Posts Tagged ‘Arbeitsrichter’

Täter im Facebook-Mord verurteilt oder was Mobbing alles zerstören kann.

4. September 2012

Besonders in Deutschland wird Mobbing gerne und mit aller Hingabe verharmlost, gerade unsere Arbeitsrichter sind da wahre Helden wenn es um das Wegschauen geht. Statt zu begreifen, dass Mobbing immer ein zentraler Angriff auf die „Würde des Menschen“ ist, werden immer neue Definitionen von Mobbing oder gar Rechtfertigungen abgeliefert.

Neuestes Beispiel dafür ist der Fall der „Kölner Mobbing-Hooligans“ die einen Spieler sogar vor seiner eigenen Haustür bedroht haben. (1) Zu recht empört sich Ulenspygel daraufhin über einen Artikel einer dieser Verharmloser und Rechtfertiger von Mobbing. (2)

Der Schrei

Der Schrei

Es wäre nun auch mal interessant zu wissen, wie der Journalist Wolfgang Hettfleisch den Facebook-Auftragsmord moralisch kommentieren würde. (3)

Zu den Hintergründen, der Fall hat damals und tut es sicherlich noch heute ganz Holland geschockt. „Eine 15 Jährige hat für die Ermordung der mobbenden 15-jährigen Joyce 100 Euro an einen ebenfalls Gleichaltrigen bezahlt,   Jinghua K. hat die Tat gestanden. Kaum von der deutschen Presse beachtet, hat der Mobbing-Mord in Holland in der Öffentlichkeit zu recht Unfassbarkeit oder Bestürzung ausgelöst.“ (3)

Ein „niederländisches Gericht“ hat nun „den 15 Jahre alten Täter zur höchst möglichen Strafe verurteilt„. (4)

Zum Tathergang, „(a)m 14. Januar 2012 hatte der Täter auf Winsie im Eingang ihres Elternhauses in Arnheim eingestochen. Ganz bewusst in Hals und Gesicht, erklärte die Richterin. Zuvor soll er noch gerufen haben: Sorry, ich muss das tun. Der Vater wurde beim Versuch, seiner Tochter zu helfen, ebenfalls mit dem Messer angegriffen. Das Mädchen starb fünf Tage später im Krankenhaus“. (4)

Zum Täter, er soll  laut einem „Gutachten zufolge nur vermindert zurechnungsfähig und psychisch gestört“ sein. „Seine Verteidiger führten an, dass die beiden Anstifter ihn unter Druck gesetzt hätten“. Seltsamer Weise soll das „Motiv des bereits vorbestraften Täters … unklar“ sein. (4)

„Du hast soziale und psychische Störungen, sagt ihm die Richterin“ und verurteilte den Täter zu „zwei Jahre Zwangstherapie in einer Anstalt für jugendliche Straftäter. Ein Jahr der Therapie wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Die Behandlung kann aber auch verlängert werden“. (4)

„Der Vater des Mädchens, Chun Nam Hau, war enttäuscht. Ich habe meine Tochter verloren, und er bekommt ein Jahr Gefängnis, sagte er unter Tränen“. (4)

Offenbar kommt nun endlich wenigstens eine gesellschaftliche Diskussion über Cybermobbing in Gang. „Wie oft Jugendliche im Internet gemobbt werden, sei schwer zu beziffern, da die Cybermobbing-Forschung noch relativ jung sei. Wir selber kommen immer wieder in Studien auf 10 bis 15 Prozent der Schüler, denen so etwas schon häufiger passiert ist, berichtet“  der Entwicklungspsychologe Herbert Scheithauer.

Laut Scheithauer ist „Mobbing im Internet …. eine sehr perfide Form der Gewalt„. Man kann sich sehr schwer dagegen wehren und fühlt sich sehr verzweifelt und hilflos, sagt der Professor der Freien Universität Berlin. Dieses geschriebene Wort im Internet wirkt natürlich viel heftiger, als wenn ich auf dem Schulhof mal von der Seite angerempelt werde und jemand etwas Schlimmes zu mir sagt. Weil es dann schwarz auf weiß dort steht und andere darauf Bezug nehmen können.“ (4)

Ob das unsere Politiker und Richter begreifen bleibt fraglich, denn schließlich haben wir in Deutschland den Holocaust und die Berliner Mauer gehabt, man ist was die Würde des Menschen anbelangt wohl noch immer in der Steinzeit zu Hause, nimmt man die letzten 100 Jahre als Maßstab. Weshalb haben wir sonst keine Antimobbinggesetzgebung made in Germany?

1) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/09/03/kolner-mobbing-hooligans-werden-immer-radikaler/

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/09/04/entschuldigungen-fur-mobber-und-mobbing-emport-ulenspygel/

3)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/08/21/mobbingopfer-15-jahre-bezahlt-15-jahrigen-mit-100-euro-fur-mord-aus-rache/

4)http://www.n-tv.de/panorama/Hoechststrafe-im-Facebook-Mord-article7125026.html

Wenn der Mob nachstellt bis zum Erbrechen und die Justiz versagt.

1. April 2012
Shadows on the wall

Shadows on the wall

Viele Mobbing-Opfer die sich gewehrt haben kennen das. Nach dem man dem Mob die Stirn geboten hat und mit viel Zivilcourage die bekannte Unfähigkeiten der Staatsanwälte ertragen hat, folgt die nächtse Runde im Mobbing. Der alte Arbeitgeber sprüht vor Haß und Neid. Wie immer beginnen dann die Denunziationen beim neuen Arbeitgeber.

Andrea hat dazu ihren Fall gepostet. (1) Nach der Kündigung ging sie mit ihrer Klage vor Gericht. Und siehe da, unsere Arbeitsrichter in ihrer Kündigungsgier haben mal wieder eine Arbeitsverhältnis zu Gunsten der Täter wegen „Zerwürfnis der Parteien“ aufgelöst. In Wirklichkeit haben diese Richter Zivilcourage, das Kündigungsschutzgesetz und das Arbeitsrecht sowie das Grundgesetz abgestraft, was aber Richtern nicht zu steht.

Das Arbeitsgericht hätte zuerst einen Mediator berufen müssen und dann auf Grund seines Gutachtens den Fall erneut in Abstimmung mit der Gewerbeaufsicht klären müssen, doch soweit recht  das Rechtverständnis unserer „Möchtegerngötter in Schwarz“ schon lange nicht mehr. Mobbing ist und bleibt nun einmal ein Straftatbestand und den kann man nicht mit Auflösung und Zerwürfnis lösen, was der Fall von Andrea beweist.

Denn nach dem sie sich einen neuen Job gesucht hat, ging das Mobbing weiter. Der mobbende, alte  Arbeitgeber hat nun versucht sie bei ihrem neuen Chef zu denunzieren, eine Praxis die seit 1989 mit der Vereinigung und nicht Aufarbeitung der Stasivergangenheit im Ossiland (2) zum Regelfall geworden ist.

„Der alte AG (Arbeitgeber) hat davon Kenntnis erlangt“ – von ihrem neuen Job also – „und rief bei (ihrem) neuen AG an, um sich negativ über (sie) zu äußern. Ich mußte zwar zum Rapport, behielt aber meine Arbeitsstelle. Als dieses nicht fruchtete, lief der ehemalige AG persönlich bei meinem neuen AG auf“. (1)
Und hier nun erkennt man, was die Unfähigkeit von Staatsanwälten und Richtern für einen Psychoterror auslösen können. Niemand kann diesen „Haßideologen, sprich alten Arbeitgeber stoppen“, warum eigentlich?

Andrea hat nun die Erfahrung gemacht, die viele Mobbing-Opfer mit der Justiz erlebt haben. “ Wieder (hat sie) Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet, dieses Mal wurde das Verfahren nach 170 Abs 2 nach STGB eingestellt. Was kann (sie nun)  tun, um endlich Ruhe zu haben, um wieder ein normales Leben ohne Psychoterror zu führen? Da die Justiz mir anscheinend nicht helfen will oder kann, dachte ich bereits an Selbstjustiz!“. (1)

Und hier fehlt nun der Ombudsmann gegen Mobbing, der sich den Arbeitsrichter und Staatsanwalt schnappt und mal Tacheles mit den Möchtegerngötter redet und ihnen klar macht, was sie angerichtet haben und sie zwingt, den Schaden zu beheben, notfalls mit Strafgeldern und Entbeamtung, wie das im Volksmund so treffendend heißt. Denn dass Nachmobbing ist nur deshalb möglich, weil der Täter erkannt hat, dass er alles machen darf.

Und dabei hat Andrea noch Glück gehabt. In meinem Fall folgte nicht nur neue Schikanen beim neuen Arbeitgeber, sondern man hat falsche Lohnabrechnungen erstellt, das Finanzamt belogen und dort haben Mitarbeiter mitgemobbt, weil sie ihrer Meldepflicht nicht nachkamen.

Bei meiner Hausbank wurde ich denunziert, ich hätte keinen Job mehr, mein Dispo war innerhalb von zwei Wochen futsch. Man hat versucht mich bei meinenr Kreditbank zu schikanieren, was jedoch nicht gelang. Bei meiner Rechtschutzversicherung wurde ich denunziert, Anzeigen diesbezüglich wurden jeweils von der Staatsanwaltschaft trotz schriftlicher Nachweise wegen „fehlendem öffentlichen Interesse*“ eingestellt oder wegen Geringfügigkeit*.

Die Sozialversicheurngsbeiträge wurden nachweislich genauso falsch abgerechnet wie ich ein „vernichtendes Arbeitszeugnis“ von Hilfskräften erhalten haben, die nicht mal eine Ausbildung bestanden haben, außer der Parteischule der SED und der damit verbundenen üblichen Verpflichtungserklärung. Anzeigen diesbezüglich sind in Brandenburg und Berlin nicht erwünscht, Justiz, Politik und Medien treffen sich lieber zum Kuscheln beim flotten Dreier.

Und was soll man von Ermittlern vor Ort erwarten, die selber an ihrem Arbeitsplatz sich als „Stück Scheiße“ bezeichnen lassen müssen? In unserem Land stimmen schon lange die demokratischen Grundstrukturen nicht mehr, und da ist Mobbing nur ein Anzeichen dafür, wenn auch ein wesentliches.

*Der Philosoph Jürgen Habermas hat in seinem Artikel die „andere Zerstörung der Vernunft“ genau vor dieser Entwicklung gewarnt oder wie es Maxim Biller in seinem Artikel, „die Ossifizierung des Westens“ so lesenswert beschreibt. Nun also haben wir eine „Stasirepublik Gesamtdeutsch“ und alle schauen beschämt weg, wenn der Mob mal wieder eine oder einen BürgerIn fertig macht. (4)

1)http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20120401040323AAFpUS1

2)http://www.welt.de/politik/deutschland/article106142517/Gysi-verschwieg-Kontakte-zur-DDR-Staatssicherheit.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/article106142517/Gysi-verschwieg-Kontakte-zur-DDR-Staatssicherheit.html

3)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/09/17/ich-wurde-vor-vielen-kollegen-als-stuck-scheise-bezeichnet/

4)http://www.zeit.de/1991/20/die-andere-zerstoerung-der-vernunft

Mode- und Lifestyleunternehmen Breuninger mobbt und kündigt Ver.di-Betriebsrätin

22. September 2010

Beweise

Immer häufiger geraten aktive und ihrem Gewissen verpflichtete Betriebsräte in das Visier der Mobber. Aktuell ist der Fall im Hause des Stuttgarter Mode- und Lifestyleunternehmen Breuninger. (1)

Einer „Ver.di-Betriebsrätin“ wurde „fristlos gekündigt, weil sie während einer Betriebsausschusssitzung ein angeschaltetes Handy verdeckt platziert hatte“. (1)

Normalerweise ist der „23-köpfige Betriebsrat, der der Kündigung zustimmte“ auf Seiten seiner Mitglieder. Doch bei Breuninger „besteht neben fünf ( Neuen) seit Mai 2010 (der) dort vertretenen Ver.di-Betriebsräten ansonsten überwiegend aus AbteilungsleiterInnen“, die der Unternehmensleitung zugetan sind und dies auch mit der oder den Kündigungen bewiesen haben.  Unregelmäßigkeiten bei den Betriebsratswahlen gab es wohl schon immer. „Urnen waren nicht versiegelt, Briefwahlunterlagen wurden zu früh geöffnet“.

Nun also tauchten jedoch neue Gesichter im Betriebsrat auf, die eine andere Vorstellung von der Arbeit in diesem Gremium hatten. „Der Betriebsrat in seiner Gesamtheit schloss jedoch schnell eine Betriebsvereinbarung, in der auf drei Freistellungen verzichtet wurde. Die später gekündigte Betriebsrätin bzw. ihre Liste klagte vor dem Arbeitsgericht gegen dieses Vorgehen“ und war nun im Visier der Mobber.

Damals galt noch Gerechtigkeit als Wert an für sich was

„Der besagten Betriebsrätin war offenbar das eingeschaltete Handy in ihre Unterlagen“ am 01.09.2010 „gerutscht. Dies fiel nach einer Stunde auf, und sie beendete eine Verbindung, die nach ihrer Aussage aus Versehen bestanden hatte“. (1) Das reichte den Mobbern jedoch zu einer Mobbing-Attacke aus.

„Sie, (die unternehmensleitungsfreundlichen Betriebsräte), informierten die Unternehmensleitung über den Eklat, der sich in der Betriebsrausschusssitzung ereignet hatte. Diese bezeichnete den Vorfall in einer Presseerklärung als offenkundigen Lauschangriff, deren Ziel die Ausspähung von internen Betriebsangelegenheiten gewesen sei. Das Unternehmen sprach der Betriebsrätin die fristlose Kündigung aus“. (1) Erinnert irgendwie an den Fall im Landratsamt Neuburg, auch dort spielte der Personalrat ebenso eine merkwürdige und befremdliche Rolle. (2)

Doch irgendwie merkte auch die Unternehmensleitung die „Merkwürdigkeit des Vorwurfs des Lauschangriffs“ und schickte daher der Betriebsrätin eine zweite, fristlose Kündigung zu. Auch diese gehört heute schon zur Alltäglichkeit, eine Kündigung nach der anderen wird dort geschickt, meistens nur das Datum geändert und das Opfer wird somit zu einer Klage nach der anderen gezwungen. Man hofft bei diesen Serienkündigungen immer darauf, dass das Opfer eine übersieht und diese dann zum Tragen kommt. Unsere Arbeitsrichter wissen das, agieren jedoch ganz im Sinne der Kündigungstäter, was nicht zu verstehen ist.  

Grüße aus der DäDäRä

„Die Betriebsrätin erhielt eine zweite fristlose Kündigung. Grund dafür sei der dringende Tatverdacht auf eine Straftat, so das Unternehmen. Die Betriebsrätin soll angeblich eine falsche Formulierung in der eidesstattlichen Versicherung abgegeben haben, mit der sie die Freistellung begehrt. Es handelt sich um eine kleine Unklarheit im Zusammenhang mit der eingereichten Fraktionsliste“. (1)

Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass wir in Deutschland langsam Zustände wie in der DDR zu Stasizeiten haben. Offenbar hat Habermas mit seiner Warnung vor der „anderen Zerstörung der Vernunft“ (3) oder der „Ossifizierung des Westen„, wie sie Maxim  Biller nennt, recht. Man wundert sich langsam über gar nichts mehr oder wenn morgen in der Zeitung steht, „Hund erschoßen“ weil er stolz das GG um den Hals trug und damit über die Mauer seines Herrschen sprang.  

1)http://www.betriebsratsqualifizierung.de/news/breuninger-kuendigt-betriebsraetin-wegen-angeschalteten-handys

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2625656_0_9223_-datenschutz-lauschangriff-bei-breuninger-.html

2)http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neuburg/Lokalnachrichten/Artikel,-Personalrat-hat-keine-Daten-geloescht-_arid,2248299_regid,12_puid,2_pageid,4502.html

3)http://www.zeit.de/1991/20/Die-andere-Zerstoerung-der-Vernunft

4)http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E268B034D9E5745B48131BFF63261828A~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_feuilleton

Günther Albrecht, Betriebsratsmitglied und Mobbingopfer 2009

14. November 2009
Wohin

Wohin?

Und wieder machen sie einen öffentlich fertig, die Methode „Noujoks“ breitet sich wie eine Seuche aus. Diesmal haben sie sich das Betriebsratsmitglied Günter Albrecht von  der Dettinger Firma Dietz-Motoren herausgeriffen. Sein Vergehen, er hat wohl an das Grundgesetz und den Schutz der „freien Meinungsäußerung“ geglaubt. Das erinnert uns heue an den Fall der Berliner Krankenpflegerin, die Missstände bei Vivantes aufdeckte und dafür fristlos gekündigt worden ist.(2)

„Spiegel TV wollte eine Sendung zu den Auswirkungen der Finanzkrise und die Folgen für die betroffenen Beschäftigten machen. In diesem Zusammenhang wurde der Kollege Albrecht interviewt. Die gesendeten Sätze haben dann zu seiner fristlosen Kündigung geführt“.(1)

Zu dem Fall gibt es ein Solidaritätskomitee. Die Kündigung des Betriebsrates ist wohl der Höhepunkt der Mobbing-Kultur in Deutschland. Unfassbar, was da abgeht.

Doch nun schützt Artikel 5 des GG nicht nur die freie Äußerung der Meinung, sondern garantiert auch das Recht auf die freie Verbreitung der Meinung. Warum also können solche „fristlosen Kündigungen“ in Deutschland nur erfolgen? Kennen unsere Arbeitsrichter nicht das GG? Was machen eigentlich unsere Staatsanwälte und Richter, außer dass sie zum Friseur gehen und die Bild-Zeitung versuchen zu lesen?

Der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)“ jedenfalls schützt uns Bürger vor dem „Staat Deutschland“ und seinen Beamten und „Mobbern“. (2)

1)http://www.webnews.de/http://www.trueten.de/permalink/Fall-Albrecht-Solidariaetskomitee-fordert-sofortige-Ruecknahme-der-Kuendigung-durch-Dietz-Motoren.html

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/07/22/deutschland-hat-probleme-mit-den-menschenrechten-und-der-meinungsfreiheit/