Posts Tagged ‘Eigenkündigung’

DGB Angestellter wird von Funktionären krank gemobbt

10. August 2011

Die Fälle von Mobbing innerhalb der bundesrepublikanischen Gewerkschaftsbewegung nehmen zu. (1)  Offenbar spielen Gewerkschaftsfunktionäre genauso gerne Gott wie manche Unternehmer, in Wahrheit sind sie jedoch nur Mobber, aber gefährlich für das Mobbing-Opfer wie der folgende Fall von Thomas Möller beweist.

„Ich begrüße Ihr Engagement Mobbingfälle an die Öffentlichkeit zu bringen. Mobbing-Opfer finden immer noch zu wenig Beachtung und Verständnis. Gleich wohl ist es für sie schwierig Mobbing überhaupt nachzuweisen.

Bei mir begann das Mobbing, als ich dem DGB Bundesvorstand ankündigte, ins Klageverfahren gegen die dreisten Lügen meines Vorgesetzten zu gehen und auch die Öffentlichkeit zu suchen. Letzteres wurde einem als schärfste Waffe auf jeder Funktionärstagung eingetrichtert.
Hintergrund meiner Entlassung war ja mein Engagement gegen den Bau eines Steinkohlekraftwerks in Lubmin und Kritik an der Sozialpolitik der SPD. DGB, IG Metall und besonders IG BCE wollten diese Dreckschleuder und machten sich für deren Bau in einer der schönsten Urlaubsregionen Deutschlands, dem Dreieck zwischen Greifswalder Bodden, Rügen und Usedom stark. Da waren Gewerkschaftsfunktionäre die (privat) eine andere Meinung vertraten natürlich ein Ärgernis , das bereinigt werden musste. Mit dem hiesigen DGB Vorsitzenden in Vorpommern, Volker Schulz fand man einen Strohmann und Denunzianten, dem es sehr gelegen kam, von seiner schwachen Position abzulenken. Er konstruierte wahrscheinlich im Auftrag der DGB Führung (die wiederum von IG Metall und IG BCE unter Druck geraten war)  ein haarsträubendes Geflecht aus Lügen und Vorwürfen gegen mich, in dessen Folge ich zunächst die fristlose Kündigung und einen Tag später die fristlose Versetzung nach Hamburg bekam.
Dieser Sinneswandel der DGB Führung hatte sicher einen konkreten Grund: Zwischenzeitlich hatte man sich wohl mit dem Anwalt unterhalten. Und der hatte natürlich fest gestellt, dass man mich mit diesen Begründungen nicht los werden würde. Also wurde aus der fristlosen Entlassung eine Versetzung gemacht. Der DGB hielt eine tägliche Fahrzeit von ca. 6-7  Stunden von Greifswald nach Hamburg und zurück bzw. einen zweiten zu bezahlenden Hausstand für zumutbar. Im Hinterkopf hatte er jedoch wahrscheinlich etwas anderes: Mir dort eine arbeitsrechtliche Falle zu stellen, die dann für eine Kündigung ausgereicht hätte.
Einem Kollegen war es vorher ähnlich ergangen. Er musste DGB Zeitungsartikel ausschneiden, einkleben und wurde mit minderwertigen Aufgaben betraut, die nicht seiner Qualifikation entsprachen. Auch hier hatte man wohl die Selbstaufgabe (Eigenkündigung) zum Ziel
Dem DGB war natürlich klar, dass ich sämtliche Arbeitsgerichtsverfahren gewinnen würde. Ihm war aber auch klar, dass das bis zur letzten Instanz bis zu fünf Jahre hätte dauern können. Er spielte also auf Zeit, Geld für externe , windige Anwälte spielte keine Rolle und akzeptiertes das mehr als klare Urteil der 1. Instanz nicht.
Ich war inzwischen ein Fall für den Psychologen geworden, den ich ein ganzes Jahr aufsuchen musste. Das eigentlich Mobbing stelle sich folgendermaßen dar: Obwohl ich ja noch DGB Angestellter war, wurde mir sofort der Dienstwagen entzogen , der Laptop eingezogen und mein DGB Account gelöscht. Letztes hatte zum Hintergrund mich davon abzuhalten, eventuell entlastende Mails und Korrespondenzen , die noch auf dem DGB Server lagen, für mich nutzbar zu machen. Noch während des Gerichtsverfahrens verkündete Volker Schulz bereits in einer Funktionärsrunde, dass ich nicht mehr zum DGB zurückkehren würde und mein Arbeitsplatz gestrichen würde. Was ja dann auch noch während des Gerichtsverfahrens passierte.
Schulz stellte mich, ohne das die DGB Führung eingriff, überall als un-loyalen Kollegen dar, der nun seine gerechte Strafe bekäme.Anfragen meiner Unterstützer, meiste ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen wurden von allen DGB Ebenen ignoriert. Auch Schreiben an M. Sommer und F. Bsirske blieben unbeantwortet.
Hauptamtliche Mitarbeiter (nicht alle) gingen mir plötzlich aus dem Weg oder ließen sich verleugnen, wenn ich das Gespräch mit ihnen suchte. Bereits viele Monate vor der Urteilsverkündung hatten Schulz und Co. es geschafft, mich überall als Täter und Bösewicht hinzustellen, obwohl die Ehrenamtlichen nicht nur einmal die DGB Führung aufgefordert hatten,der Verleumdung eine Ende zu setzen und zunächst das Urteil abzuwarten. Das Urteil wurde jedoch auch später noch den Kolleginnen und Kollegen, sowie Mitarbeitern vorenthalten.
Nach einem Jahr in psychischer Behandlung ließ ich mich auf Anraten meines Arztes auf einen Vergleich ein.
Heute bin ich sehr froh, dem Rat meines Arztes gefolgt zu sein. Der DGB hat als Arbeitgeber keine Vorbildfunktion, das ausgeprägte Hierarchie- Denken seiner Funktionäre und seine Doppelmoral verhindern systematisch demokratische Meinungsbildungsprozesse. Wer aus Überzeugung Gewerkschafter ist, fühlt sich irgend wann dort unwohl und missbraucht. Mein Ausscheiden dort, nicht aber die Art und Weise wie dies vor sich ging, waren insofern die einzig richtige Entscheidung.
Und ich habe eine weitere Genutuung: Das Steinkohlekraftwerk wird nicht gebaut„.
(von Thomas Möller)
Mobbing-Fälle dieser Art sind wohl für den DGB typisch, da oft politische und persönliche Interessen mehr zählen als die Idee der Gewerkschaftsbewegung. Der DGB ist heute mehr Filiale von politischen Parteien als Dachorganisation von Einzelgewerkschaften. Zu sehr stehen die gutbezahlten Nebenjobs* in den Aufsichtsratsgremien einer guten und solidarischen Gewerkschaftsarbeit im Wege. Thomas Möller musste dies am eigenen Leib erfahren und bitter für seine soziale und politische Einstellung bezahlen.
Letzte Änderung am 11.08.2015
*DGB-Boß Sommer, Aufsichtsratsfunktionen: Deutsche Telekom AG

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/04/12/wenn-die-gewerkschaft-mobbt/

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/08/07/vize-chef-der-linken-heinz-bierbaum-und-ex-gewerschafter-lorenz-schwegler-im-kundigungswahn/

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/07/05/wenn-der-dgb-mobbt-oder-die-gewerkschaft-dein-feind/

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/08/03/mobbing-opfer-und-gewerkschaftssekretarin-geht-vor-gericht-unter/

http://behoerdenwillkuer.blogspot.com/2008/10/die-aktuelle-antimobbingrundschau-08.html, 3. Ver.di kündigt und keiner versteht es..

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/tag/gewerkschaft/

Bei Burger King in Hamburg wird absurd gemobbt.

24. August 2010

Und vorher ist wie nachher, das hat sich auch der Franchise-Nehmer „DFM Hamburg GmbH & Co. KG“ – was für ein Firmenname – und seine neuen Geschäftsführer für die Burger King Filialen  St. Pauli, Altona, Bramfeld und Tornesch gesagt.

Denn wie der Rechtsanwalt B. Alexander Koll  zu berichten weiß, hat man bei DFM Hamburg GmbH & Co. KG reichlich Mobbing- und Schikaneerfahrung. „Fast 40 Verfahren (hat er) gegen „DFM Hamburg“ ins Rollen gebracht. Dabei geht es in den meisten Fällen um Mitarbeiter, die sich von ihrem Arbeitgeber schikaniert fühlen, vor allem, wenn sie Mitglieder im Betriebsrat sind, sagt (Alexander Koll).(1)

Dabei geht der Geschäftsführer den neuen Weg, den auch Unternehmen wie die Post AG in Brandenburg, Berlin und anderswo, sowie andere Großunternhmen erfolgreich praktizieren. Man stimmt vor den Arbeitsgerichten einem Vergleich etwas zu, was man dann nicht einhält. So einfach ist das bei den Vergleichsorgien der Arbeitsgerichte, die nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie stehen.

Im Fall von DFM Hamburg wird das deutlich und es mag nur noch Journalisten überraschen, die das „absurd“ finden, was wir Mobbing-Opfer tausendfach erlebt haben. „Das wohl absurdeste Gerichtsverfahren in dieser Sache: Eine Kollegin wurde abgemahnt, weil sie angeblich zu viel Mayo auf den Burger gegeben hat, erzählt Birgit K., Betriebsrätin bei Burger King.“

„Vor Gericht einigte man sich auf einen Vergleich. Der Geschäftsführer von DFM Hamburg verpflichtete sich, die Abmahnung zurückzuziehen“. (1) Und alle glauben das, nur der Täter hat schon längst den nächsten Schritt geplant und pfeift auf den Vergleich, kein Problem bei unseren Arbeitsgerichten, denn die wissen ja nicht was sie tun.

„In den bisherigen Verfahren hat er“ – der Geschäftsführer von DFM Hamburg „sich regelmäßig dazu verpflichtet, keinen Druck mehr auf die Mitarbeiter auszuüben, sagt Rechtsanwalt B. Alexander Koll. Einen Tag später klingelt dann meist wieder mein Telefon und Mitarbeiter berichten, dass sich der Arbeitgeber nicht daran hält“. (1)

Und es geschieht nichts durch die Richter, diese hilflosen Wesen in Schwarz die bekommen ja ihr Gehalt pünkltlich zum Monatsanfang im voraus und Hartz IV wird für die immer was von einem fremden Planeten bleiben. Mobbing-Opfer dürfen dann regelmäßig diesen Juristensalat auslöffeln und gehen dann bei den Agenturen für Arbeit unter, denn das Ziel solcher Schikanen ist immer die Kündigung, im Idealfall für den Täter die Eigenkündigung, denn dann braucht er auch keine Mobbing-Klage zu fürchten, dafür garantieren dann wieder diese Vergleichsonkel namens Arbeitsrichter.

Ein System, das sich immer mehr ausweitet. Und gerade wenn es um Beitriebsratsmitglieder geht, sind Täter um „Endlösungen und unmenschliche Schikanen“  nie verlegen. „Ein Kollege habe die Kacheln der Toilettenräume stundenlang mit einer Zahnbürste schrubben müssen, erzählt Birgit K“ von Burger King, erinnert eher an einen Knast als an eine Fastfoodfiliale.

„Doch es geht noch schlimmer: Einer der Vorgesetzten hat einen Becher Cola absichtlich vor einem Kollegen ausgekippt und gesagt: Wisch das weg! Außerdem würden sie B(o)uletten anbrennen lassen und die Schuld den Mitarbeitern geben. Dann hagelt es Abmahnungen, sagt Birgit K“. Und am Ende dann die Kündigung oder was haben Sie gedacht?

DFM verfolgt in Hamburg zwei Ziele, sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe zu erschlagen. „Der neue Geschäftsführer versucht, die Betriebsratsmitglieder wegzumobben, sagt Birgit K. Außerdem wolle er die Mitarbeiter loswerden, die er vom vorherigen Arbeitgeber übernommen hat, denn sie verdienen mehr Geld“. (1)

Und von der SPD und dem ehemaligen Arbeitsminister Olaf Scholz hört man dazu nichts. Auch ver.di ist schon längst in die „Bunker“ des sozialen Klassenkampfes von oben abgetaucht, denn bis heute hat diese Gewerkschaft noch keinen Prozess vor den EU-Gerichtshof gebracht. Dort würde man der Regierung der Bundesrepublik sehr schnell klar machen, dass sie eine Anitmobbinggesetzgebung im StGB verankern muss.

Also heißt das für die Mitarbeiter von DFM Hamburg und Burger King, klagen und sich schikanieren lassen, auch wenn Burger King behauptet, man arbeite an einer Lösung. Der Chef am Fastfoodgrill heißt DFM Hamburg, und der Geschäftsführer äußert sich gegenüber der Presse nicht.

“Auf Anfrage der MOPO heißt es dort per E-Mail: Burger King setzt alles daran, den Prozess für eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten weiter zu unterstützen. Es habe schon konstruktive Gespräche zur Aufklärung der Sachverhalte gegeben“. (1)

Doch was heißt das schon bei dem Franchise-Nehmer? „Der Geschäftsführer von DFM Hamburg rief die MOPO wegen einer Stellungnahme leider nicht zurück.“. (1) So einfach ist das, ob es um eine Stellungnahme oder einen Vergleich geht, der Boß schweigt und denkt und das heißt dann, „er schickt Mitarbeiter vorbei, die uns fertigmachen sollen, sagt Birgit K. Sie hetzen uns durch die Gegend, erteilen uns manchmal fünf Aufgaben gleichzeitig und suchen regelrecht nach Fehlern“. (1)

Man muss den Mut der Frauen wie Birgit K. bei Burger King und der DFM Hamburg  bewundern und kann nur hoffen, dass endlich mal die Verantwortlichen in Politik und Justiz aufwachen, bevor mal wieder einer durchdreht, dann ist das Jammern groß, nur wem hilft dass dann noch? Was machen eigentlich die ver.di Funktionäre außer Kafffee trinken und Kuchen essen unter dem Foto von Erich M. in Berlin ?

Letzte Änderung am 17.08.2015

1)http://www.mopo.de/2010/20100825/hamburg/panorama/dicke_luft_bei_burger_king.html

Mobbing-Täter sucht Rat im Internet

19. August 2010

Zur Zeit wird im Internet vielfach von Mobbern Rat gesucht, wie man Leute fertig machen oder sie rausschmeißen kann.

Eine dieser Täter nennt sich mm0804, hat Rechtschreibprobleme und will sich über einen Lehrling erheben, der „kein (P)otential“ haben soll, was immer der Mobber auch damit meint. So werden im Hintergrund dann die ersten Fäden gezogen, insbesondere wenn es um Lehrlinge geht.

Man darf gespannt sein, was der Mobber erreicht, wenn er  versucht zu formulieren, „man sekkiert*  den Lehrling so sehr, bis er von selbst gehen mag“. (1)

Offenbar will der Täter eine „Eigenkündigung“ erreichen, die dem Lehrling dann auch einen Mobbingprozess unmöglich macht. Schon ziemlich abartig und pervers was Täter im Internet so erreichen können, „kein Potential“, wie lange der Täter wohl zur Schule gehen musste um so einen Text zu verfassen zu können?

http://forum.geizhals.at/t715423,6127649.htm

Letzte Änderung am 16.08.2015

  • * „Jemandem (heftig) mit etwas zusetzen oder durch etwas seelische Schmerzen zufügen, jemanden innerlich stark beunruhigen“. Der Täter scheint aus Österreich oder dem deutschen Grenzgebiet zu diesem Land zu kommen(2)

2)http://de.wiktionary.org/wiki/sekkieren

Mobbing-Opfer wurde mit Hähnchen beworfen

2. August 2010

Die Diskussion um Mobbing und Urteile zu Mobbing nimmt endlich einen immer breiteren Raum in der Berichterstattung, Veröffentlichung von Urteilen und teilweise auch in den TV-Sendern ein, trotz Kachelmann und Co.

In Cottbus kam as zu einem denkwürdigen Urteil gegen eine Verkäuferin. Dabei hat das Gericht nochmals Mobbing als zielgerichtete Verletzung der Persönlichkeitsrechte definiert.

Die Richter hatten wohl erkannt, dass die Klägerin schikaniert wurde und diese krankmachenden Arbeitsbedingungen nicht mehr ertagen konnte und gekündigt hat. „Die Klägerin ist durch das Arbeitsverhältnis zum Beklagten insbesondere durch seine Art und Weise seines Auftretens und in Folge seiner Behandlung ihrer Person im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit so schwer erkrankt, dass sie im Interesse ihrer Gesundheit das Arbeitsverhältnis zum Beklagten hat aufgeben müssen“. (1)

Im Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 24.02.2010, Az.: 7 Ca 493/09 wurde dem Mobbing-Opfer trotz Bewerfung durch einen cholerischen Chef mit Hähnchen und vielen Krankmeldungen kein Schadensersatz zuerkannt. Die „Tiefe und Dichte“ der Attacken hätten gefehlt, was immer Richter damit meinen. “ Die geschilderten Vorgänge hätten nicht die erforderliche Tiefe und Dichte, die die Annahme fortgesetzter aufeinander aufbauender und ineinander übergreifender Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierungen rechtfertigen könnten. Diese Diskriminierungen verletzen deshalb in ihre Gesamtheit nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit der Klägerin“. (1)

Man darf jedoch nicht vergessen, dass das Mobbing-Opfer, wenn auch zum Schutz der eigenen Würde und Gesundheit vollkommen verständlicher Weise gekündigt hat. Hier hat wohl das Mobing-Opfer den entscheidenden Fehler in Augen eines deutschen Arbeitsrichter gemacht, denn eine Eigenkündigung heißt oft, der Fall ist vom Tisch und keiner will ihn mehr hören und sehen, Methode Vogel Strauß gilt hier. Die Eigenkündigung im Fall von Mobbing-Attacken wurde bisher in der Erörterung von Mobbing-Urteilen zu wenig beachtet.

Das „Urteil zeigt erneut, dass von Eigenkündigungen dringend abgeraten werden muss. Einmal ausgesprochen, bekommt man sie nur noch in extrem seltenen Ausnahmefällen wieder aus der Welt“. (3)

Man schadet sich wohl bei Eigenkündigungen auch im Fall der „Tiefe und Dichte“ bei Mobbing-Attacken generell, wobei unklar ist, warum Richter nicht die Artikel 1 und 2 des GG hier ausführlich erörtern, gerade in ihrer „Tiefe und Dichte“, wie man seine Würde schützen und seine Gesundheit bewahren kann.

1)https://www.arbeitsrecht.org/blog/blog-post/2010/07/31/cholerischer-chef-wirft-haehnchen-an-die-wand/

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/07/19/eigenkundigung-bei-mobbing-bringt-nur-nachteile-und-hilft-nicht-weiter/

Eigenkündigung bei Mobbing bringt nur Nachteile und hilft nicht weiter

19. Juli 2010

Wer meint, dem Rat vieler zu folgen sei klug, der irrt sich wie der Fall eines Arbeitnehmers aus 2003 zeigt. „Der Kläger hatte im August 2003 fristlos gekündigt, weil sein Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen im Verzug war. Einige Monate später verlangte er jedoch die Zahlung der ausstehenden Gehälter, weil die Beklagte, welche den Betrieb im September 2003 übernommen hatte, zum einen zur Rechtsnachfolgerin seines Arbeitgebers geworden sei“. (1)

Das BAG hat die Klage zurückgewiesen, das Opfer sah somit vor Gericht schlecht aus, das liegt an der Darlegungs- und Beweispflicht.  

„Zur Begründung führt das BAG an, dass es für eine fristlose Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB eines wichtigen Grundes bedarf, ohne diesen ist die Kündigung unwirksam. Ein solcher wichtiger Grund kann nach der Rechtsprechung dann bestehen, wenn der Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen im Rückstand ist und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber deswegen zuvor abgemahnt hat. Wer kein Gehalt bekommt und dieses ausstehende Gehalt unter Androhung arbeitsrechtlicher Maßnahmen einfordert, hat dem Grunde nach einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 I BGB geschaffen“. (1)

Interessant ist auch, dass in dem Fall nur vom BGB die Rede ist, das Kündigungsschutzgesetz zum Beispiel wird gar nicht erwähnt. (2)

„Wenn kein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt, der Arbeitgeber die Kündigung dennoch hinnimmt, dann kann sich der Arbeitnehmer regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit seiner schriftlich ausgesprochenen Eigenkündigung berufen. Ein späteres Berufen auf formale Mängel verstieße gegen das aus der Generalklausel des § 242 BGB hergeleitete Verbot widersprüchlichen Verhaltens„. (1)

Offen bleibt in dem Fall die Klärung, was ist ein wichtiger Grund, offen. Die finanzielle Lage vieler Arbeitnehmer heute ist so, dass schon zwei oder drei Monatsgehälter die fehlen, viele in wirtschaftliche Not bringen oder sie erst auslösen. Der Grund kann bestimmt nicht als unwichtig angesehen werden. Ausbleibende Einkommenszahlungen haben Auswirkungen auf den Dispokredit, Ratenzahlungen usw. Nur auch hier ist imer nur der Arbeitnehmer vor Gericht beweispflichtig, Beweise die er oft gar nicht erbringen kann.

Aktueller Fall: Ein Arbeitnehmer kommt durch Nachstellen (Stalking) seiner früheren Arbeitgebers bei der Bank in eine finanzielle Schieflage. Sein Dispokredit wir plötzlich gestrichen, ausstehende  Summen muss er nun schnell ausgleichen. Dadurch  kommt der Kläger in eine finanzielle Schieflage, die auch einen Prozess zusätzlich verzögern. Hier nun soll nur der Kläger beweispflichtig sein, Beweise die er gar nicht erbringen kann, denn im Notfall müsste er hier wieder Anzeige bei den Ermittlungsbehörden stellen, usw. und Einblick in die bisherigen Ermittlungen erhalten. Nur die Ermittlungsbehörden müssen den Antragsteller nicht informieren und auch keinen Einblick in ihren Kenntnisstand geben. Somit hat der Arbeitnehmer gar keine Chance auf ein faires Verfahren, als Opfer wird er wieder einmal verlieren.

Doch zurück zum aktuellen Fall der „Eigenkündigung. Eine Eigenkündigung löst zudem regelmäßig eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt gem. § 144 Abs. 1 SGB III aus, weil man seinen Beruf ohne wichtigen Grund verloren hat. Sperrzeit bedeutet hier, dass der nunmehr Arbeitslose für die Dauer der Sperrzeit keinerlei Leistungen durch die Agentur für Arbeit erhält. Mit anderen Worten „es gibt kein Arbeitslosengeld“. Nur ausnahmsweise kann Mobbing des Arbeitnehmers ein „wichtiger Grund“ für die unverschuldete Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer angesehen werden und deshalb der Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten bleiben“. (1)

Das Mobbing-Opfer wäre hier auch die AfA angewiesen und das kann man schlichtweg vergessen. Alleine in Berlin sind pro Jahr über 100 000 Fälle vor dem Sozialgericht, in der die AfA Zahlungen verweigert hat, 60 bis 70 % zu unrecht, das sagt wohl alles aus über den Zustand der AfA und ihre Arbeitsweise. Es müsste also bei jeder AfA vor Ort einen kompetenten und rechtlich ausgebildeten Experten für Mobbing-Fälle geben, doch davon träumen wir noch in 100 Jahren.

Mobbingerlebnis

In späteren Schritten kann wohl der Käger wie etwa das Mobbingopfer Schmerzens- und Schadensersatz einklagen, hat dann aber wieder seine liebe Not. „Der Arbeitslose, kann später nur noch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen, wobei er darlegungs- und beweisbelastet ist. Unschwer ist zu erkennen, dass eine Eigenkündigung erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile mit sich bringt, ohne dass in jedem Fall gleichwertige Vorteile für den die Eigenkündigung aussprechenden Mitarbeiter zu erkennen sind“.(1)

Die berühmte  Darlegungs- und Beweislast wird in Deutschland immer zu Ungunsten der Opfer ausgelegt und niemals zum Nachteil der Täter, das widerspricht den europäischen Rechtsnormen und dem Wertegefühl. So kann man in England als Sekretärin zu Recht eine hohe Summe an Schadensersatz und Schmerzensgeld einlagen, in Deutschland eben nicht.

„Wegen der mutmaßlichen Schikane einer Ex-Mitarbeiterin durch ihre Kolleginnen muss die Deutsche Bank jetzt tief in die Tasche greifen: Die Deutsche Bank ist in Großbritannien wegen Mobbings zu einer Zahlung von 1,2 Millionen Euro verurteilt worden: Eine Angestellte wurde während ihrer Arbeit für die Bank so schikaniert, dass sie zwei Nervenzusammenbrüche hatte“. (3)

Denn in deutschen Arbeitsgerichtssälen wird dem Mobbingopfer mit grinsendem Gesicht des Richters erklärt, hier gibt es nur maximal 60 000 Euro und Schluss damit. Und genau das sind die Unterschiede zwischen Recht und Unrecht, oder warum in Deutschland auf Teufel komm raus gemobbt wird. Deutsche Richter erkennen nicht, dass sie den Zustand der Rechtslosigkeit im Arbeitsrecht genauso mitverursacht haben, wie die Zunahme der Mobbingfälle und Ausmaße der Schikaneattacken. 

 Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert kommt zu Recht zu der Auffasung in seinem hervorragend Artikel,  das eine Eigenkündigung wenig nützt, sondern man sich selber mehr schadet. „Dieses Urteil zeigt erneut, dass von Eigenkündigungen dringend abgeraten werden muss. Einmal ausgesprochen, bekommt man sie nur noch in extrem seltenen Ausnahmefällen wieder aus der Welt.

Wohin?

Selbst im Fall von Mobbing liegen die Hürden hoch. Der Eigenkündigende ist darlegungs- und beweisbelastet, dass es sich um Mobbinghandlungen von einigem Gewicht handelt und dass der davon ausgehende psychische Druck so stark ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist“. (1)

Hier muss man jedoch zwischen der Größe eines Unternehmens unterscheiden und den daraus möglich folgenden Alternativen, wie etwa die Möglichkeit des Einsatzes in einem anderen Betriebsteil. Hierzu darf aber keine Eigenkündigung vorliegen.  Aus dem Kündingsschutzgesetz (3),  „§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen. (2) Verstößt eine Kündigung gegen die guten Sitten, so finden die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und der §§ 10 bis 12 entsprechende Anwendung“. (3)

Man sollte daher sich generell vor einer Eigenkündigung einen sehr guten Rat bei einem Rechtsbeistand einholen, vor Ratschlägen von Mediatoren sei hier gewarnt, insbesondere wen sie von der Arbeitgeberseite bezahlt werden. Mit seinem Aufsatz hat der RA  Dr. Frank Sievert ein sehr wichtiges Thema behandelt und  lesbar auch für den juritischen Laien aufgearbeitet. Klar ist, wer als Mobbing-Opfer selber kündigt, hat später bei Regressansprüchen wie etwa Schmerzensgeld ganz schlechte Karten.  

1)http://www.marketing-boerse.de/Fachartikel/details/Mobbing-Ein-Mann-%96-ein-Wort-%96-kein-Geld

2)http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

3)http://www.jobblogger.de/index.php?url=archives/403-1,2-Mio-fuer-Sekretaerin.html&serendipity%5Bcview%5D=threaded

Bei ALDI herrscht das System „Angst, Schrecken und Mobbing“.

13. April 2010

ALDI hat als Arbeitgeber den Ruf er bezahle gute Löhne, so lange eben man nicht nachrechnet. Das Arbeitsklima ist ebenfalls hinter der vorgehaltenen Hand gesagt längst zum „System Angst und Mobbing“ geworden.

Dabei benutzt ALDI ein System, bei dem auch vor dem Privatleben nicht Halt gemacht wird. Seit Oktober 2009 wissen wir vom Fall „Romy Büssow“ wie es bei ALDI zu geht und was man unter „Arbeitsklima“ versteht.

„Das Unternehmen geht genauso miserabel mit seinen Mitarbeitern um wie andere Discounter auch, bilanziert die 37-Jährige Romy Büssow. Es kann die Defizite nur besser kaschieren.“ (1) Kaschieren heißt Mobbing und Angst verbreiten, so einfach ist das in Deutschland.

„Büssow klagte gegen ihren früheren Arbeitgeber. Es (geht) um Vorwürfe wegen unbezahlter Überstunden und firmengelenkter Betriebsräte, schikanösen Drucks und sogar Denunziation durch Kollegen. Ihre Geschichte ähnelt anderen Fällen“. Von daher spricht der „Kieler Arbeitsrechtler und Büssows Anwalt Eckhard Harbs“ von einem System Angst und Schrecken, das bei ALDI mit Duldung der Betriebsräte dort herrscht.(1)

„Die Aldi-Beschäftigte Tina Engel“ bestätigt dies genau so wie der Fall der Kommissionskontrolleurin aus Berlin, sie „wurde im April (2009) zu einem Aufhebungsvertrag gedrängt, andernfalls werde die Sache durch mehrere Abmahnungen geregelt.“ Sie hatte eine Beziehung mit einem ALDI-Mitarbeiter  und wurde „mehrfach aufgefordert, sich von ihm zu trennen“, weil er ihre Konzentrationsfähigkeit beeinträchtige.(1)

Man wollte von ihr auch wissen, was wieder im Sinne der firmengelenkter Betriebsräte war, „ob ihr Partner bei den nächsten Betriebsratswahlen kandidieren wolle“. (1) Da sage noch einer, bei ALDI wisse man nicht Bescheid.

Und wenn man den „guten Lohn“ gegen die erbrachte Arbeitszeit gegen rechnet, dann sieht man ein System vor sich, in dem die Überstunden nicht berechnet werden. Offiziell gibt es angeblich die tarifliche Arbeitszeit, doch in Wirklichkeit arbeitet man „13 oder 14 Stunden“ pro Tag durch „weil Personal fehlt und wir die Läden auf Biegen und Brechen offen halten“ wollen, und das auf Kosten der Mitarbeiter. So einfach ist das mit den Tarifverträgen, die kann man getrost knicken und in die Mülltonne werfen, deshalb stehen ja auch unsere Politiker so drauf.

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

Im Fall Romy Büssow kam es dann zu einer weiteren Eskalation, als sie nämlich „wegen einer Handverletzung längere Zeit krankgeschrieben wurde“. Da war dann Schluss mit lustig, der Arzt riet zur „Operation, da Daumen und Zeigefinger bereits taub waren“. (1)

„Als Büssows Bezirksleiter davon erfuhr, sei er am Telefon sehr laut geworden – Brüllorgien (2) gehören heute zum Standartrepertoire von so genannten Führungskräften* – „  und habe kein Verständnis für meine Erkrankung und die Schmerzen gezeigt. Obwohl sie bis Jahresende krankgeschrieben war, habe sie zeitweise nahezu Vollzeit mitgearbeitet …. Erfasst wurde ihre Arbeitszeit* allerdings nicht. Falls jemand frage, sollte sie erklären, sie sei nur zufällig im Laden, habe ihr Bezirksleiter gesagt“ (1)

Über all die gleichen Muster, als „Büssow sich beschwerte, hätten Schikanen begonnen“, und das hieß dann, eine Abmahnung wegen verlassen der Verkaufsstelle gegen 16:00 Uhr, „ohne gegen die Müllverschmutzung des Einkaufswagensammelplatzes und des Eingangsbereiches vorzugehen“. (1)

In der nächsten Abmahnung hieß es dann,  die „Darbietung der Schauvitrine sei nicht anweisungsgemäß, um schließlich akribisch jede Tomate und Paprika aufzuführen, die im nicht mehr verkaufsfähigen Zustand vorgefunden wurde“ (1)

Einer fehlt!

Und dann der Finalcountdown mit Unterstützung des Betriebsrates. „Am 7. Februar, sagt Büssow, habe sie bizarren Besuch bekommen. Drei ihrer Vorgesetzten hätten ihr auf einem mitgebrachten Notizblock eine Eigenkündigung diktiert. Erst tags darauf sei ihr klargeworden, was sie getan hatte. Sie widerrief und unterrichtete den Betriebsrat. Doch der reagierte nicht und sandte ihr stattdessen das obligatorische Anhörungsformular der Geschäftsführung, die den Vorgang inzwischen in eine ordentliche Kündigung umgewandelt hatte.

Geschäftsführer Buttkus sagt dazu: Frau Büssow wurde angeboten, zur Vermeidung einer arbeitgeberseitigen Kündigung einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Für alle überraschend hat Frau Büssow jedoch ihre Eigenkündigung geschrieben. Der Nortorfer Betriebsrat ließ eine Anfrage des SPIEGEL unbeantwortet“. (1)

Was soll man dazu noch sagen, außer dass heute das „System Angst, Mobbing und Schikane“ längst zur Realität geworden ist. Und wer sich wehrt, der wird fertig gemacht, so einfach ist das, trotz dem Grundgesetz und dem Artikel 1, die Würde des Menschen ist unangreifbar. Nur wo gilt das GG noch in unserem Land?

1) http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,657735,00.html

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/04/10/schulleiter-mobbt-und-terrorisiert-schuler-in-berlin/ 

* Bei der Post AG hat man diese Brüllorgien in den Beamtenschulungen des gehobenen Dienstes über Jahrzehnte eingesetzt, der Mitarbeiter sollte dadurch zu Beleidigungen animiert werden. Die Gespräche  verliefen zu erst ruhig, dann begann der Vorgesetzte wie ein Irrsinniger (viele waren und sind es auch) zu brüllen. Man orientierte sich dabei an Methoden der Gestapo und Stasi und war auch noch stolz darauf, im Jahr 2010 genauso wie im Jahr 2009.

In einigen Niederlassungen der Post hat man heute ganze „Belegschaften der Personalabteilungen mit „Sanktionen“ beauftragt und führt sie auch so in ihrer Tätigkeitsbeschreibung.

Wie immer, ob bei ALDI – Betriebsräte gehören sie häufig der Pseudogewerkschaft Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) an oder der Post – Betriebsräte gehören meist Ver.di an -, sind die Betriebsräte meist firmengelenkt, die dürfen bei der Post früher nach Hause gehen und erhalten regelmäßig „Sondervergütungen und andere Zuwendungen“. So einfach kauft man sich heute „Wohlgefallen der Gewerkschaftler“ ein.

Mehr und mehr Unternehmen wollen ältere Mitarbeiter loszuwerden

14. Oktober 2009

PrecaireUnd auch Monitor, eine der besten Seundungen im ARD kommt zu der Erkenntnis, immer mehr ältere Mitarbeiter werden bis zur Krankheit und Kündigung fertigt gemacht oder gemobbt. Am 24.09.09 wurde dazu der Fall von „Renate und Klaus“ vorgestellt.

Die Methode des Chefs ist auch nichts neues, aber widerlich und asozial in allen belangen. Renate beklagt:

– Die Chefin hat mich dann ignoriert

Sozialpartnerschaft?

Sozialpartnerschaft?

– Ich hatte Migräne-Attacken, die ich bis dahin überhaupt noch nicht hatte

– Ic h war „zu teuer, wir stellen uns eine jüngere Kraft für Sie ein“

Und Klaus führt aus:

 – Aber es wurde mir ja keine Arbeit zugewiesen

-Ja, man gibt Ihnen nicht mehr die Hand, man ignoriert Sie, man guckt Sie gar nicht an

Ausgrenzung

Ausgrenzung

Und was sagt die Wissenschaft zu den Gründen: „Prof. Gerhard Bosch, Institut Arbeit und Qualifikation, Uni Duisburg-Essen: „Man hofft, durch das Herausdrängen der Älteren Kosten zu sparen, weil man teilweise für einen Älteren anderthalb Jüngere einstellen kann, also eine deutliche Einsparung von Lohnkosten. Tatsächlich arbeiten in vielen Berufen Jüngere heute schon zu Niedriglöhnen, die mit den Tariflöhnen der Älteren nicht mehr viel zu tun haben. Verkäuferinnen etwa bekommen statt 13,71 Euro Tarif auch schon mal 5,70 Euro pro Stunde. Versicherungssachbearbeiter, mit 26,95 Euro Tarif eingestuft, arbeiten auch schon für 14,23 Euro. Krankenpfleger statt für 17,26 Euro auch schon für 12,66 Euro. Vor allem Leiharbeit und Minijobs machen es möglich. Nach unten ist das Gehaltsgefüge ausgefranst. Die Jungen sind froh, überhaupt einen Job zu haben. Doch auch sie zahlen einen hohen Preis“. (1)

Wenn`s um`s Geld geht, kennen Unternehmen offenbar keine Grenzen und unsere Politiker schauen weg, die sind ja Beamte. Eigenkündigung nennt man also Mobbing bis zur Krankheit, wie wäre es mit der Wahrheit, Psychoterror bis zur Selbstaufgabe. 

1)http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2009/0924/mobbing.php5