Offensichtlich hat man sich in Deutschland auf die Diskriminierung der ArbeitnehmerInnen über 50 Jahre spezialisiert. Politiker lassen keine Möglichkeit in der „Talkhows“ aus um nicht von der Notwendigkeit der Rente ab 67 Jahre zu fasseln. In der Realität ist man heute schon mit 60 wie im Fall „Erich Maurer“ (1) zu alt, aber auch immer öfters ab 50 Jahre wie der Fall der Martina W..
„Die dreifache Mutter hatte sich als Sekretärin beim Uniklinikum Heidelberg (Baden-Württemberg) beworben – und wurde abgelehnt“. (1) Stellt sich dann die Frage nach dem Warum. Und die liefern die Verwaltungskräfte der Uni gleich mit, wenn sie den Bewerbern die Unterlagen zurück schicken.
„Es ist ein gelber Zettel, der an ihrer zurückgeschickten Bewerbung heftet. Darauf steht: zu alt geb. 61. Der interne Vermerk weist offenkundig auf das Geburtsjahr 1961 von Martina W. hin“. (2) Nun klagt die Mutter von drei Kindern, ihr Anwalt Wolfgang Ruck (sagt): „Das ist Diskriminierung. Es kann nicht angehen, dass ein Mensch aufgrund seines Alters abgelehnt wird.“(1)
Die Uni Heidelberg nimmt folgend Stellung zu dem Fall: „Es ist ein bedauerliches Versehen. Prinzipiell stellen wir ältere Arbeitnehmer ein. Im ersten Halbjahr 2010 wurden insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 50 Jahre eingestellt. Da in diesem konkreten Fall aber Klage eingereicht wurde, geben wir dazu keine Stellungnahme ab.“(2)
Um jedoch der Klage zu entgehen, weil die Beweislast wohl auch zu erdrückend ist, „hat laut RA Ruck … (die Klinik) … bereits eine Entschädigung von zwei Bruttogehältern (4800 Euro) angeboten. Aber: Sollte die abgelehnte Sekretärin vor Gericht recht bekommen, stehen ihr bis zu 14,5 Bruttolöhne als Entschädigung zu“. (2)
Auf das Urteil darf man gespannt sein, wo doch unsere Arbeitsrichter schon bei den Abfindungen für Mobbing-Opfer Probleme haben. „Martina W. hat inzwischen einen anderen Job – sie arbeitet als Angestellte in einer Anwaltskanzlei“. (2)
Und wer mit dem Alter und Bewerbungen Probleme hat, kann diese jetzt auch an die BILD-Zeitung liefern, ich glaube dafür kriegt man bei Veröffentlichung sogar etwas. „Ist Ihnen etwas Ähnliches passiert? Dann schreiben Sie uns eine Mail! leserpost@bild.de!“ (2)
Letzte Überarbeitung am 20.08.2015