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Chef kündigt Mobberin

22. Januar 2010

Gerechtigkeit

Normalerweise werden Mitarbeiter schikaniert, gemobbt und dann gekündigt, ob es nun Pfandmarken sind, Maultaschen aus den Essensresten oder die berühmte Frikadelle. Richter gehen allzuoft blauäugig an solche Fälle, ohne dass sie nämlich die Fürsorgepflicht des Unternehmers beachten. Das Handelsblatt hat dazu einen intressanten und wichtigen Artikel mit Musterurteil veröffentlicht. (1)

 „Juristen strengen immer den Vergleich an, wie es wäre, wenn jemand als Privatmann zu Gast bei einem anderen Privatmann so etwas machen würde, so würde man die Verwerflichkeit erkennen. Wirklich? Höflichkeitshalber muss natürlich gefragt werden. Aber welchem Gast würde man eine angenagte Frikadelle, eine Handyaufladung oder Kartons aus dem Müll verwehren? Ganz abgesehen davon, dass viele Vorgesetzte flüchtige Rehe sind, permanent unterwegs und immer viel Wichtigeres im Kopf als kleine Sorgen der Mitarbeiter.

Oft, müssten Unternehmen aber nur mal genau hinsehen oder Kollegen befragen und fänden richtige Kündigungsgründe. Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein hat jedenfalls kürzlich ein betriebsfrieden-sicherndes Urteil gefällt: Wer Kollegen beleidigt und womöglich noch attackiert, den darf ein Unternehmen direkt außerordentlich kündigen. Allein schon, weil der Chef eine Fürsorgepflicht hat, die es gebietet, dass er die anderen Mitarbeiter vor Beleidigungen und Drangsalierungen ihrer Kollegen schützt“.(1)

Das Urteil 3 Sa 224/09, 2 Ca 84 d/09 ArbG Münster hatte zur Folge, dass der Bäckereiverkäuferin wegen mehrfacher Beleidigungen einer Auszubildenden fristlos gekündigt werden durfte. Das Gericht bestätigte somit die Tatsache, das ein Chef fürsorglich handelt, wenn er einer Mobberin umgehend kündigt. Das Urteil ist zu begrüßen und schützt die Opfer vor Mobbern.

1)http://blog.handelsblatt.com/management/tag/mobbing/