Posts Tagged ‘Betriebszugehörigkeit’

Eine Antwort zu „Manuela Damm-Pick contra Schlepper (Bürgermeister)“

12. November 2011

Fortsetzung von DIE VERLORENE EHRE …(1) oder „„Ich dädse ja gern loswern, abber mer habbe kei Geld.“ So die Worte eines Bürgermeisters aus dem Rheingau-Taunus-Kreis (FDP) auf den Vorschlag eines Dienstvorgesetzten, warum er der Damm-Pick keine Abfindung zahle, um sie loszuwerden, da sie ja nach 23-järiger Dienstzeit als Leiterin der kleinsten gemeindeeigenen Kita den Status der Unkündbarkeit erreicht habe“. (1)

»Und wieder ein Punktsieg für die Kita-Leiterin bzw. Kündigung für unwirksam erklärt« titelte die regionale Presse. Das heißt, das Arbeitsgericht Wiesbaden verkündete folgendes Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 1. August 2011 aufgelöst worden ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte (Gemeinde) zu tragen.

Was den Bürgermeister der Gemeinde Schlangenbad nicht daran hinderte, schon am Tag nach der Verhandlung presseöffentlich zu erklären: ‚Er befürchte, dass der Rechtstreit weitergehe, sprich die Gemeinde erneut in Berufung geht.’ Und das, obwohl die Verhandlung schon gezeigt hatte, dass die Begründungen zu schwach und zu „weich“ seien und alle schon im ersten Kündigungsverfahren „abgearbeitet“ worden waren, laut Feststellung des Richters. Dies war übrigens auch einer der Gründe, warum die Gemeinde diesen Prozess verloren hat. Weiterhin hat der Bürgermeister erklärt, mit der Unwirksamkeit der erneuten Kündigung sei ‚nicht geklärt, ob die Erzieherin (Frau Damm-Pick) von ihrem Arbeitgeber weiter beschäftigt werden muss. Dies war nicht Gegenstand der Verhandlung, zumal das Beschäftigungsverhältnis durch den Wechsel der Trägerschaft kompliziert geworden sei.’ Genau aber dieser Wechsel zum ASB, war die Begründung der erneuten Kündigung und damit eben doch Gegenstand der Verhandlung! Mit dem sogenannten „Gestellungsvertrag“ hätte Frau Damm-Pick überstellt werden müssen, da sie bei Vertragsabschluss laut Urteil vom LAG immer noch Leiterin in Hausen war, zumal sie ja ordentlich nicht kündbar ist. Auf die Frage des Richters, warum Frau Damm-Pick nicht überstellt worden sei, schien der Bürgermeister keine Antwort zu wissen und sein Anwalt bekam einen Hustenanfall. In diesem Zusammenhang, sorgte der Einwand des Bürgermeisters, dass es die Arbeitsstelle der Frau Damm-Pick nicht mehr gäbe, für erhebliches Diskussionspotential. – Da haben wohl der Bürgermeister (FDP) und der zuständige Geschäftsführer des ASB (FDP) eine Lex Damm-Pick geschaffen?

Am Anfang der Verhandlung versuchte der Richter noch einmal, die schon in der Güteverhandlung von ihm vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten einzubringen, um den Konflikt zu beenden. Und wieder einmal lehnte der Bürgermeister alle Vorschläge mit schwachen Argumenten ab, obwohl ihm der Richter klar gemacht hatte, dass er und seine Beisitzer keine Chance sehen, die Kündigung auch aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit der Frau Damm-Pick durchzusetzen und letztendlich seien ja auch alle Kündigungsgründe vom LAG „ordentlich“ abgearbeitet worden. Als der Anwalt des Bürgermeisters noch einmal anfing, die „alten“ Begründungen vorzutragen, bremste ihn der Richter mit dem Hinweis aus: ‚Dies sei ein neuer Fall’. Über keine der vom Richter gebauten Brücken wollte der Bürgermeister gehen, weil er wohl der Meinung war, der Richter sei (?) voreingenommen.
Das Gericht favorisierte offenbar zwei der gemachten Vorschläge: Bezahlte Freistellung und „Auslagerung“ (outsourcing) in eine andere Einrichtung. In gewohnter Manier bekam der Richter vom Bürgermeister folgende Antworten: Die bezahlte Freistellung lehnte der Bürgermeister bereits in der Güteverhandlung wegen der „Außenwirkung“ ab, „mer muss nur genug Terror mache, dann griegt mer, was mer von Anfang an wollte!“ Diesmal aber war es die „falsche Signalwirkung“ für die Angestellten im Rathaus, die könnten ja auf die gleiche Idee kommen. Was das “outsourcing” anbelangt, sagte er in der Güteverhandlung lapidar, er hätte schon erfolglos rumgefragt, das bringe nichts, er könne es ja noch mal versuchen, wisse aber jetzt schon wie es ausginge. Bei der Hauptverhandlung erinnerte ihn der Richter, dass er sich doch hätte bemühen wollen, für Frau Damm-Pick anderweitig eine Arbeitsstelle zu finden. Und damit kam der Bürgermeister „sprachlos“ in Erklärungsnöte!

Auf die Frage des Richters, was er denn im Hinblick auf seine Fürsorge- und Friedenspflicht unternommen hätte, schließlich seien zwei Jahre vergangen und zwischenzeitlich ein Urteil gefällt worden. Nach altbekannter Manier antwortete der Bürgermeister: ‚Er habe Gespräche geführt, für eine Mediation gesorgt, die aber gescheitert sei; was solle er denn noch tun, er könne ja nicht eine Mediation nach der anderen machen lassen.’ Richtig ist aber, dass die Mediation nicht gescheitert war, sondern der Bürgermeister sie in der Presse als gescheitert erklärt hatte. Richtig ist auch, dass es einen schriftlichen Vertrag der Teilnehmer gibt und eine Fortführung von allen gewünscht gewesen war, aber der Bürgermeister lehnte dies ab. Da er von Anfang an einen anderen Plan hatte, durfte keine weitere Mediation stattfinden. Schließlich wollte er ja von den Kolleginnen der Frau Damm-Pick eine Bestätigung haben, dass sie nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten wollen. Die Mediatorin hat jetzt erst noch einmal bestätigt, dass sie den Bürgermeister damals mehrmals um seine Teilnahme gebeten hatte, da er ja maßgeblich zu dem Konflikt mit Frau Damm-Pick beigetragen habe. Der Richter wies den Bürgermeister wiederholt eindringlich darauf hin, dass er nach dem Urteil der ersten Kündigung Gespräche mit allen Beteiligten zur Befriedung hätte führen müssen. (Anstatt erneut zu kündigen?). Immerhin, so der Richter, seien zwei Jahre eine lange Zeit, in denen sich Menschen und Situationen ändern würden.

»Nicht ändern, heißt Stillstand

Wie man hört, hat sich der Bürgermeister inzwischen bewegt – immerhin schon nach mehreren Verhandlungen bei Arbeitsgerichten – soll er sich doch auf die Suche nach einem „Ausleihjob“ für Frau Damm-Pick begeben haben. Schließlich ist er ja ein Experte in outsourcing geworden, hat er doch laut Presse die Kitas und das Personalwesen schon ausgelagert, als nächstes sind wohl Kämmerei, Standesamt und Ordnungsamt dran? Auch soll es schon Pläne geben, das Rathaus umzubauen, wohl damit der Bürgermeister zukünftig mit einem kleinen Rest Bediensteter residieren kann. Da stellt sich doch die Frage, ob die Gemeinde nicht noch mehr Geld einspart, wenn sie ihren „ Scholles“ (mit A16-Gehalt) ebenfalls auslagert?

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung vom Arbeitsgericht Wiesbaden, hat Frau Damm-Pick ihre Arbeitskraft der Gemeinde angeboten. Der Bürgermeister lehnte dies postwendend widerrechtlich ab. Mittlerweile hat Frau Damm-Pick ihr Gehalt vom 1. August an eingefordert. Es ist vorauszusehen, dass der Bürgermeister auch dies wieder ablehnt.

– Fortsetzung folgt. – von F. W.“. (2)

1)http://wp.me/puNcW-1AS

http://wp.me/puNcW-1Jb

2)http://wp.me/puNcW-1LN

Düsseldorfer Arbeitsgericht erklärt Kündigungen für unwirksam

23. November 2010

Entlassene Arbeiter

Bekanntlich wird bei den Arbeitsgerichten nur das berühmt berüchtigte „Teilurteil“ gefällt, im Falle des gekündigten Mitarbeiter eines Betriebshofs kann man nur hoffen, dass es nicht zu einem dieser sinnlosen LAG-Termine kommt.

Einem Mitarbeiter eines Betriebshofs in Langenfeld bei Düsseldorf mit 28 jähriger Betriebszugehörigkeit war gekündigt worden. „Zu Unrecht, befand das Düsseldorfer Arbeitsgericht am Donnerstag (18. November)“.

Als Kündigungsgrund wurde dem Mitarbeiter der Diebstahl von wertlosem Schrott mitgeteilt, „beim Leiter des Betriebshofs war die Kündigung schon aus formalen Gründen nichtig, weil der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört worden sei“. (1) Beide sollen zusammengearbeitet haben, „der Mitarbeiter soll Kupfer aus Kabeln entwendet und mit dem Leiter des Betriebshofs Scheinrechnungen erstellt haben. Im Fall des zweiten Mitarbeiters, entschied das Gericht, seien die Vorwürfe ihm nicht konkret zuzurechnen“.

Bespitzeln, Volkssport Nummer Eins

Beide Kündigungen wurden aufgehoben, im Fall des Mitarbeiters war die lange Zugehörigkeit zur Betriebsstätte besonders erwähnenswert, da der Richter das „Verhalten (als) nicht schwerwiegend genug“ ansah, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

„Die Betroffenen sprachen von Mobbing als Hintergrund der Vorwürfe“, da sie von mehreren Kollegen regelmäßig bespitzelt wurden und dann gemeldet worden sind. Leider wurde bisher darüber zu wenig berichtet, vielleicht kümmert sich ja jemand um den Inhalt des Urteils.

1)http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11943588/7249904/Zu-Unrecht-wegen-Schrotts-gekuendigt.html

Einer 59-jährigen Bahn-Mitarbeiterin, Christine M. wurde gekündigt

9. Juli 2010

Im Schatten des Urteils von Emmely aus Berlin-Hohenschönhausen haben nun viele Opfer des neuen Krieges am Arbeitsplatz gute Karten.

So zum Beispiel die seit 40 jahren bei der Bahn beschäftigte Mitarbeiterin, die sich des Betrugs in einem minder schweren Fall schuldig gemacht hat. Bei den Deutschen Bahn ist es üblich, dass Mitarbeiter zu ihrem jeweiligen Dienstjubiläum einen Zuschuss für Bewirtung erhalten. So durfte die Zuansagerin für 250 Euro Kollegen einladen und mit diesen feiern, die Bahn übernimmt bei 40 Jahren Betriebszugehörigkeit 250 Euro der Kosten gegen Rechnung.

Nun hat die 59. Jähirge auch mit sechs Kollegen gefeiert, aber nur 84 Euro verbraucht, abgerechnet hat sie jedoch die 250 Euro. Am 23.Juni 2009 wurde Christine M. wegen Betrugs und den damit verbundenen groben Vertrauensmissbrauch fristlos gekündigt“. (1)

Da wurde der Bahnmitarbeiterin wohl ihr fehlerhaftes Verhalten in der Konsequenz klar und sie klagte zum Glück dennoch gegen diese fristlose Kündigung. “ Ihre Klage gegen diese Kündigung wurde wenig später vom Berliner Arbeitsgericht zurückgewiesen“. (1)

Dagegen hat sie Einspruch eingelegt und nun wird der Fall seit gestern vor dem LAG-Berlin verhandelt.  „Landesarbeitsrichter Gerhard Binkert machte am Donnerstag keinen Hehl daraus, dass der Fall ohne das Emmely-Grundsatzurteil vermutlich sehr schnell entschieden worden wäre. Gegen Christine M., die sich eindeutig vorsätzlich bereicherte“. (1)

Und hier erkennt man, dass nun das Urteil von Emmely vor dem BAG ein Grundsatzurteil ist, dass vielen hilft, ihr Recht zu bekommen, wen auch viele Richter dies nur widerwillig tun.

“ Nach der Änderung der Rechtsprechung, der Richter spricht von einem Paradigmenwechsel, sehe die Sache jedoch anders aus. So sei Christine M.s sehr lange Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen. Ebenso, dass sich in dieser Zeit ein gewisses Maß an Vertrauen aufgebaut habe, das durch den Betrug mit der falschen Quittung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vollständig zerstört worden sei. Auch der wesentlich höhere Schaden, so Binkert, dürfe bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen. Und im Gegensatz zu Emmely habe Christine M. ja die Tat nach der Aufdeckung auch sofort zugegeben und nicht versucht, die Schuld auf andere Kollegen abzuwälzen“. (1)

Nachdem der Richter den Bahnvertretern klar gemacht hatte, dass er der Kündigung nicht zustimme, so hätte auch eine Abmahnung und Einzug des Betrags der überhöhten Rechnungseinrecihung völlig genügt, machte er den beiden seiten wieder ein Vergleichsangebot.

„Umso erstaunlicher war, dass Christine M. und ihr Anwalt sofort einen Vergleichsvorschlag des Richters annahmen: Die Kündigung vom 23.Juni 2009 werde aufrechterhalten, dafür werde sie am 1.August 2010 wieder eingestellt. Natürlich ohne Entschädigung für die Zeit zwischendurch, in der sie nur Arbeitslosengeld erhalten habe“. (1)

Die Bahn stimmte noch nicht zu und es darf befürchtet werden, dass wir mit unserer Arbeitslosenversicherung das Rambo-Gehabe der Bahn mittragen müssen. Aus Sicht der Bahnmitarbeiterin verständlich, denn sie will ihren Job bis zum 65. Geburtstag behalten, wer kann dies ihr verdenken? Auf den Ausgang darf man gespannt sein und Emmely sei nochmals ein Dank der Bahnmitarbeiterin gewiss.

Man darf sich aber fragen, wann Arbeitsrichter auch in der Mobbing-Rechtsprechung eine Paradigmawechsel und vornehmen zum GG stehen in dem es heißt, die Würde des Menschen ist unantastbar.

1)http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1340571/Betrug-ist-kein-Grund-fuer-Kuendigung.html

http://www.t-online-business.de/kuendigung-bewirtungskosten-falsch-abgerechnet-job-weg/id_23148972/index

http://www.badisches-tagblatt.de/html/content_welt/00_20100709000000_Kuendigung_wegen_falscher_Abrechnung_Prozess.html

Maultaschenopfer wird mit 42000 Euro inoffiziell doch gekündigt

30. März 2010

Kohle statt Gerechtigkeit.

Wir kennen zur Genüge die Einstellung von Beamten gegen die Rechte der Menschen oder Bürger, wie sie zum Beispiel im GG im Artikel 1 und 2 unabänderlich verankert sind. Doch was interessiert das schon Beamte oder Richter, die sich selber mit dem Status der Unkündbarkeit immunisiert haben.(1)

Nun also hat der Richter vom Landesarbeitsgericht,Christoph Tillmanns entschieden ohne ein Urteil zu sprechen. Wir haben wieder einen dieser Vergleiche, der jedoch im Interessen der Altenpflegerin sein dürfte, dem Rechtsanspruch aus dem GG und Artikel 1 und 2 jedoch Hohn spricht.(2)

Der Vergleich kann in einigen Wochen unter dem Aktenzeichen (Az.: 9 Sa 75/09) eingesehen werden, wenn das Altenheim ihn nicht noch anfechtet. (4)  Die AMR wird ihn veröffentlichen, so bald er zugänglich sein sollte, was bei Vergleichen wohl von den Gerichten anders gehandhabt wird als ein offizielles Urteil.

Einmal hat der Richter klar gemacht, die Kündigung war unzulässig. Einmal hätte der Arbeitgeber erkennen müssen, dass die lange Betriebszugehörigkeit und das hohe Lebensalter keine fristlose Kündigung rechtfertigt, was zu begrüßen ist.

Zum Vorgang „Diebstahl aus Essensresten“ hat der Richter folgend Stellung laut Reuters bezogen und Zweifel geäußert, „ob wegen des geringen Wertes der Maultaschen eine fristlose Kündigung hätte ausgesprochen werden müssen. Ein messbarer Schaden sei dem Arbeitgeber nicht entstanden, da die Maultaschen als Abfall entsorgt werden sollten. Eine Abmahnung hätte nach Ansicht des Gerichts genügt, um die unbestrittene Mitnahme der wenige Euro teuren Speisenreste zu rügen“.(4)

Wenn der Vergleich nicht fruchtet, ist aber das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt. so zu mindest die Rechtslage für Pflegerin.

Traumatisierung:

Offenbar hat daraufhin der Vergleich gegriffen, die Frau erhält Lohnnachzahlung bis zum fiktiven Ende ihres Arbeitsverhältnis Ende 2009 und eine Abfindung, die zusammen 42 000 Euro machen, die Steuer ist davon noch nicht abgezogen.

Aber was wohl sehr nachteilig für die Beklagte ist und somit Zweifel an ihrem Anwalt gegeben sein dürften, „werde die 58-jährige (Altenpflegerin) ihre Altersvorruhestandsregelung verlieren“. (4)

Ein Richterspruch der nur enttäuschen kann und klar macht, wenn du Macht hast, Kohle und gerne mobbst, dann gewinnst du letztendlich immer. Das Ziel des Mobber war es, der Klägerin zu kündigen und diese wurde nun auch richterlich umgesetzt. Also rechtlich gesehen für den Arbeitgeber ein Erfolg, ein voller Erfolg auf Umwegen eben.

Und die 42 000 Euro, an sich noch das Finanzamt bereichert, war eben der Preis für die Kündigung.

Aus Sicht der Frau war die Annahme verständlich, denn als Opfer muss man die Traumatisierung solcher Attacken überwinden, oder man geht seelisch und körperlich zu Grunde.

Aus Sicht der Gerechtigkeit ein dieser typischen Richtersprüche, die sich vor Urteilen drücken, wie kleine Jungs vor dem zu Bett gehen. Und unklar blieb, was macht die Frau nun? Arbeitet sie wieder oder geht sie in Frührente?

Solche sozialen Folgen überfordern unsere Richter fast generell. Eigentlich hätte die Frau ihren Lohn bis zum fiktiven Rentenalter von 65 Plus bekommen müssen und erst zu diesem Zeitpunkt hätte das Arbeitsverhältnis geendet. In England wir so recht gesprochen.(3)

Wir müssen also weiter auf den Präzedenzfall warten, Ostern 2010 bringt für Mobbing-Opfer keine Wende, Schade. Und warum ein Präzedenzfall heute soch wichtig ist zeigt der Mobbingfall der damls 36-jährigen Sekretärin „Helen Green“ aus London, die bei der Deutschen Bank tätig war und Schikanen am Arbeitsplatz ertragen musste, bis sie eben vor Gericht ging. Sie erhielt damals 2006 1,2 Millionen Euro wegen Mobbingattacken als Schadensersatz. (5)

1) http://harrygambler2009.wordpress.com/2010/03/30/der-maultaschenkundigungsfall-vor-dem-lag/

2) http://www.welt.de/wirtschaft/article6991105/Maultaschen-Diebin-soll-42-500-Euro-bekommen.html?page=4#article_readcomments

3)http://www.grin.com/e-book/130777/mobbing-als-form-von-machtspielen-in-unternehmen

4)http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE62T03220100330

5)http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/karriere/mobbing-job-in-der-abteilung-der-hoelle-566855.html

http://magazine.web.de/de/themen/beruf/karriere/10147552-Satte-Abfindung-im-Maultaschen-Fall,page=1.html

Altersgruppe 50 Plus wird derzeit verstärkt gemobbt.

22. Oktober 2009
Mobbingview

Mobbingview

Immer mehr wird klar wohin der Zug geht in dem die „Haßprediger“ sitzen, die von einer Überalterung der Gesellschaft sprechen und damit ihren Selbsthaß auf das eigene Leben meinen. Denn seit es Menschen gibt, war das Alter ein Wert an für sich, außer es hat sich um eine „asoziale Gemeinschaften“ gehandelt, in denen man „alte Menschen“ notfalls verhungern ließ oder einfach aussetzte und sie ihrem Schicksal überließ.

Die Achtung vor dem Alter war immer ein wichtiger Maßstab für die „Würde des Menschen“, also dem Grundwert jeder Verfassung anfürsich, deshalb steht dieser Wert immer an erster Stelle, also bei uns als Artikel 1 im GG.

Sehnsucht nach der Insel.

Sehnsucht nach der Insel.

Doch zurück zum Problem Alter, obwohl bei uns heute Menschen bis zu 100 Jahre alt werden können, haben immer mehr Arbeitnehmer das Problem sich mit 50 Jahren und darüber einen Arbeitsplatz zu sichern. Obwohl es ein AGG gibt, der Kündingungschutz für Arbeitnehmer ab 50 und mit einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren besonders erwähnt und geschützt wird, ist die Gruppe von Kündigungen und Mobbing am meisten bedroht.

„The term ‘mobbing’ is preferred in this study to distinguish the behaviour as a form of group behaviour, instead of, for example, the term ‘bullying’ that implies ‘individual acts’ of physical aggression. Workplace mobbing can be defined as a malicious attempt to force a person out of the workplace through psychological terror, unjustified accusations, humiliation, general harassment and emotional abuse.“(1)

Wohin?

Wohin?

Von daher sollte man sich mal das Forum bei Monitor anschauen und die über 2000 Beiträge lesen, ein erschreckendes Bild was da abgeht. Denn nach ihrer letzten Sendung, die das Schicksal älterer Arbeitnehmer zum Inhalt hatte, explotierte das Forum dort fast wegen der vielen Beiträge.

„Immer mehr ältere Arbeitnehmer werden aus ihrem Unternehmen regelrecht rausgedrängt. Das berichten Anwälte, Fachärzte und Mobbingberater. Auch Studien zeigen, dass die Altersgruppe 50plus derzeit verstärkt aus den Unternehmen gemobbt wird – zugunsten billigerer jüngerer Arbeitnehmer, die oft zu Dumpinglöhnen beschäftigt werden. In den letzten Monaten hat sich die Lage verschärft. Nach Ansicht von Experten nutzen immer mehr Unternehmen offenbar die Finanzkrise, um sich der noch gut bezahlten Älteren zu entledigen. Auch für das Sozialsystem ist das eine Katastrophe, weil junge billige Arbeitskräfte kaum noch Sozialabgaben zahlen“.(2)

Letzte Änderung am 06.10.2015

1.)http://www.usq.edu.au/business/research/ijob/~/media/USQ/Business/Journals/paper4Shallcrosspdf.ashx

2.)http://www.wdr.de/phorum/live/active/read.php?83,141581886