Immer wieder wird gerade in den Prozessen vor den Arbeitsgericht vergessen, die Täter zu fragen was sie bezweckten oder was ihr Ziel war. Da in Deutschland die meisten Prozesse gegen Mobbing vor den unsäglichen Arbeitsgerichten stattfinden, findet hier erstmal der Streit über den Begriff und die Funktion der Arbeitsgerichte statt, und das heißt, sind Arbeitsgerichte Tatsachengerichte oder polititsch verlängerte Arme der Lobbyisten aus Wirtschaft und Behördenwillkür?
Der Rechtsanwalt Andreas Buschmann stellt diese Problematik und Unfähigkeit der meisten Arbeits- und Landearbeitsgerichte zurecht unter dem Begriff fehlende „umfassende Prüfung“ in seinen Vorträgen in den Mittelpunkt. „Bei(m) den Them(a) Mobbing … fällt auf, dass die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte ungewöhnlich häufig die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt lassen“, obwohl der Grundsatz gilt, Bundesrecht bricht Landesrecht. (3)
Auch diese Tatsache der bewussten Ignoranz durch die untergeordneten Gerichte zeigt einmal mehr, dass es bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten um „politische Instanzen“ geht und nicht um eine neutrale Gerichtsbarkeit.
„Eine Fallprüfung anhand von “Mobbingdefinitionen” lehnt das Bundesarbeitsgericht seit seiner Grundsatzentscheidung vom 16.05.2007 – 8 AZR 709/06 – ab. Das Bundesarbeitsgericht verlangt den Gerichten eine “am Gesetz” orientierte gründliche Rechtsprüfung einschließlich einer bestimmten Gesamtschau ab“.(3) Doch trotz diesem Rechtsgrundsatz definieren Arbeitsrichter nach Lust und Laune und wohl auch im Sinne bestimmter Auftraggeber Mobbing immmer wieder neu und planlos. Das System hat Methode und kostet Mobbing-Opfer oft Gesundheit, Geld und den Glauben an das Grundgesetz.
Dies hat dann zum Ergebnis, dass Mobbing-Opfer sang und klanglos vor Gerichten untergehen, die Geldgier ihrer Anwälte spielt hier eine weitere entscheidende Rolle. „Die Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte nehmen die vom Bundesarbeitsgericht geforderte umfassende Prüfung häufig nicht vor und lassen es mit der – unzureichenden – Feststellung bewenden, “Mobbing” habe nicht vorlegen“. (3)
Mit Gerechtigkeit und rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren haben die meisten Mobbing-Prozesse nichts zu tun, mit neostalinistischen Schauprozessen a la DDR schon eher. Dazu gehört auch das mangelnde Wissen vieler Juristen über neuste wissenschaftliche Erkenntnisse. (4) So musste das Land Brandenburg zu geben, dass an ihren Arbeitsgerichten ehemalige Stasimitarbeiter tätig sind, für jeden Demokraten ein Faustschalg ins Gesicht der Ehrlichkeit.
Denn würden Arbeits- und Landesarbeitsrichter die Ergebnisse der modernen Hirnforschung nur annähernd verstehen, würde viele Urteile anders ausfallen und die Vergleichsorgien ein Ende haben. “ Soziale Ausgrenzung ist körperlicher Schmerz
Und der Gehirnforscher ergänzt: Wir wissen jetzt aus der modernen Hirnforschung, dass aus der Sicht des Gehirn die soziale Ausgrenzung ganz ähnlich empfunden wird wie körperlicher Schmerz. Und deshalb führt auch beides zu Gewalt.“ (4)
„Viele sprechen über Mobbing, und doch herrscht meist wenig Klarheit darüber, was Mobbing wirklich ist. Diskussionen in den Medien haben ein Bild von Mobbing entstehen lassen, das von der wissenschaftlichen Definition dieses sozialen Phänomens stark abweicht. Der Begriff Mobbing läuft Gefahr zu einem Modewort für jeden Streit oder Konflikt am Arbeitsplatz zu verkommen.
Definition
Mobbing leitet sich aus dem Englischen „to mob“ ab und bedeutet:
● Bedrängen
● Anpöbeln
● Attackieren
● Angreifen
Von „normalen“ Konflikten und Streitereien unterscheidet sich Mobbing dadurch, dass es gezielt, systematisch und über einen längeren Zeitraum mit der Absicht betrieben wird, „auszugrenzen bzw. vom Arbeitsplatz zu vertreiben“.
Unter Mobbing versteht man Konflikte besonderer Art:
● Sie richten sich überwiegend gegen eine Person.
● Sie spielen sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum ab.
● MobberInnen und Mobbingbetroffene haben denselben Arbeitgeber
und stehen in einer Arbeitsbeziehung zueinander.
● Im Mobbingkonflikt ist die betroffene Person auf Dauer deutlich
unterlegen, er macht diese physisch und/oder psychisch krank und zerstört das Selbstwertgefühl.
Je nach Form des Psychoterrors am Arbeitsplatz gibt es verschiedene
Begriffe:
● Mobbing: Mobbinghandlungen unter KollegInnen auf gleicher Ebene
● Bossing: Mobbing von oben nach unten z. B. wenn eine/ein Vorgesetzte/r gegenüber einem oder mehreren MitarbeiterInnen Mobbinghandlungen vornimmt
● Staffing: Mobbing von unten nach oben z. B. wenn MitarbeiterInnen die/den Vorgesetzte/n mobben
● Bullying: Mobbing unter SchülerInnen
Das Ziel von Mobbing ist die Ausgrenzung“. (1)
Der ÖGB hat sich dabei ein wichtigen Diskussion gestellt, der DGB und seine Einzelgewerkschaften bverweigern sich beharrlich dieser zentralen Diskussion in heutigen Arbeitswelt. Warum wohl? DGB-Boss Sommer ist SPD-Mitglied und ein Merkel-Freund. Und in Österreich hat man jetzt auch ein gesetzliches Mobbing-Verbot für den öffentlichen Dienst durchgesetzt, man kann nur hoffen, es wird bald für alle Wirtschaftsbereiche folgen.(2)
1)http://arbeiterkammer.com/bilder/d111/Mobbingbroschuere_2008.pdf
3)http://www.andreas-buschmann.net/2009/11/mobbing-weisungsrecht-haftung-vortrag/
4)http://salzburg.orf.at/stories/522610/