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Mobbing-Opfer klagt mühsam Krankentagegeld ein

14. April 2011

Mobbing-Opfer müssen in allen Bereichen mit Schikanen rechnen, teilwiese ganze Prozessorgien starten um zu ihrem Recht zu kommen. „Der Fall war bereits durch alle Instanzen gegangen. Der Kläger hatte bei einer privaten Krankenversicherung einen Vertrag über die Zahlung von Krankentagegeld in Höhe von 117 Euro täglich abgeschlossen“. (1)

Zum Fall: „Mit der Zeit wurde er  (Der Kläger) von seinem Vorgesetzten ständig schikaniert, herabgesetzt und gemobbt. Das führte zu körperlichen und psychischen Problemen. So litt er unter anderem an Depressionen und Panikattacken. Sein behandelnder Arzt schrieb ihn deshalb längere Zeit krank. Das Arbeitsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag zum 31. August 2008 beendet“. (1)

Was zeigt, wie erfolgreich Mobbing zur „kalten Kündigung“ nützlich ist und wie Vorgesetzte ihre gesetzliche Fürsorgepflicht  wissentlich und erfolgreich verletzten und niemand in diesem Land nimmt Anstoß, außer den Opfern, wenn sie noch können.

Nach der Erkrankung durch Mobbing erhielt das Opfer wohl zu Anfang sein Krankentagegeld, doch irgendwann erkannte die Versicherung die Tragweite und das Ausmaß der Erkrankung durch Mobbing und bestellte einen Gutachter.  „Ein beauftragter Gutachter vertrat die Meinung, dass durch einen Arbeitsplatzwechsel beziehungsweise einen Arbeitgeberwechsel das Krankheitsbild behoben sei, darauf stellte die Versicherung die Krankentagegeldzahlung ein. Der Gutachter sah darin ein ausschließlich arbeitsrechtliches Problem und kein medizinisches Problem“. (2)

„Die Versicherungsgesellschaft verweigert die Zahlung. Die Richter des Bundesgerichtshof (BGH) sahen das anders. Aktenzeichen: IV ZR 137/10 vom 11. März 20112. (2)“.

Von Interesse dürfte die Begründung sein, denn hier geht es um die Schuldfrage für die Ursachen der Erkrankung und letztendlich eine Frage, die Artikel 2 des GG betrifft. „Das BGH begründete das Urteil damit; Zitat: Denn wenn Mobbing einen Arbeitnehmer derart beeinträchtigt, dass er psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen arbeitsunfähig wird, kann ihm ebenso wenig wie bei anderen Krankheiten entgegengehalten werden, er müsse zunächst versuchen, die Ursache seiner Erkrankung zu beseitigen“(2)

Nun müsste eigentlich die Versicherung gegen den Vorgesetzten des Mobbing-Opfers klagen, denn er hat den Schaden oder die Ursache für die Erkrankung wissentlich und mit Erfolg herbei geführt. Doch so weit reicht das Rechtsempfinden unserer Versicherungsunternehmen nicht, warum wohl?

1)http://www.1a-krankenversicherung.de/nachrichten/krankentagegeld-muss-auch-bei-mobbing-gezahlt-werden-11309

2)http://www.krankenversicherung365.eu/info/krankentagegeld-mobbing-entscheidung-des-bgh.html

Bei ALDI herrscht das System „Angst, Schrecken und Mobbing“.

13. April 2010

ALDI hat als Arbeitgeber den Ruf er bezahle gute Löhne, so lange eben man nicht nachrechnet. Das Arbeitsklima ist ebenfalls hinter der vorgehaltenen Hand gesagt längst zum „System Angst und Mobbing“ geworden.

Dabei benutzt ALDI ein System, bei dem auch vor dem Privatleben nicht Halt gemacht wird. Seit Oktober 2009 wissen wir vom Fall „Romy Büssow“ wie es bei ALDI zu geht und was man unter „Arbeitsklima“ versteht.

„Das Unternehmen geht genauso miserabel mit seinen Mitarbeitern um wie andere Discounter auch, bilanziert die 37-Jährige Romy Büssow. Es kann die Defizite nur besser kaschieren.“ (1) Kaschieren heißt Mobbing und Angst verbreiten, so einfach ist das in Deutschland.

„Büssow klagte gegen ihren früheren Arbeitgeber. Es (geht) um Vorwürfe wegen unbezahlter Überstunden und firmengelenkter Betriebsräte, schikanösen Drucks und sogar Denunziation durch Kollegen. Ihre Geschichte ähnelt anderen Fällen“. Von daher spricht der „Kieler Arbeitsrechtler und Büssows Anwalt Eckhard Harbs“ von einem System Angst und Schrecken, das bei ALDI mit Duldung der Betriebsräte dort herrscht.(1)

„Die Aldi-Beschäftigte Tina Engel“ bestätigt dies genau so wie der Fall der Kommissionskontrolleurin aus Berlin, sie „wurde im April (2009) zu einem Aufhebungsvertrag gedrängt, andernfalls werde die Sache durch mehrere Abmahnungen geregelt.“ Sie hatte eine Beziehung mit einem ALDI-Mitarbeiter  und wurde „mehrfach aufgefordert, sich von ihm zu trennen“, weil er ihre Konzentrationsfähigkeit beeinträchtige.(1)

Man wollte von ihr auch wissen, was wieder im Sinne der firmengelenkter Betriebsräte war, „ob ihr Partner bei den nächsten Betriebsratswahlen kandidieren wolle“. (1) Da sage noch einer, bei ALDI wisse man nicht Bescheid.

Und wenn man den „guten Lohn“ gegen die erbrachte Arbeitszeit gegen rechnet, dann sieht man ein System vor sich, in dem die Überstunden nicht berechnet werden. Offiziell gibt es angeblich die tarifliche Arbeitszeit, doch in Wirklichkeit arbeitet man „13 oder 14 Stunden“ pro Tag durch „weil Personal fehlt und wir die Läden auf Biegen und Brechen offen halten“ wollen, und das auf Kosten der Mitarbeiter. So einfach ist das mit den Tarifverträgen, die kann man getrost knicken und in die Mülltonne werfen, deshalb stehen ja auch unsere Politiker so drauf.

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

Im Fall Romy Büssow kam es dann zu einer weiteren Eskalation, als sie nämlich „wegen einer Handverletzung längere Zeit krankgeschrieben wurde“. Da war dann Schluss mit lustig, der Arzt riet zur „Operation, da Daumen und Zeigefinger bereits taub waren“. (1)

„Als Büssows Bezirksleiter davon erfuhr, sei er am Telefon sehr laut geworden – Brüllorgien (2) gehören heute zum Standartrepertoire von so genannten Führungskräften* – „  und habe kein Verständnis für meine Erkrankung und die Schmerzen gezeigt. Obwohl sie bis Jahresende krankgeschrieben war, habe sie zeitweise nahezu Vollzeit mitgearbeitet …. Erfasst wurde ihre Arbeitszeit* allerdings nicht. Falls jemand frage, sollte sie erklären, sie sei nur zufällig im Laden, habe ihr Bezirksleiter gesagt“ (1)

Über all die gleichen Muster, als „Büssow sich beschwerte, hätten Schikanen begonnen“, und das hieß dann, eine Abmahnung wegen verlassen der Verkaufsstelle gegen 16:00 Uhr, „ohne gegen die Müllverschmutzung des Einkaufswagensammelplatzes und des Eingangsbereiches vorzugehen“. (1)

In der nächsten Abmahnung hieß es dann,  die „Darbietung der Schauvitrine sei nicht anweisungsgemäß, um schließlich akribisch jede Tomate und Paprika aufzuführen, die im nicht mehr verkaufsfähigen Zustand vorgefunden wurde“ (1)

Einer fehlt!

Und dann der Finalcountdown mit Unterstützung des Betriebsrates. „Am 7. Februar, sagt Büssow, habe sie bizarren Besuch bekommen. Drei ihrer Vorgesetzten hätten ihr auf einem mitgebrachten Notizblock eine Eigenkündigung diktiert. Erst tags darauf sei ihr klargeworden, was sie getan hatte. Sie widerrief und unterrichtete den Betriebsrat. Doch der reagierte nicht und sandte ihr stattdessen das obligatorische Anhörungsformular der Geschäftsführung, die den Vorgang inzwischen in eine ordentliche Kündigung umgewandelt hatte.

Geschäftsführer Buttkus sagt dazu: Frau Büssow wurde angeboten, zur Vermeidung einer arbeitgeberseitigen Kündigung einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Für alle überraschend hat Frau Büssow jedoch ihre Eigenkündigung geschrieben. Der Nortorfer Betriebsrat ließ eine Anfrage des SPIEGEL unbeantwortet“. (1)

Was soll man dazu noch sagen, außer dass heute das „System Angst, Mobbing und Schikane“ längst zur Realität geworden ist. Und wer sich wehrt, der wird fertig gemacht, so einfach ist das, trotz dem Grundgesetz und dem Artikel 1, die Würde des Menschen ist unangreifbar. Nur wo gilt das GG noch in unserem Land?

1) http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,657735,00.html

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/04/10/schulleiter-mobbt-und-terrorisiert-schuler-in-berlin/ 

* Bei der Post AG hat man diese Brüllorgien in den Beamtenschulungen des gehobenen Dienstes über Jahrzehnte eingesetzt, der Mitarbeiter sollte dadurch zu Beleidigungen animiert werden. Die Gespräche  verliefen zu erst ruhig, dann begann der Vorgesetzte wie ein Irrsinniger (viele waren und sind es auch) zu brüllen. Man orientierte sich dabei an Methoden der Gestapo und Stasi und war auch noch stolz darauf, im Jahr 2010 genauso wie im Jahr 2009.

In einigen Niederlassungen der Post hat man heute ganze „Belegschaften der Personalabteilungen mit „Sanktionen“ beauftragt und führt sie auch so in ihrer Tätigkeitsbeschreibung.

Wie immer, ob bei ALDI – Betriebsräte gehören sie häufig der Pseudogewerkschaft Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) an oder der Post – Betriebsräte gehören meist Ver.di an -, sind die Betriebsräte meist firmengelenkt, die dürfen bei der Post früher nach Hause gehen und erhalten regelmäßig „Sondervergütungen und andere Zuwendungen“. So einfach kauft man sich heute „Wohlgefallen der Gewerkschaftler“ ein.