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Mobbing gegen Hamburger Gefängnismitarbeiter

10. November 2010

Mobbing-am-Arbeitsplatz1

Eigentlich sollen sie uns vor den Straftätern schützen, die von den Gerichten verurteilt worden sind. Doch offenbar sind die Hamburger Gefängnismitarbeiter mehr krank als dienstfähig, und das hat seine Ursachen.

Mobbing hießt fast immer für die Opfer, krankheiten, Unwohlsein, Angst vor der Arbeit usw. bis hin zu Herzinfakten und anderen Folgen schweren leiden.

Auffälig war die hoehe Anzahl von kranken Mitarbeitern in den Haftanstalten von Hamburg. “ Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten sind öfter krank als alle anderen Beamten in Hamburg. In der JVA Billwerder liegt der Krankenstand sogar bei mehr als 20 Prozent. Mitarbeiter versichern gegenüber dem Radioprogramm NDR Info, dass nicht der Schichtdienst und die Gefangenen sondern die Vorgesetzten das Problem seien“. (1)

Ursache für den hohen Krankenstand  ist Mobbing. „Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten in Hamburg klagen über Mobbing an ihren Arbeitsplätzen“. (2)

Und selbst wenn sie krank sind, geht das Mobben oft erst richtig los. „Dauerkranke würden gemobbt und fallen gelassen, bestätigt die Hamburger Psychiaterin Edeltraut Böttge“. (2)

„Die Probleme sind praktisch überall dieselben, erklärt Böttge. „Die Erzählungen von den Problemen und Konflikten ähneln sich immer wieder sehr. Sie habe schon vor zehn Jahren die Behörde auf die Missstände hingewiesen. Passiert sei aber fast nichts, sagt Böttge“. (2)

 „Gefängnismitarbeiter der Hamburger Justizvollzugsanstalten berichten von schwerstem Mobbing, das von den Vorgesetzten nicht verhindert, sondern sogar toleriert oder gefördert werde. Mitarbeiter mit Schwächen würden von Kollegen und Vorgesetzten öffentlich bloßgestellt und lächerlich gemacht. Wer sich über Regelverstöße beschwere, werde von einen Tag auf den anderen versetzt. Die Betroffenen berichten von einem Klima der Angst„. (2)

Fragt man sich, was verstehen eigentlich die Grünen, SPD und CDU unter Artikel 1 und 2 des GG? Offenbar ist es auch egal, welche Regierung die Bürger sich wählen, Mobbing kennt keine Grenzen und Parteien, so was kann nur noch erschrecken.

Voller Zynismus klingt der Satz von Senator  Till Steffen  (GAL oder die Grünen)“gegenüber „NDR Info“. Doch wer Probleme konkret benenne, werde sofort bestraft, berichten die Mitarbeiter. Till Steffen bietet den Mitarbeitern an, sich mit Problemen persönlich an ihn zu wenden. Meine E-mails liest keiner außer mir, verspricht der Senator“. (2)

Was muss dieser Senator (GAL oder auch die Grünen  genannt) nur für eine Moral und was für ein Gewissen haben?

1)http://www.blogspan.net/presse/hoher-krankenstand-in-hamburger-justizvollzugsanstalt-gefangnismitarbeiter-sprechen-von-mobbing/mitteilung/186354/

2)http://www.finanznachrichten.de/ausdruck/2010-11/18452825-hamburger-gefaengnismitarbeiter-klagen-ueber-mobbing-003.htm

Maultaschenopfer wird mit 42000 Euro inoffiziell doch gekündigt

30. März 2010

Kohle statt Gerechtigkeit.

Wir kennen zur Genüge die Einstellung von Beamten gegen die Rechte der Menschen oder Bürger, wie sie zum Beispiel im GG im Artikel 1 und 2 unabänderlich verankert sind. Doch was interessiert das schon Beamte oder Richter, die sich selber mit dem Status der Unkündbarkeit immunisiert haben.(1)

Nun also hat der Richter vom Landesarbeitsgericht,Christoph Tillmanns entschieden ohne ein Urteil zu sprechen. Wir haben wieder einen dieser Vergleiche, der jedoch im Interessen der Altenpflegerin sein dürfte, dem Rechtsanspruch aus dem GG und Artikel 1 und 2 jedoch Hohn spricht.(2)

Der Vergleich kann in einigen Wochen unter dem Aktenzeichen (Az.: 9 Sa 75/09) eingesehen werden, wenn das Altenheim ihn nicht noch anfechtet. (4)  Die AMR wird ihn veröffentlichen, so bald er zugänglich sein sollte, was bei Vergleichen wohl von den Gerichten anders gehandhabt wird als ein offizielles Urteil.

Einmal hat der Richter klar gemacht, die Kündigung war unzulässig. Einmal hätte der Arbeitgeber erkennen müssen, dass die lange Betriebszugehörigkeit und das hohe Lebensalter keine fristlose Kündigung rechtfertigt, was zu begrüßen ist.

Zum Vorgang „Diebstahl aus Essensresten“ hat der Richter folgend Stellung laut Reuters bezogen und Zweifel geäußert, „ob wegen des geringen Wertes der Maultaschen eine fristlose Kündigung hätte ausgesprochen werden müssen. Ein messbarer Schaden sei dem Arbeitgeber nicht entstanden, da die Maultaschen als Abfall entsorgt werden sollten. Eine Abmahnung hätte nach Ansicht des Gerichts genügt, um die unbestrittene Mitnahme der wenige Euro teuren Speisenreste zu rügen“.(4)

Wenn der Vergleich nicht fruchtet, ist aber das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt. so zu mindest die Rechtslage für Pflegerin.

Traumatisierung:

Offenbar hat daraufhin der Vergleich gegriffen, die Frau erhält Lohnnachzahlung bis zum fiktiven Ende ihres Arbeitsverhältnis Ende 2009 und eine Abfindung, die zusammen 42 000 Euro machen, die Steuer ist davon noch nicht abgezogen.

Aber was wohl sehr nachteilig für die Beklagte ist und somit Zweifel an ihrem Anwalt gegeben sein dürften, „werde die 58-jährige (Altenpflegerin) ihre Altersvorruhestandsregelung verlieren“. (4)

Ein Richterspruch der nur enttäuschen kann und klar macht, wenn du Macht hast, Kohle und gerne mobbst, dann gewinnst du letztendlich immer. Das Ziel des Mobber war es, der Klägerin zu kündigen und diese wurde nun auch richterlich umgesetzt. Also rechtlich gesehen für den Arbeitgeber ein Erfolg, ein voller Erfolg auf Umwegen eben.

Und die 42 000 Euro, an sich noch das Finanzamt bereichert, war eben der Preis für die Kündigung.

Aus Sicht der Frau war die Annahme verständlich, denn als Opfer muss man die Traumatisierung solcher Attacken überwinden, oder man geht seelisch und körperlich zu Grunde.

Aus Sicht der Gerechtigkeit ein dieser typischen Richtersprüche, die sich vor Urteilen drücken, wie kleine Jungs vor dem zu Bett gehen. Und unklar blieb, was macht die Frau nun? Arbeitet sie wieder oder geht sie in Frührente?

Solche sozialen Folgen überfordern unsere Richter fast generell. Eigentlich hätte die Frau ihren Lohn bis zum fiktiven Rentenalter von 65 Plus bekommen müssen und erst zu diesem Zeitpunkt hätte das Arbeitsverhältnis geendet. In England wir so recht gesprochen.(3)

Wir müssen also weiter auf den Präzedenzfall warten, Ostern 2010 bringt für Mobbing-Opfer keine Wende, Schade. Und warum ein Präzedenzfall heute soch wichtig ist zeigt der Mobbingfall der damls 36-jährigen Sekretärin „Helen Green“ aus London, die bei der Deutschen Bank tätig war und Schikanen am Arbeitsplatz ertragen musste, bis sie eben vor Gericht ging. Sie erhielt damals 2006 1,2 Millionen Euro wegen Mobbingattacken als Schadensersatz. (5)

1) http://harrygambler2009.wordpress.com/2010/03/30/der-maultaschenkundigungsfall-vor-dem-lag/

2) http://www.welt.de/wirtschaft/article6991105/Maultaschen-Diebin-soll-42-500-Euro-bekommen.html?page=4#article_readcomments

3)http://www.grin.com/e-book/130777/mobbing-als-form-von-machtspielen-in-unternehmen

4)http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE62T03220100330

5)http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/karriere/mobbing-job-in-der-abteilung-der-hoelle-566855.html

http://magazine.web.de/de/themen/beruf/karriere/10147552-Satte-Abfindung-im-Maultaschen-Fall,page=1.html