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Cyber-Mobber vor dem Dachauer Amtsgericht

14. Juli 2011

Werte

Seit Anfang Juli 2011 läuft vor dem Amtsgericht Dachau ein Prozess gegen einen Cyber-Mobber. Er, der 27 Jährige Täter muss sich wegen üblen Nachrede nach dem StGB verantworten.

Was war geschehen? Der junge Mann hat sich ein Ehepaar vorgeknöpft und diese, obwohl die nicht in einem sozialen Netzwerk angemeldet waren, diffamiert. Dazu hat der Cyber-Mobber ein Foto mit längeren Textpassagen ins Internet gestellt.

„Von Bekannten sei sie angesprochen worden, dass ich mit Foto im Internet stehe, …. Als sie gemeinsam mit ihrem Mann zu Hause die genannten Internetseiten aufrief, war sie entsetzt. In längeren Textpassagen stand zu lesen, das türkische Ehepaar hänge der Scharia an, würde eine alleinerziehende Mutter wegen ihres alevitischen Glaubens drangsalieren und politisch missionieren. Mit Straftaten wie Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Stalking bringen die Texte die Eheleute in Verbindung. Angesichts der massiven Vorwürfe hatte ich wahnsinnige Angst, schildert die Zeugin ihre Reaktion. Zumal öffentlich zugänglich für jedermann auch Name, Wohnadresse, Autokennzeichen und sogar Fotos des vermeintlich gewalttätigen Paars veröffentlicht wurden“. (1)

Interessant ist jedoch auch die Vorgeschichte des Falls zur Motivforschung, da der Ehemann des Cyber-Mobber-Opfers mal eine Beziehung zu der Mutter des Täters hatte, wollte der angehende Wirtschaftsinformatiker mit seinen Internetkenntnissen wohl so was wie Rache oder Unterstützung für seine Mutter durchführen. Für die Polizei war dieser Zusammenhang jedoch der Weg zum Täter und Cyber-Mobber, der Prozess wird fortgesetzt und das Urteil ist von großem Interesse, insbesondere die Begründung des Richters.

1) http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/amtsgericht-dachau-mobbing-im-weltweiten-netz-1.1116392