Posts Tagged ‘Antimobbinggesetz’

Mobbingschutz ist weder gesetzlich noch gerichtlich gewünscht.

17. Juli 2012

Sich.-Ing.J.Hensel  schreibt folgendes zum Grundproblem Mobbing in Deutschland, und wer vor Gerichten eigene Erfahrungen gesammelt hat weiß, er hat recht. Sein Artikel in voller Länge:“Insbesondere die Arbeitsgerichte gehen gegen Mobbingopfer unbarmherzig und eiskalt mittels Scheinurteile vor.
So auch offensichtlich wieder die “Richterin” Marlies Heimann, die in Ihrem erneuten skandalösen Scheinurteil folgendes verfasst hat, was von einer Anwaltskanzlei offensichtlich dankbar entgegengenommen wurde:

http://www.presseportal.co.uk/abmahnungen-kein-mobbing.html
Abmahnungen sollen / können also kein Mobbing oder auch kein Bestandteil eines Mobbingprozesses sein ?
Die Behauptungen der Menschenrechtsverächterin Marlies Heimann am s.g. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, dass Abmahnungen kein Mobbing darstellen, tritt die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) mal wieder mit Füßen und erfindet frei und stets zu Gunsten der Mobbingtäter ihre eigene Scheinurteilsbegründung.
Denn in der von der BAuA herausgegeben Schrift “Wenn aus Kollegen Feinde werden” ist z.B. auf Seite 10 folgendes festgehalten…..
Mobbingopfer erleben und erleiden diesen offenen, massiven Psychoterror, der nicht folgenlos bleibt: Das Opfer zieht sich zurück, wird unsicher, und macht stressbedingt Fehler.
Auch das bleibt auf Dauer nicht folgenlos, der Vorgesetzte bzw. die Personalleitung wird auf die Fehlleistungen des Mobbingbetroffenen aufmerksam und schreitet ein. Leider oft nicht, um dem Opfer beizustehen und die Übeltäter zur Rede zu stellen.
Im Gegenteil: In 60% aller Mobbingfälle wird das Opfer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung, Versetzung oder Kündigungsdrohung überzogen – schließlich gilt der Gemobbte im Betrieb mittlerweile als problematischer und unzuverlässiger Mitarbeiter – eben als ein Querulant und Störenfried, der das Betriebsklima gefährdet …
So ›angezählt‹ ist es dann nicht mehr weit bis zum Ausschluss:
Der oder die Gemobbte geht oder ›wird gegangen‹.
Dabei ist für einige der Verlust ihres Arbeitsplatzes zugleich auch der Abschied von der Arbeitswelt überhaupt:
Zermürbt, psychisch und physisch angegriffen, oft an psychosomatischen Erkrankungen leidend, steht am Ende eines jahrelangen Mobbingterrors die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit.
Hieraus wird erkennbar, dass Heimann sich einen Dreck um den Europäischen Arbeitsschutz z.B. gem. Artikel 31 der Charta der Grundrechte der EU bzw. einen Dreck um das Recht auf körperliche Unversehrtheit schert.
Wie schon in einen anderen Fall, wo sie die Menschenrechte (beispielsweise gem. Artikel 3 der Europäischen Sozialcharta) von tausenden Lehrkräften an Schleswig-Holsteins Schulen (Mobbing/Burnout u.a.) ebenfalls mit Füssen tritt, in dem sie den Schutz einer ganzen Berufsgruppe per Scheinurteil verbietet.

So verursachte Heimann mittels Vorteilsgewährung durch Unterlassen (§ 333 i.V.m. § 336 StGB) erneut über tausend Fälle von Körperverletzung, die dem Steuerzahler pro Jahr ca. 20 Millionen Euro kosten und weiterhin mindestens kosten werden – siehe o.a. Sendung des Schleswig-Holstein Magazins.
Wie die Staatsanwälte sind auch „Richter“ politisch weisungsabhängig, so auch Heimann.

Dies gilt insbesondere für Mobbingverfahren.
Es gibt Menschen , die in Gerichtsverwaltungen jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sie berichten über Namenslisten von Personen, die niemals ein Verfahren gewinnen dürfen.
Ich gehe davon aus , dass Mobbingopfer grundsätzlich auf dieser Liste stehen.
Vor diesem Hintergrund hätte ein Antimobbinggesetz m.E. keinerlei Gewinn bringende Bedeutung, da abhängige, nicht gesetzliche Richter (vgl. Art. 4 Ziff. 2. EinigVtr) – also Privatpersonen – in Ausnahmegerichten (vgl. Historie GVG) mittels rechtswidriger bzw. wertloser Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, alle Anstrengungen des Mobbingopfers (und ihrer Anwälte) vor Gericht sein Recht zu bekommen, mit einem Handstreich zu Nichte machen.
Für diese „Richter“ ist das alles völlig problemlos, sowie ethisch und empathisch ohne jegliche Relevanz , da die von ihnen ausgestellten Scheinurteile folgendes für sie bedeuten:

Keine Unterschrift
Keine Bindung
Keine Verantwortung
Keine Haftung
(vgl. BVerG zur Nichtigkeit des Staatshaftungsgesetz)

Für die Millionen Mobbingopfer im Unternehmen BRDDR jedenfalls nicht.
*
Nachtrag: Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) hat sich im Koalitionsvertrag u.a. für mehr Gerichtigkeit ausgesprochen.

Doch wie soll das gehen, angesichts dieses Bankrotts vor den Menschenrechten ?“ (1)

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/03/08/ermittlungsverfahren-gegen-die-prasidentin-des-lag-schleswig-holstein-birgit-willikonsky/

Schüler-Mobbing im Internet nimmt rapide zu

26. Januar 2011

Im Internetseite ist eine neue Plattform aufgetaucht, die zum Ziel hat, Schülern die Möglichkeit für Cybermobbingattacken zu geben. Ihr Anfang hat diese „asoziale Welle“ in Berlin, wo auch Familie Sarazzin ihr Unwesen teiben darf.

„Angefangen hat das digitale Mobbing über die neue Internetseite an Berliner Schulen. Mittlerweile äußern sich Jugendliche in ganz Deutschland. Zehntausende Kommentare lassen sich abrufen“. (1)

Innerhalb kurzer Zeit hat diese Cybermobbing-Bewegung sich über ganz Deutschland ausgebreitet. Dank der Aufmerksamkeit von Norbert Rehner, Direktor der Wöhlerschule in Frankfurt sind nun Eltern, Politiker und Polizei informiert und stehen in der Verantwortung. Der Betreiber dieser Cybermobbing-Internteseite ist bisher noch anonym.

Ziel der Plattform ist es zu beleidigen und zu mobben. „Über Maria heißt es, sie sehe dick aus wie ein Typ. Über Paula schreibt ein Mitschüler: Die würde ich gerne mal richtig durchnehmen. Und ein anderer Jugendlicher behauptet, das eigene Gymnasium sei bereits überfüllt mit Losern wie Jessica, Erika, Tamara und Annegre. Im Übrigen seien alle bisher genannten Mädchen fiese und voll hässliche Schlampen„.(1)

Der hohe Zuspruch auf dieser Internetseite macht klar, Deutschland braucht ein strafrechtlich relevantes Antimobbinggesetz, unterstützen sie daher bitte auf Facebook die Gruppe „Antimobbinggesetz“.(2)

1)http://www.fr-online.de/frankfurt/polizei-sucht-schon-anonyme-taeter/-/1472798/6748936/-/index.html

2)Anti-Mobbing-Gesetz

Fachtagung am 20.05.2010 zum Thema Mobbing

19. Mai 2010

Mobbingopfer Stefan K., Potsdam

In Ulm gibt es am Samstag, den 20.05.2010 eine interessante und wichtige Fachtagung  von der „Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg.

Im Vorwort zur Fachtagung schreibt die Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz von BW, „leider ist Gewalt in all ihren Formen, auch Mobbing zählt hierzu, kein gesellschaftliches Randphänomen von Jugendlichen untereinander und aneinander. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge leiden in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder unter Mobbing-Attacken ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. Das führt zu enormen psychischen Belastungen bei den Betroffenen, die nicht selten körperliche Beschwerden mit sich bringen“.(1)

Stellt sich die einfache Frage, warum verabschiedet dann die CDU mit ihrem Koalitionspartner FDP in Berlin und BW nicht endlich ein Antimobbinggesetz, in den USA ist dies heute in den Bundesstaaten Gang und Gebe, warum bei uns nicht?

Von großem Interesse könnte der Vortrag der Münchener Psychologien Schäfer sein, die zum Thema „Das System der Schikane“* referiert. Vielleicht werden die einzelnen Beiträge ja im Internet veröffentlicht.  

Ausgegrenzte

*“Neue Ergebnisse aus der empirischen Forschung, DR. MECHTHILD SCHÄFER, München. (2)

Weitere Beiträge zur Fachtagung kommen von FRANZ HILT, Freiburg, Strategien gegen Mobbing (3).

Es folgen dann 6 Arbeitsgruppen, die unter anderem von CHRISTOPHER SZADAY, Zürich, der das Konzept der „No Blame Support Group Approach to Bullying“ vorstellt, salopp übersetzt heißt das,                     „(k)onsequente Handlung gegen Mobbing durch gegenseitige Unterstützung von Gleichaltrigen“. (4)       

Man kann aber trotz der hochkarätigen Zusammensetzung der Fachtagung mit Experten auf ihrem Fachgebiet nur hoffen, die Teilnehmer finden auch den Mut, eine Resolution zu verabschieden, in der sie auf die fehlende Gesetzgrundlagen hinwiesen und diese an Frau Ministerin Stolz übergeben oder nachsenden.

Therapie ist gut, Einzelgespräche auch, doch letztendlich hilft eben nur ein Ombudsmann  mit Weisungsbefugnis auf Landes- und Regierungsebene, der mit einem Antimobbinggesetz auch mal die strafrechtliche Verfolgung der Täter bewirkt. Nur so kann Mobbing gestoppt und zurückgedrängt werden, und darum geht es heute, nur wer macht den ersten Schritt?

1) http://www.kgu.schule.ulm.de/homepage/objekte/downloads/files/antimobbing.pdf

http://www.dr-monika-stolz.de/

2) http://www.psy.lmu.de/mobbing/presse.html

http://www.psy.lmu.de/pbi/Mitarbeiter/Mechthild-Schaefer.html

3) http://www.agj-freiburg.de/

http://www.km-bw.de/servlet/PB/menu/1229507/index.html

4)http://www.schuletg.ch/file_uploads/bibliothek/k_24_SchulkulturTagesstru/k_44_GewaltKonflikteKrise/k_195_LeitfdenChecklisten/576_0_szadaybern4.pdf

Lehrlinge vermehrt Mobbing-Opfer in der Wirtschaftskrise.

6. April 2010

Mobbingopfer Stefan K.

Nun wissen wir, dass es in Deutschland keinen Ombudsmann mit Handlungsbefugnis weder in der Bundesregierung noch in den 16 Länderregierungen gibt. Auch haben wir kein Antimobbinggesetz wie etwa Österreich im öffentlichen Dienst.

Und das rächt sich nun in der Wirtschaftskrise auch Heuschreckenplage genannt, doppelt und dreifach. So veröffentlichte am 1. April 2010 der Nachrichten Sender ntv (1) eine Expertenanalyse der BAuA, wonach gerade die Schwächsten innerhalb der Arbeitswelt vermehrt Opfer von Mobbing werden.

„Gerade für Lehrlinge steigt das Risiko, dass sie unter Schikanen anderer Mitarbeiter leiden müssen“. (2)

Weniger logischer ist die Erklärung für das Handeln der Täter. „…(N)ach Ansicht eines Experten (hat das) mit der Angst um den Arbeitsplatz zu tun“. (2) Wenn jeder der Angst mobbt, dann müssten schon längst alle Hartz IV-Empfänger und Aufstocker Täter sein. Herr Feldmann sollte mal lieber seine eigene Verantwortung, also die des Ministeriums und der BAuA thematisieren, wäre doch mal ein Anfang im Rahmen der Fürsorgepflicht.

Und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Hause der BMAS Frau von der Leyen hat ein neues Zahlwerk dazu vorgelegt. (3)

Kampf um den Futtertrog

„Der Kampf um den Futtertrog ist härter geworden. Das verschärft das Problem natürlich, sagt Jörg Feldmann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund:“ (2)

„Neben den körperlichen Gefährdungen sind Auszubildende auch besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt. Berufsanfänger gehören zu den am stärksten von Mobbing bedrohten Altersgruppen. Dies ergab der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Auftrag gegebene Mobbing-Report. Mit 3,7 Prozent liegt das Risiko der unter 25 Jährigen noch über dem der über 55 Jährigen, die zu 2,9 Prozent mobbinggefährdet sind“. (3)

Lehrlinge scheinen somit wohl so was wie der Blitzableiter für viele Mobbing-Täter im Betrieb zu sein, da sie sich oft kaum wehren können. Fragt man sich, warum im Jugendschutzgesetz kein Mobbingverbot von der Bundesregierung verankert wurde.

„Andererseits sei der Azubi nicht selten der Sündenbock, wenn im Betrieb etwas schief läuft. Auf die Fehler anderer hinzuweisen ist ja auch ein Mittel, um von den eigenen Fehlern abzulenken, erklärt Feldmann“.(2)

Doch der wirtschaftliche Druck durch die Krise und der Kampf um die Ausbildungsplätze hat auch dazu geführt, dass immer mehr unter Lehrlingen gemobbt wird, eine Tendenz die nur erschrecken kann.

„Aber auch untereinander mobbten sich Azubis bisweilen. Denn meist werden nicht alle übernommen. Wer im Rennen um eine Stelle Erfolg haben will, muss sich daher auch gegen seine Lehrlingskollegen durchsetzen“. (2) Und gemobbt wird mit den üblichen Methoden, hinter dem Rücken schlecht über sie reden und sie verleumden was das Zeug so hergibt, fragt man sich nur, was macht eigentlich die Gewerbeaufsicht?

Erinnert sei hier nur an den grausamen Fall des Mobbingopfer Stephan K aus Potsdam, der von seinen Lehrlingskollegen sogar angezündet wurde, in solche brutalen und asozialen Formen findet heute schon Mobbing in der Lehre statt.(4)

1) http://www.n-tv.de/

2) http://www.n-tv.de/ratgeber/jobkarriere/Mehr-Mobbing-in-der-Krise-article805158.html

3) http://www.baua.de/de/Presse/Pressemitteilungen/2010/03/pm023-10.html

4) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/12/22/mobbingopfer-angezundet-und-ins-internet-gestellt/

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/01/06/stand-im-mobbingfall-stefan-k/

Offener Brief für ein Mobbingverbot an Frau Andrea Nahles

19. Dezember 2009

Der offene Brief an Frau Nahles (SPD) soll alle Opfer und Gegner von Mobbinganregen, einen solchen Brief ebenfalls an ihre/ihren Abgeordnten zu schicken.

Harry Gambler, Herausgeber der https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/

19.12.09

 An

MdB, SPD, Generalsekretärin, Frau Andrea Nahles

Frau Andrea Nahles

MdB, SPD

Generalsekretärin der SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

 Betrifft: Antimobbinggesetz

Sehr geehrte Frau Andrea Nahles,

In Österreich wurde nun endlich ein Antimobbinggesetz verabschiedet, wenn bisher auch nur für den öffentlichen Dienst. Als Mitglied der SPD im Bundestag und deren Generalsekretärin bitte ich Sie nun, endlich gegen Mobbing aktiv zu werden.

Bringen Sie bitte endlich im Bundestag ein Antimobbinggesetz ein, das sowohl nach dem Muster aus Österreich in das Betriebsverfassungsgesetz als auch in das Arbeiterecht aufgenommen wird. Weiterhin ist es Zeit, dass ein Antimobbingartikel in unser GG aufgenommen wird.

Mobbing ist ein Angriff auf die Würde des Menschen

Hier bitte das Muster aus Österreich und der Link dazu:

„Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot)

§ 43a. Beamtinnen und Beamte haben als Vorgesetzte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ihren Vorgesetzten sowie einander mit Achtung zu begegnen und zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammenarbeit beizutragen. Sie haben im Umgang mit ihren Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Verhaltensweisen oder das Schaffen von Arbeitsbedingungen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind.“

http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00488/fname_172363.pdf

Und:

Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot)

§ 57a. Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben als Vorgesetzte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ihren Vorgesetzten sowie einander mit Achtung zu begegnen und zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammenarbeit beizutragen. Sie haben im Umgang mit ihren Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern Verhaltensweisen oder das Schaffen von Arbeitsbedingungen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind.“

3. § 69 Abs. 1 lautet:

„(1) Für die Richterinnen und Richter im Bereich einer Dienstbehörde erster Instanz ist ein Personalverzeichnis zu führen und den Richterinnen und Richtern, den Mitgliedern der Personalsenate sowie den ständig mit Personalangelegenheiten der Richter befassten Bediensteten möglichst in elektronischer Form zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.“

http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00488/fname_172363.pdf

Bitte setzen Sie sich für die Interesse der Bürger und Arbeitnehmer in diesem Land und eine Arbeitswelt ohne Mobbing vehement ein.

Ein mobbingfreies und festliches Weihnachtsfest

Viel Erfolg und Gesundheit für das neue Jahr

 MfG

Harry Gambler

Südkorea hat ein Anticybermobbinggesetz

12. Dezember 2009

Rechtslage

Nach dem Suizid der Filmschauspielerin Choi Jin-sil (* 24. Dezember 1968 in Seoul; † 2. Oktober 2008 ebenda), eine populäre südkoreanische Schauspielerin, hat Südkorea ein nach ihr benanntes Antycybermobbinggesetz erlassen. Zum Suizid und dem Erben der Filmschauspielerin ist zu beachten, dass  „der Auslöser für den Selbstmord in persönlichen Angriffen über das Internet vermutet wird.[1] Choi Jin-sil hinterlässt zwei Kinder.[2]“ (1)

„Die südkoreanische Regierung hat ein Gesetz gegen Mobbing im Internet verabschiedet, laut dem Postings nur noch unter realem Namen verfasst werden dürfen. Eine Internet-Sitten-Polizei soll über die Einhaltung der Regelung wachen“. (2)

Das „Choi-Jin-sil-Gesetz“ ist jedoch heftig umstritten und bleibt es wohl auch.  „Nach Aussage der Regierung soll das „Choi-Jin-sil-Gesetz“ anonym im Internet verbreitete Gerüchte und Hasstiraden auf ungebliebte Menschen verhindern“.(2)

Die Opposition und Kritiker der Regierung sehen dies jedoch anders. „Kritiker sehen durch die Regelung allerdings die Meinungsfreiheit in Gefahr. Der Staat versuche mit polizeilichen Überwachungsmaßnahmen, Kontrolle über Online-Diskussionen zu erhalten.

Die Opposition wirft der Regierung vor, den tragischen Tod der Schauspielerin lediglich zu missbrauchen, um ihr Ziel einer stärkeren Internetregulierung umsetzen zu können. Der Regierung gehe es in erster Linie darum, das Web als beliebte Plattform für regierungskritische Proteste zu kontrollieren“.(2)

Es wird Zeit, dass wir in Europa ein Antimobbinggesetz schaffen, dass sowohl dem Schutz vor Cybermobbing dient, als auch dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Gerade in Deutschland, dem Land der Stasi und Gestapo ist der Schutz des Rechts auf freie Meinunsgäzßerung genau so hoch an zu sehen, wie das Grundrecht und der Schutz der Würde des Menschen, die Mobber genauso wenig achten wie es die Stasi und Gestapo gemacht haben. Nur beide können sicherstellen, dass wir vor Willkür und Zensur sicher sind.

1)http://de.wikipedia.org/wiki/Choi_Jin-sil

2)http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_telekommunikation_suedkorea_erlaesst_gesetz_gegen_cybermobbing_story-39001023-39198526-1.htm

Der Sachverhalt oder eine deutsche Mobbinggeschichte

8. Dezember 2009

Wenn Ärzte mobben, dann ...

Es mag am noch „Ansehen“ – mit dem Gesundheitsminister Rösler wird sich das schnell ändern – und der Position in der gesellschaftlichen Rankingliste  unseres Landes liegen, dass die Ärzteschaft immer ein besonders hohes Medieninteresse findet. Im Fall des gemobbten Oberarztes kann es für die Diskussion für ein Antimobbinggesetz nur hilfreich sein.

Zum Sachverhalt des gemobbten Oberarztes gibnt es folgende Darstellung im Ärzteblatt:

In einem Prozess vor dem Bundesarbeitsgericht hat ein langjähriger erster Oberarzt der Neurochirurgie an einem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen einen Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbing erstritten.Der Kläger war seit 1987 als Neurochirurg (Oberarzt) in der Klinik tätig gewesen. Als der bisherige Chefarzt Anfang 2001 ausschied, übernahm der Kläger kommissarisch die Leitung. Seine Bewerbung um die Position blieb indes erfolglos; im Oktober 2001 übernahm ein neuer Chefarzt die Leitung. Mit Unterbrechung war der Kläger ab 13. November 2001 wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig; seit Oktober 2004 bestand eine Dauerarbeitsunfähigkeit. Konfliktvermittlungen hatten keinen Erfolg.

Der neue Chefarzt forderte unter anderem kurzfristig Urlaubsänderungen und Urlaubsabbruch. Fachliche Vorschläge des Klägers wurden in Gegenwart Dritter abgebügelt, vor Kollegen wurde er herablassend und aggressiv behandelt. Etliche Vorgänge sind beschrieben, die einzeln als Entgleisung bezeichnet werden könnten, aber in der Gesamtschau eine Summation von Entgleisungen bedeuten“.(1)

Das Entscheidende an dem Fall ist einmal die Tatsache, dass ein Arzt mobbte und dann noch ein Vorgesetzter. Aber auch die Tatsache, dass der Oberarzt mit seinem Mobbingfall bis zum BAG gehen musste, um einen Tatsachenprozess zu bekommen, ist schon ein Niederlage für das deutsche Rechtsystem.  

Und der Fall  wiederum zeigt auf, Arbeitsgerichte und Landearbeitsgerichte sind juritische Ausnahmezustände, dort wird verurteilt oder abgurteilt, aber nicht Recht gesprochen und ein Tatsachenprozess geführt. Und das in Deutschland 2009.

1)http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2009/2009_11/2009_11_16.pdf

Verdi versucht Land zu gewinnen.

25. Oktober 2009
Sichtweise eines Opfers

Sichtweise eines Opfers

Gerade die Zunahme von Schikanen, Psychoattacken und Mobbingaktionen im öffentlichen und privaten Sektor der Wirtschaft hat ver.di nun gezwungen, sich mit dem Thema Mobbing näher zu beschäftigen. Im Bezirk Mülheim-Oberhausen wird zum ersten Mal von einer Gewerkschaft ein „Hilfering für Betroffene organisiert“. (1)

>>Wir beobachten, dass das Phänomen Mobbing und kritische Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz zunehmen, sagte am Donnerstag Detlef Schmidt, im Verdi-Bezirk zuständig für den Rechtsschutz. Die Ausmaße seien mittlerweile erschreckend, die Arbeitsfähigkeit von betroffenen Mitarbeitern sei auf Dauer gefährdet. Auswirkungen des Mobbings könnten gar bis zum Selbstmord reichen.(1)

Inseln

Inseln

Nur dieser Krieg am und um den Arbeitsplatz hat schon die letzten 20 Jahre zugenommen, und die Gewerkschaften, insbesondere ver.di hat da immer gerne weggeschaut. So lange es mich nicht betrifft kenne ich das Problem nicht, war die Parole der Funktionäre. Von daher ist die Initiative zu begrüßen, sie ist aber nicht mal eine kleine Insel im Meer der Mobbinglandschaft Deutschland aber der berühmte Tropefn Wasser auf den heißen Stein vielleicht.

Mobbingfälle wie die von Jörg Hensel, Rainer Beutler, Simon D., Detlef Lengsfeld,  Athur K., Daniel P, Milan P. usw. belegen, dass Gewerkschaften nicht handeln oder oft noch grausamer mobben als viele andere Täter. Der aktuelle Fall von Michael Semenow belegen dies auf erschreckende Weise. (2)

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

Und von daher stellen sich an die Gewerkschaftsbewegung viele Fragen. Ja, brauchen wir überhaupt noch Gewerkschaften mit dem „Einheitsmerkmal“? Denn die Lage vor Ort ist noch erschreckender wie dies Detlef Schmidt beschreibt:

– Betriebsräte ob gewerkschaftlich organsiert oder nicht mobben heute genauso wie alle anderen Täter

– Betriebsräte in den Unternehmen und die Personalräte schlagen schon lange nicht mehr Alarm wenn Eine oder Einer fertig gemacht werden.

– Gewerkschaften entziehen Mitglieder die notwendige rechtliche Unterstützung vor den Gerichten

– Der DGB hält es nicht einmal für notwendig eine Veranstaltung der Bundesregierung zu Mobbing in Berlin 2008 zu besuchen, obwohl dort Gäste aus fast allen Ländern der Welt über das Theme sich austauschten. Nicht einmal fünf Minuten Fußweg schafft heute ein Gewerkschaftsfunktionär aus der Kaste um Sommer und Co mehr.

Aufschrei im Land der Arbeit

Aufschrei im Land der Arbeit

– Bisher hat der DGB nicht einmal eine Zusammenstellung der verschieden Antimobbinggesetze aus unseren europäischen Nachbarländern und deren rechtlichen Umgang mit Mobbing zustande gebracht. Alleine diese Tatsache spricht schon Bände. Will man sich überhaupt aus der Funtionärsebene der Gewerkschaftbewegung gegen Mobbing wehren oder ist man nicht viel lieber bereit mitzumobben, so lange man dadurch seinen Vorteil hat?

– Schöffen vor den Arbeitsgerichten sind aus allen Gewerkschaften mit in den Gerichtssälen wenn Mobbingopfer mit wehenden Fahnen untergehen, weil Arbeitsrichter und Konsorten wie Noujoks kein Einhalt geboten wird.

Zu Recht verweist daher Leymann schon früh auf  das Problem der Definition von Mobbing und Bullying hin, ein Thema das bis heute der Gewerkschaft noch völlig fremd ist, obwohl wir mit Cybermobbing eine neue Qualität der „asozialen Täter“ im Umgang mit ihren Opfern erreicht haben.

Prècaire

Prècaire

>> To my knowledge, the present discussion between these research groups focus onto a win-or-lose position as every research group advocates the use of the terminus they once have chosen for their research. This is quite understandable, as much effort is put into the introduction of new research areas by using just these words to establish the research line. The fight therefore is about not to need to start to use another words as the previous one has been used for decades. My believe is, that a switch to „united“ terminology, therefore, will do more harm to the different research areas than it will provide „clarity“. <<(3)

Von daher muss sowohl eine Gewerkschaft wie verdi und der DGB insgesamt zuersteinmal sich mit dem aktuellen Stand der Mobbinglandschaft, den Inhalten und den Aktivitäten von Mobbingforschern beschäftigen, damit solche gut gemeinten „Hilfering für Betroffene“ nicht zu den üblichen Selbstbemitleidungsgruppen im „Krieg an und um den Arbeitsplatz“ verkommen. Damit ist heute niemand geholfen, egal wie gut seine Handlungen und Ratschläge gemeint sein mögen.

Wohin

Wohin

2009 wäre nun endlich mal die Wendemarke für die Gewerkschaften sich offensiv mit dem Thema Mobbing zu beschäftigen und dann die notwendigen programmtischen Schritte einzuleiten. Doch davon sind wir noch Lichtjahre entfernt und die Gewerkschaften mit ihrer Liebe zum Funktionärskastenwesen sind da für die Mobbingopfer mehr Feind als Freund.

Letzte Änderund am 06.10.2015

1)http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/oberhausen/2009/10/22/news-138010111/detail.html

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/10/21/ig-metall-machte-stimmung-gegen-das-mobbing-und-suizidopfer-michael-semenow/

3)http://www.leymann.se/English/11130E.HTM