Posts Tagged ‘Entschädigung’

Dreifache Mutter mit 49 Jahre zu alt für Job an der Uni Heidelberg

26. August 2010

Du bist wegen deinem Alter abgelehnt worden, arme Angie. 😉

Offensichtlich hat man sich in Deutschland auf die Diskriminierung der ArbeitnehmerInnen über 50 Jahre spezialisiert. Politiker lassen keine Möglichkeit in der „Talkhows“ aus um nicht von der Notwendigkeit der Rente ab 67 Jahre zu fasseln. In der Realität ist man heute schon mit 60 wie im Fall „Erich Maurer“ (1) zu alt, aber auch immer öfters ab 50 Jahre wie der Fall der Martina W..

„Die dreifache Mutter hatte sich als Sekretärin beim Uniklinikum Heidelberg (Baden-Württemberg) beworben – und wurde abgelehnt“. (1) Stellt sich dann die Frage nach dem Warum. Und die liefern die Verwaltungskräfte der Uni gleich mit, wenn sie den Bewerbern die Unterlagen zurück schicken.

„Es ist ein gelber Zettel, der an ihrer zurückgeschickten Bewerbung heftet. Darauf steht: zu alt geb. 61. Der interne Vermerk weist offenkundig auf das Geburtsjahr 1961 von Martina W. hin“. (2) Nun klagt die Mutter von drei Kindern, ihr Anwalt Wolfgang Ruck (sagt): „Das ist Diskriminierung. Es kann nicht angehen, dass ein Mensch aufgrund seines Alters abgelehnt wird.“(1)

Die Uni Heidelberg nimmt folgend Stellung zu dem Fall: „Es ist ein bedauerliches Versehen. Prinzipiell stellen wir ältere Arbeitnehmer ein. Im ersten Halbjahr 2010 wurden insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 50 Jahre eingestellt. Da in diesem konkreten Fall aber Klage eingereicht wurde, geben wir dazu keine Stellungnahme ab.“(2)

Um jedoch der Klage zu entgehen, weil die Beweislast wohl auch zu erdrückend ist, „hat laut RA Ruck … (die Klinik) … bereits eine Entschädigung von zwei Bruttogehältern (4800 Euro) angeboten. Aber: Sollte die abgelehnte Sekretärin vor Gericht recht bekommen, stehen ihr bis zu 14,5 Bruttolöhne als Entschädigung zu“. (2)

Auf das Urteil darf man gespannt sein, wo doch unsere Arbeitsrichter schon bei den Abfindungen für Mobbing-Opfer Probleme haben. „Martina W. hat inzwischen einen anderen Job – sie arbeitet als Angestellte in einer Anwaltskanzlei“. (2)

Und wer mit dem Alter und Bewerbungen Probleme hat, kann diese jetzt auch an die BILD-Zeitung liefern, ich glaube dafür kriegt man bei Veröffentlichung sogar etwas. „Ist Ihnen etwas Ähnliches passiert? Dann schreiben Sie uns eine Mail! leserpost@bild.de!“ (2)

Letzte Überarbeitung am 20.08.2015

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/08/25/erich-maurer-60-jahre-elektrotechniker-und-die-altersbedingte-kundigung/

2)http://www.bild.de/BILD/politik/wirtschaft/2010/08/25/sekretaerin-zu-alt/bekam-so-ihre-bewerbung-zurueck.html

Einer 59-jährigen Bahn-Mitarbeiterin, Christine M. wurde gekündigt

9. Juli 2010

Im Schatten des Urteils von Emmely aus Berlin-Hohenschönhausen haben nun viele Opfer des neuen Krieges am Arbeitsplatz gute Karten.

So zum Beispiel die seit 40 jahren bei der Bahn beschäftigte Mitarbeiterin, die sich des Betrugs in einem minder schweren Fall schuldig gemacht hat. Bei den Deutschen Bahn ist es üblich, dass Mitarbeiter zu ihrem jeweiligen Dienstjubiläum einen Zuschuss für Bewirtung erhalten. So durfte die Zuansagerin für 250 Euro Kollegen einladen und mit diesen feiern, die Bahn übernimmt bei 40 Jahren Betriebszugehörigkeit 250 Euro der Kosten gegen Rechnung.

Nun hat die 59. Jähirge auch mit sechs Kollegen gefeiert, aber nur 84 Euro verbraucht, abgerechnet hat sie jedoch die 250 Euro. Am 23.Juni 2009 wurde Christine M. wegen Betrugs und den damit verbundenen groben Vertrauensmissbrauch fristlos gekündigt“. (1)

Da wurde der Bahnmitarbeiterin wohl ihr fehlerhaftes Verhalten in der Konsequenz klar und sie klagte zum Glück dennoch gegen diese fristlose Kündigung. “ Ihre Klage gegen diese Kündigung wurde wenig später vom Berliner Arbeitsgericht zurückgewiesen“. (1)

Dagegen hat sie Einspruch eingelegt und nun wird der Fall seit gestern vor dem LAG-Berlin verhandelt.  „Landesarbeitsrichter Gerhard Binkert machte am Donnerstag keinen Hehl daraus, dass der Fall ohne das Emmely-Grundsatzurteil vermutlich sehr schnell entschieden worden wäre. Gegen Christine M., die sich eindeutig vorsätzlich bereicherte“. (1)

Und hier erkennt man, dass nun das Urteil von Emmely vor dem BAG ein Grundsatzurteil ist, dass vielen hilft, ihr Recht zu bekommen, wen auch viele Richter dies nur widerwillig tun.

“ Nach der Änderung der Rechtsprechung, der Richter spricht von einem Paradigmenwechsel, sehe die Sache jedoch anders aus. So sei Christine M.s sehr lange Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen. Ebenso, dass sich in dieser Zeit ein gewisses Maß an Vertrauen aufgebaut habe, das durch den Betrug mit der falschen Quittung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vollständig zerstört worden sei. Auch der wesentlich höhere Schaden, so Binkert, dürfe bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen. Und im Gegensatz zu Emmely habe Christine M. ja die Tat nach der Aufdeckung auch sofort zugegeben und nicht versucht, die Schuld auf andere Kollegen abzuwälzen“. (1)

Nachdem der Richter den Bahnvertretern klar gemacht hatte, dass er der Kündigung nicht zustimme, so hätte auch eine Abmahnung und Einzug des Betrags der überhöhten Rechnungseinrecihung völlig genügt, machte er den beiden seiten wieder ein Vergleichsangebot.

„Umso erstaunlicher war, dass Christine M. und ihr Anwalt sofort einen Vergleichsvorschlag des Richters annahmen: Die Kündigung vom 23.Juni 2009 werde aufrechterhalten, dafür werde sie am 1.August 2010 wieder eingestellt. Natürlich ohne Entschädigung für die Zeit zwischendurch, in der sie nur Arbeitslosengeld erhalten habe“. (1)

Die Bahn stimmte noch nicht zu und es darf befürchtet werden, dass wir mit unserer Arbeitslosenversicherung das Rambo-Gehabe der Bahn mittragen müssen. Aus Sicht der Bahnmitarbeiterin verständlich, denn sie will ihren Job bis zum 65. Geburtstag behalten, wer kann dies ihr verdenken? Auf den Ausgang darf man gespannt sein und Emmely sei nochmals ein Dank der Bahnmitarbeiterin gewiss.

Man darf sich aber fragen, wann Arbeitsrichter auch in der Mobbing-Rechtsprechung eine Paradigmawechsel und vornehmen zum GG stehen in dem es heißt, die Würde des Menschen ist unantastbar.

1)http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1340571/Betrug-ist-kein-Grund-fuer-Kuendigung.html

http://www.t-online-business.de/kuendigung-bewirtungskosten-falsch-abgerechnet-job-weg/id_23148972/index

http://www.badisches-tagblatt.de/html/content_welt/00_20100709000000_Kuendigung_wegen_falscher_Abrechnung_Prozess.html