Fortsetzung von DIE VERLORENE EHRE …(1) oder „„Ich dädse ja gern loswern, abber mer habbe kei Geld.“ So die Worte eines Bürgermeisters aus dem Rheingau-Taunus-Kreis (FDP) auf den Vorschlag eines Dienstvorgesetzten, warum er der Damm-Pick keine Abfindung zahle, um sie loszuwerden, da sie ja nach 23-järiger Dienstzeit als Leiterin der kleinsten gemeindeeigenen Kita den Status der Unkündbarkeit erreicht habe“. (1)
»Und wieder ein Punktsieg für die Kita-Leiterin bzw. Kündigung für unwirksam erklärt« titelte die regionale Presse. Das heißt, das Arbeitsgericht Wiesbaden verkündete folgendes Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 1. August 2011 aufgelöst worden ist.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte (Gemeinde) zu tragen.
Was den Bürgermeister der Gemeinde Schlangenbad nicht daran hinderte, schon am Tag nach der Verhandlung presseöffentlich zu erklären: ‚Er befürchte, dass der Rechtstreit weitergehe, sprich die Gemeinde erneut in Berufung geht.’ Und das, obwohl die Verhandlung schon gezeigt hatte, dass die Begründungen zu schwach und zu „weich“ seien und alle schon im ersten Kündigungsverfahren „abgearbeitet“ worden waren, laut Feststellung des Richters. Dies war übrigens auch einer der Gründe, warum die Gemeinde diesen Prozess verloren hat. Weiterhin hat der Bürgermeister erklärt, mit der Unwirksamkeit der erneuten Kündigung sei ‚nicht geklärt, ob die Erzieherin (Frau Damm-Pick) von ihrem Arbeitgeber weiter beschäftigt werden muss. Dies war nicht Gegenstand der Verhandlung, zumal das Beschäftigungsverhältnis durch den Wechsel der Trägerschaft kompliziert geworden sei.’ Genau aber dieser Wechsel zum ASB, war die Begründung der erneuten Kündigung und damit eben doch Gegenstand der Verhandlung! Mit dem sogenannten „Gestellungsvertrag“ hätte Frau Damm-Pick überstellt werden müssen, da sie bei Vertragsabschluss laut Urteil vom LAG immer noch Leiterin in Hausen war, zumal sie ja ordentlich nicht kündbar ist. Auf die Frage des Richters, warum Frau Damm-Pick nicht überstellt worden sei, schien der Bürgermeister keine Antwort zu wissen und sein Anwalt bekam einen Hustenanfall. In diesem Zusammenhang, sorgte der Einwand des Bürgermeisters, dass es die Arbeitsstelle der Frau Damm-Pick nicht mehr gäbe, für erhebliches Diskussionspotential. – Da haben wohl der Bürgermeister (FDP) und der zuständige Geschäftsführer des ASB (FDP) eine Lex Damm-Pick geschaffen?
Am Anfang der Verhandlung versuchte der Richter noch einmal, die schon in der Güteverhandlung von ihm vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten einzubringen, um den Konflikt zu beenden. Und wieder einmal lehnte der Bürgermeister alle Vorschläge mit schwachen Argumenten ab, obwohl ihm der Richter klar gemacht hatte, dass er und seine Beisitzer keine Chance sehen, die Kündigung auch aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit der Frau Damm-Pick durchzusetzen und letztendlich seien ja auch alle Kündigungsgründe vom LAG „ordentlich“ abgearbeitet worden. Als der Anwalt des Bürgermeisters noch einmal anfing, die „alten“ Begründungen vorzutragen, bremste ihn der Richter mit dem Hinweis aus: ‚Dies sei ein neuer Fall’. Über keine der vom Richter gebauten Brücken wollte der Bürgermeister gehen, weil er wohl der Meinung war, der Richter sei (?) voreingenommen.
Das Gericht favorisierte offenbar zwei der gemachten Vorschläge: Bezahlte Freistellung und „Auslagerung“ (outsourcing) in eine andere Einrichtung. In gewohnter Manier bekam der Richter vom Bürgermeister folgende Antworten: Die bezahlte Freistellung lehnte der Bürgermeister bereits in der Güteverhandlung wegen der „Außenwirkung“ ab, „mer muss nur genug Terror mache, dann griegt mer, was mer von Anfang an wollte!“ Diesmal aber war es die „falsche Signalwirkung“ für die Angestellten im Rathaus, die könnten ja auf die gleiche Idee kommen. Was das “outsourcing” anbelangt, sagte er in der Güteverhandlung lapidar, er hätte schon erfolglos rumgefragt, das bringe nichts, er könne es ja noch mal versuchen, wisse aber jetzt schon wie es ausginge. Bei der Hauptverhandlung erinnerte ihn der Richter, dass er sich doch hätte bemühen wollen, für Frau Damm-Pick anderweitig eine Arbeitsstelle zu finden. Und damit kam der Bürgermeister „sprachlos“ in Erklärungsnöte!
Auf die Frage des Richters, was er denn im Hinblick auf seine Fürsorge- und Friedenspflicht unternommen hätte, schließlich seien zwei Jahre vergangen und zwischenzeitlich ein Urteil gefällt worden. Nach altbekannter Manier antwortete der Bürgermeister: ‚Er habe Gespräche geführt, für eine Mediation gesorgt, die aber gescheitert sei; was solle er denn noch tun, er könne ja nicht eine Mediation nach der anderen machen lassen.’ Richtig ist aber, dass die Mediation nicht gescheitert war, sondern der Bürgermeister sie in der Presse als gescheitert erklärt hatte. Richtig ist auch, dass es einen schriftlichen Vertrag der Teilnehmer gibt und eine Fortführung von allen gewünscht gewesen war, aber der Bürgermeister lehnte dies ab. Da er von Anfang an einen anderen Plan hatte, durfte keine weitere Mediation stattfinden. Schließlich wollte er ja von den Kolleginnen der Frau Damm-Pick eine Bestätigung haben, dass sie nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten wollen. Die Mediatorin hat jetzt erst noch einmal bestätigt, dass sie den Bürgermeister damals mehrmals um seine Teilnahme gebeten hatte, da er ja maßgeblich zu dem Konflikt mit Frau Damm-Pick beigetragen habe. Der Richter wies den Bürgermeister wiederholt eindringlich darauf hin, dass er nach dem Urteil der ersten Kündigung Gespräche mit allen Beteiligten zur Befriedung hätte führen müssen. (Anstatt erneut zu kündigen?). Immerhin, so der Richter, seien zwei Jahre eine lange Zeit, in denen sich Menschen und Situationen ändern würden.
»Nicht ändern, heißt Stillstand!«
Wie man hört, hat sich der Bürgermeister inzwischen bewegt – immerhin schon nach mehreren Verhandlungen bei Arbeitsgerichten – soll er sich doch auf die Suche nach einem „Ausleihjob“ für Frau Damm-Pick begeben haben. Schließlich ist er ja ein Experte in outsourcing geworden, hat er doch laut Presse die Kitas und das Personalwesen schon ausgelagert, als nächstes sind wohl Kämmerei, Standesamt und Ordnungsamt dran? Auch soll es schon Pläne geben, das Rathaus umzubauen, wohl damit der Bürgermeister zukünftig mit einem kleinen Rest Bediensteter residieren kann. Da stellt sich doch die Frage, ob die Gemeinde nicht noch mehr Geld einspart, wenn sie ihren „ Scholles“ (mit A16-Gehalt) ebenfalls auslagert?
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung vom Arbeitsgericht Wiesbaden, hat Frau Damm-Pick ihre Arbeitskraft der Gemeinde angeboten. Der Bürgermeister lehnte dies postwendend widerrechtlich ab. Mittlerweile hat Frau Damm-Pick ihr Gehalt vom 1. August an eingefordert. Es ist vorauszusehen, dass der Bürgermeister auch dies wieder ablehnt.
– Fortsetzung folgt. – von F. W.“. (2)