das, ein „Geschäft mit der Gerechtigkeit: Im Vorteil sei der Verbrecher – je schwerer die Straftat, desto höher der Profit, den er durch ein Geständnis herausschlagen könne“. Unglaublich wenn man sich das klar macht, Profit statt Gerechtigkeit ist dann der oberste Rechtsgrundsatz. (3)

„Das Nachsehen hätten die Unbescholtenen: die Opfer von Straftaten, die in die Absprache gar nicht erst einbezogen werden. Und diejenigen Angeklagten, die unschuldig sind“. Dann darf man sich über die Eskalation von Gewalt in diesem Land auch nicht mehr wundern.(3)

Von den Arbeitsgerichten kennen wir diese Flut von Absprachen hinter dem Rücken der Opfer, die wie immer von nichts wissen und den  dann folgenden Profitattacken, Vergleiche genannt, die den Täter einen Appel und Ei kosten und das Opfer für immer stigmatisieren. Nun also auch im Strafrecht diese Erfindung von Bauernschläue geprägter Tricks.(3)

Und nun also musste der Präsident und das Präsidium handeln, doch für den 2. Strafsenat haben sie nun keinen anderen Richter als Fischer. Nun folgt die große Attacke des BGH-Präsident Klaus Tolksdorf auf „die selbst vom BGH gesetzte Vorschrift … , dass jemand auf einem solchen Posten mindestens 75 Prozent der Aufgaben als Vorsitzender seines Senats selbst „wahrnehmen soll.

Und das kann nun mal die aktuelle Lösung mit Richter Andreas Ernemann nicht, der „gleichzeitig zwei Senaten vorsteht – dem 2. und 4. Strafsenat“ nur um Fischer auszubremsen. Was müssen sie diesen Bundesrichter hassen?

„Es herrscht offensichtlich Mobbing in den höchsten Etagen des bundesdeutschen Rechts. Ein Ende ist nicht absehbar“ (3)

1)http://wp.me/puNcW-1Sh

2)http://adn1946.wordpress.com/tag/thomas-fischer/

3)http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht