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Mobbing in der Presseumschau oder ein Mobbing-Fall, zwei Urteile

31. Oktober 2012

Die aktuelle Antimobbingrundschau wird in Zukunft einmal wöchentlich die wichtigsten Artikel der letzten sieben Tage veröffentlichen. Damit soll nachhaltig das Thema Mobbing wie ein Spiegel der Öffentlichkeit vor das Gesicht gehalten werden.

Gerade die Zunahme der Suizide im Zusammenhang mit Cyber-Mobbing (Cyber-Bullying) macht klar, wir brauchen endlich eine einheitliche und globale gesetzliche Regelung um prophylaktisch den Opfern zu helfen, bevor es zu den grausamen Kurzschlusshandlungen kommt. Mobbing ist Terror im Geiste der Nazis und der Stasi, die insbesondere die „gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen … “ quasi zum Manifest der Cybermobber gemacht hat, bevor es das Internet gab. (1)

Der Suizid von Amanda Todd in Kanada hat noch einmal die Weltöffentlichkeit aufgerüttelt und viele „Schweiger“ aus der Ecke geholt und zum Mitmachen bewegt, wenn es um „Stopp Mobbing geht“. (2)

Hier soll nochmals besonders auf die Unfähigkeit der deutschen Politiker und Justitz hingewiesen werden, was im Rahmen einer bemerkenswerten Verhandlung am Rande des „Europäischen Tag der Ziviljustiz“ am 25.10.2012 in Magdeburg klar zum Ausdruck kam. (3)

24Es wurde der Mobbing-Fall einer Mitarbeiterin einer städtischen Behörde nochmals durch Richter aus Deutschland und Frankreich behandelt.

Ausgangspunkt war folgender: “ Eine ehemalige Sachgebietsleiterin verklagte ihren Arbeitgeber, eine Stadt in Sachsen-Anhalt. Sie fühlte sich schikaniert, ihr Aufgabengebiet sei ständig beschnitten worden, sie war unterfordert, litt zeitweise an Depression. 10 000 Euro Schmerzensgeld forderte sie vor Gericht vom Beklagten. Doch sie verlor. Auch in zweiter Instanz. In Deutschland“. (4)

Das „abgeschlossene Verfahren ist im Rahmen des europäischen Tages der Ziviljustiz in Magdeburg wieder „aufgerollt“ worden – nach deutschem und französischem Recht. Allerdings nur als Simulation“, leider. (4)

Der gleiche „Fall vor (einem) französischem Gericht: Die Frau gewinnt und bekommt die volle Höhe der geforderten Summe, hätte sogar noch mehr fordern können. Theoretisch“, leider. (4)

Grund dafür ist dass in Frankreich der Opferschutz die oberste Prämisse in der Rechtssprechung gilt, und somit liegt die Beweislast bei den Tätern. „Nach französischem Recht …  gelang es der Stadt nicht zu beweisen, dass diese Handlungen kein Mobbing darstellen, erklärte Vorsitzende Richterin Catherine Gaudet“. (4)

In Deutschland dagegen gilt immer der Täterschutz als oberstes Ziel und die entgeltliche Neidkultur einer Richterschaft, die bis heute nicht den Artikel 1 des GG verstanden hat. „In Deutschland liegt die volle Beweislast bei der Klägerin. Doch sie konnte keine hinreichenden Tatsachen vortragen, die ein fortsetzendes systematisches Anfeinden und Schikanieren gegen sie beweisen, argumentiert Richterin Barbara Hoffmann„. (4)

Und von einer Klägerin oder einem Kläger Beweise zu fordern, die selbst nicht einmal der „liebe Gott“ ohne Probleme im Fall von Cybermobbing zum Beispiel herbeibringen kann, ist einfach ein Schlag in das Gesicht der schon gedemütigenden Opfer. Doch dazu äußern sich deutsche Richter generell nicht gerne, warum wohl?

In Holland kam es in der 43 KW. zum letzten Prozess im Facebook-Mord für 100 Euro. Ein Fall der zeigt, wie tief eine Gesellschaft rutschen kann, die sich nicht gegen Mobbing wehrt. (5) Für 100 Euro hat ein 18-Jähriger einen Täter angeheuert, damit er ein 15-jähriges Mädchen tötet, dass seine Ex-Freundin über Facebook beleidigt haben soll. (5)

„Erin Gallagher“ hat sich mit 13 Jahren das Leben genommen, sie lebte in Irland, Silverwood estate, Donegal Road, Ballybofey, Co Donegal und war Anfeindungen im Internet ausgesetzt. „Gardaí are to investigate claims that a 13-year-old girl was bullied online and physically attacked in the period leading up to her taking her own life on Saturday“. (6)

Mobbing

Mobbing

Und am selben Tag, an dem Amanda dem Terror des Mobbings nicht länger Standhalten konnte, hat sich ein „18 Jahre alter Berufsschüler .. in einer nordwestfranzösischen Stadt das Leben“ genommen, nach dem er „über das Internet-Netzwerk Facebook erpresst worden war“. (7)

Wäre der Fall in Deutschland passiert, wäre wahrscheinlich wie immer nichts passiert. In Frankreich jedoch ermitteln und „suchen die Behörden im Ausland nach möglichen Verantwortlichen“. Ein Fall der aber wiederum gravierend zeigt, wie vorsichtig man im Umgang mit Facebook sein sollte.

„Der junge Mann hatte über eine Webseite für Videochats eine Frau kennengelernt, mit ihr intime Videos ausgetauscht und die Internet-Bekanntschaft dann bei Facebook als Freundin akzeptiert. Die Frau forderte daraufhin 200 Euro und drohte, die Videos andernfalls unter seinen Facebook-Freunden zu verbreiten“. (7)

Es ist interessant festzustellen, dass zum Beispiel die Gilde der Arbeitsrechtsanwälte bis heute noch nicht zum vorbildlichen Prozess beim „Europäischen Tag der Ziviljustiz“ Stellung bezogen haben. Sicherlich liegt es daran, dass sie sich im Spiegel wiedererkennen und ihrer Verantwortung bewusst werden würden, doch bekanntlich fängt man Mäuse mit Speck, nicht wahr?

1)http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/08/06/stasi-anweisung-nr-100-76-oder-das-system-mobbing-2012/

2)http://www.facebook.com/pages/Amanda-Todd-Foundation-to-End-Cyber-Bullying/421359411247040

3)http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=55010

4)http://www.volksstimme.de/nachrichten/deutschland_und_welt/meinung_und_debatte/956773_Ein-Mobbing-Fall-zwei-Laender-zwei-Urteile.html

5)http://www.fr-online.de/panorama/tod-nach-cyber-mobbing-letzter-prozess-um-den-facebook-mord,1472782,20736818.html

6)http://www.irishtimes.com/newspaper/breaking/2012/1029/breaking8.html

Frohe Weihnachten!

24. Dezember 2011

Die aktuelle Antimobbingrundschau wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest.

Unser Weihnachtsteam.

Mobbing-Opfer Milan Petrovic hat von VW Post bekommen.

21. März 2011

Bespitzeln

Der Leiter der Abteilung Recht bei VW, Hubert Nieswandt hat an Milan geschrieben. Nächste Woche folgt die Anwort von Milan. Nun sind erstmal beide im Gespräch.

Herr Neiswandt sollte sich aber nochmals bitte Urteil vom BAG Erfurt – 2 AZR 544/08 anschauen, damit er auf den neuesten Stand der herrschenden Rechtssprechung ist.

Hier das Schreiben an Milan Petrovic vom 17.03.2011:

„Sehr geehrter Herr Petrovic,

bezugnehmend auf Ihr Mail vom 15.03.2011 an Herrn Prof.Dr.Winterkorn bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass aus den Ihnen im Mail vom 28.01.2011 bereits im Einzelnen mitgeteilten Gründen Ihrem Anliegen einer ergänzenden Vergleichsregelung weiterhin nicht entsprochen werden kann und diese Entscheidung endgültig ist.

Wir haben Verständnis für Ihre schwierige persönliche Situation. Wie in Ihrem Fall ist aber auch in den weiteren von Ihnen genannten Fällen eine angebliche Mobbing-Situation zurückzuweisen.

Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass rechtskräftig abschlossene Verfahren nicht nachträglich im Sinne einer Partei neu
aufgearbeitet werden können. In dem gerichtlichen Verfahren sind umfangreiche Sachverhalte vorgebracht worden, auf die Sie sich nunmehr weiterhin beziehen. Das Verfahren endete in einer umfassenden gerichtlichen Vergleichsregelung, der Sie nach Beratung mit Ihrem Anwalt zugestimmt haben. Auf Anraten des Arbeitsgerichts haben Sie sich zudem dazu verplichtet, Mobbing-Vorwürfe nicht weiter kundzutun.

Nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch im Interesse einer endgültigen Befriedung ist der Fall damit abgeschlossen.

Das Ihnen unterbreitete Angebot medizinischer Unterstützung bleibt aufrechterhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Nieswandt

Leiter Recht Unternehmen/Head of Legal Department Company Operations, K-GLU, Volkswagen Aktiengesellschaft“.

Milan wird nun im Laufe der Woche auf diesen Brief antworten, die aktuelle Antimobbingrundschau wird darüber berichten.

Was liest man in der aktuellen Antimobbingrundschau?

6. Oktober 2010
In eigener Sache wir immer ein Wochenüberblick zu den meistgelesenen Artikel in der aktuellen Antimobbingrundschau, die auch der Bundespräsident heimlihc lesen soll, gerade wenn es um Mobbing bei VW geht.

Scheinbar ist im Moment etwas mit der hohen Anzahl von Selbstmorden bei der Berliner Polizei was im Gange, die Zugriffe nehmen rapide zu. Ob sich auch Frau Merkel und Künast mit dem Theme beschäftigen, ist nicht erkennbar. Für Frau Renate Künast von den GRÜNEN erwartet man jedoch  mal eine Stellungnahme zu den unfassbaren Mobbing-Attacken bei der Berliner Polizei, schließlich will sie 2011 die erste Frau auf dem Sessel des „regierenden Bürgermeisters“ von Berlin sein.

Top-Suchen

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Der Selbstmord von Phoebe scheint vielen ein Anliegen zu sein, was nur zu begrüßen ist, denn vielleicht wird so mal Cybermobbing auch bei uns ernsthaft verfolgt. Die Politiker in den Parlamenten drücken sich noch davor, warum eigentlich?

BenQ Mitarbeiter muss von Siemens weiterbeschäftigt werden.

20. April 2010

Die rechtlich sanktionierte Zerstörung der Vernunft?

Mobbing-Opfer mit ihren Arbeitsgerichtserfahrungen wissen was Michael Gerber hinter sich hat. 3 ½ Jahre, in Worten, dreieinhalb Jahre Kampf um seine Würde, seien Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit und das alles unter einem enormen finanzieller Druck, denn ohne Einkommen verliert man sehr schnell der Kampf um seine Würde.

Am Ende hat Michael Gerber sich zum Glück durchgesetzt, obwohl Siemens ihm sogar das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, Artikel 5 des GG nehmen wollte, ein Umstand der zeigt, was auch Sedika Weingärtner  noch bevorstehen dürfte und könnte.

Insbesondere wird die Klage der Ex-Managerin zu einem Musterprozess für alle Mobbing-Opfer in Deutschland werden. Dazu hat Frau Weingärtner auch einen sehr lesenwerten Kommentar auf dem Artikel „Sedika Weingärtner, Managerin bei Siemens wurde 7 Jahre lang gemobbt“ der aktuellen Antimobbingrundschau hinterlassen. (1)

Michael Gerber hat nun seinen Arbeitsplatz bei Siemens wieder, „auch die Weiterbeschäftigung bei Siemens sollte vor der Öffentlichkeit verschwiegen werden“, was wohl der Krone an Unverschämtheit eines Unternehmens die Krone aufsetzt.  (2)

Bei uns sagte immer der "Chef", was wir zu denken haben. 😉

„So verlangte Siemens in seinem Vergleichsvorschlag eine Verschwiegenheitserklärung, die mir untersagte mich zum Thema des Betriebsüberganges Siemens/BenQ und dem Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht öffentlich zu äußern. Auch die Weiterbeschäftigung bei Siemens sollte vor der Öffentlichkeit verschwiegen werden. Damit sollte offensichtlich eine unbequeme kritische Stimme gegen Siemens zum Schweigen gebracht werden“. (2)

Diese Form der Unterdrückung der Meinungsfreiheit war wohl so etwas wie der ungekrönte Höhepunkt im Fall Michael Gerber gegen Siemens, wobei die Brisanz in dem „Übergang des Arbeitsverhältnisses von Siemens auf BenQ“ bestand. (2) Bekanntlich ging dann BenQ und sehr merkwürdigen Umständen Pleite. (3)

Auf dem Blog „NCI News und Analysen“ sind die gesamten Hintergründe des Falls Michael Gerber dargestellt. Und Michael Gerber verweist zu Recht auf einen sehr großen Erfolg eines kleinen Mannes gegen ein Weltkonzern hin, der ihn jedoch sehr viel gekostet hat, zu viel, wenn man überlegt, dass wir in einem freiheitlich und demokratischen Rechtsstaat leben, wie ihn unsere Politiker immer so gerne anpreisen.  Nur was heißt eigentlich Rechtsstaat für Opfer von Kündigungsorgien und Mobbing, wenn am Ende immer der verliert, der dem finanziellen Druck nachgeben muss?

Aufschrei im Land der Arbeit

„Mit der Durchsetzung des Beschäftigungsanspruches gegen Siemens vollendet sich der Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht. Mein Ziel war es in dem Dickicht des Arbeitsrechts einen Pfad zu schlagen, um für künftige betriebliche Auseinandersetzungen bei Betriebsübergängen günstigere Ausgangsbedingungen für Beschäftigte zu schaffen.“(2)

Ein Erfolg, der leider in unserer Presse und in den restlichen Medien kaum erwähnt worden ist, so weit reicht also schon der einer dieser Arme der Krake „Zerstörung der Vernunft*“ der Verschwiegenheitserklärung in unserem Land, traurig aber wahr. (4) Mal gespannt, wann der erste Philosoph oder Journalist in diesem Land seine Verschwiegenheitserklärung abbekommt.

* von Jürgen Habermas

1) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/01/21/sedika-weingartner-managerin-bei-siemens-wurde-7-jahre-lang-gemobbt/

2) http://blog.nci-net.de/2010/04/14/benq-%e2%80%9esiemens-muss-mich-wieder-beschaftigen-%e2%80%9c/

3) http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,464759,00.html

4) http://www.zeit.de/1991/20/Die-andere-Zerstoerung-der-Vernunft?page=1

Die aktuelle Antimobbingrundschau Nr. 40

22. Mai 2009

Unterschriftenliste[1]Skandalfall Vivantes

Der Schrei

Der Schrei

Die aktuelle Antimobbingrundschau Nr. 40

Jahrgang 2009, AMR 40

1. In eigener Sache

2. Der Fall Brigitte H. vor Gericht

3. Ein Opfer erzählt

Anhang zu Punkt 2.

Bitte weiterleiten, mailen, faxen  oder verschicken!

 

1. In eigener Sache

Absofort hat die aktuelle Antimobbingrundschau, auch liebevoll AMR genannt ein neues Zuhause. Auf WordPress.com erscheinen zu aktuellen Mobbingfällen Artikel, Unterstützungsunterlagen, Prozesstermine usw. Auf Google gab es Probleme, so verschwand der Blog Deutschland wählt 2009 für immer, zu Hintergründen können wir nichts sagen, nur das Google den Blog nicht mehr findet, das ist nun klar.  Von daher soll die AMR nicht das gleiche Schicksal erleiden und wird daher auf Word Press erscheinen.

Die alten Links bleiben als Archiv erhalten, so lange sie nicht für immer bei Google verschwinden sollten.

Neu daher der Link:

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/

 

2.1. Der Fall Brigitte H. vor Gericht.

Am Mittwoch, den 29. April 2009, findet um 12.00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, Raum 206, der nächste Prozess gegen die Whistle Blowerin oder ethnische Dissidentin statt. Ein Termin den sich niemand entgehen lassen sollte, der teilnehmen kann.

Der Fall Brigitte H oder gilt bei uns noch das Grundgesetz?

Der Fall Brigitte H. in einer neuen Runde.

Bekannt wurde Brigitte H. dadurch, dass sie etwas gemacht hat, was das Anliegen unseres Grundgesetzes ist. Die Würde des Menschen ist unantastbar und somit das einzige und höchste Gut, das alle anderen Artikel des GG und nachfolgende Gesetze unterstützen sollen. Doch die Realität 2009 sieht anders aus, als man das vor 60 Jahren gehofft hatte zu erreichen, als man das Grundgesetz am 23. Mai 2009 verabschiedet hat.

Heute muss man feststellen, die Deutschland GmbH per GG ist gescheitert und ohne die Zwangsmitgliedschaft im Euroclub würde diese Land auf den Wegen von 1933 und folgende Jahren wandeln. Das ist einer der beiden Vorteile, die der Euro uns Demokraten in Deutschland geschenkt hat. Der zweite ist die  Möglichkeit, sich über den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ gegen eine verkommene und abgewrackte Justiz zu wehren, die sich seit etwa drei Jahrzehnten mehr und mehr in Deutschland durchsetzt.

Ein weiteres Merkmal sei hier nun am Rande erwähnt, die „Ossifizierungswelle“* und ihre Chefideologien, unsere Bundeskanzlerin und in den alten DDR-Angsttagen FDJ-Sekretärin für Propaganda und Agitation“, die „heute sagt: Es ist eine Illusion zu glauben, dass die Bevölkerung sich eine moralisch erhabene politische Klasse wünscht, die völlig anders als sie selbst ist.“

Und wer wie Brigitte H. erlebt hat, was es heißt, wenn Moral fehlt – Frau Merkel hat ja bekanntlich schon mit ihrem Namen Probleme – der braucht mehr den je Unterstützung vieler, die noch immer vom GG und der Demokratie träumen.

Interessant am Fall Brigitte H.** ist einmal die Tatsache, dass sie sich gegen die Verletzung der Würde von „alten und pflegedürftigen“ Menschen gewehrt hat. Gerade die  hilf- und lobbylose Gruppe der pflegebedürftigen Senioren braucht den Schutz der Gesellschaft gegen „asoziale Abzocker und abgewrackte Politfreaks“ mehr den jede andere. Und für diesen Schutz hat die Altenpflegerin Brigitte H. sich vorbildlich eingesetzt, in dem sie die „Missstände in einem Pflegeheim des Berliner Krankenhauskonzerns Vivantes“ der Öffentlichkeit bekannt gemacht hat. Die „asozialen Zustände“ wurde sogar bei der Kontrolle durch den medizinischen Kontrolldienst MDK nachweislich bestätigt. Man müsste also meinen, dass die Altenpflegerin dafür geehrt worden sei.

Doch wer das glaubt, der kennt nicht den langen Arm der „Rache“, gerade wenn dieser Rot-Rot ist, und in Berlin wird nun mal die Politik und Einhaltung des Grundgesetzes durch den Senat bestimmt. Dieser hat als Mehrheitseigentümer zu mindestens weggeschaut, als man Birgitt H. durch Vivantes fertig gemacht hat. Die Altenpflegerin wurde nämlich mit einer waren Kündigungswelle überrollt, wie dies heute in unserem Land gegen Whistle Blower und ethnische Dissidenten üblich ist. Doch was interessiert das unsere „abgewrackten Politiker“, gerade wenn sie aus den Logen der SPD und LINKEN kommen?

Teil 2 folgt.

Letzte Änderung 14.07.2015

Anmerkung: Am Mittwoch, den 29. April 2009, findet um 12.00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, Raum 206, der nächste Prozess gegen die Whistle Blowerin oder ethnische Dissidentin statt. Ein Termin den sich niemand entgehen lassen sollte, der teilnehmen kann.

*http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E268B034D9E5745B48131BFF63261828A~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_feuilleton

**  http://www.menschenwuerdige-pflege.de/

 

2.2 Auch im Fall Brigitte H. folgt eine wahre Kündigungsorgie.

Vorne weg ein Sorry für das Missgeschick mit dem Namen, es muss natürlich Brigitte heißen und nicht Birgitt.

Es sind nur noch wenige Tage bis zum nächsten Prozess* von Brigitte H. Einer Frau die sich mutig gegen den asozialen Zeittrend des Wegschauens gewehrt hat. Als sie in ihrem Arbeitsbereich festgestellt hat, dass pflegebedürftige Menschen im Pensionsalter unter aller Würde behandelt wurden, hat sie die Missstände gemeldet, ohne zu fragen, welche Konsequenzen das für sie selber hat oder haben könnte. Denn gerade in einer Stadt wie Berlin gibt es die Illusion, ein ROT-ROTER Senat verhalte sich anders als ein normaler  „Kapitalist“. Diese primitive, ideologische Sichtweise ist generell falsch und der Fall Brigitte zeigt dies eindeutig.

Sowohl SPD oder auch die LINKE sind in der Lage und tun dies auch ohne Skrupel, jemanden zu schikanieren und zu demütigen. Denn am Mittwoch steht nun Brigitte H. wieder vor dem Arbeitsgericht Berlin und muss sich gegen eine „krankheitsbedingte Kündigung“* wehren, ein Unding an für sich, wenn jemand in der Krankheit gekündigt wird. Es zeigt aber auch, bei uns gibt es kein gesetzlich geregeltes Arbeitsrecht, denn wie könnte es sein, dass Brigitte H. nach zwei Kündigungen, die nun vor dem EU-Gerichtshof zur Verhandlung anstehen, erneut mit einer dritten schikaniert werden kann?

DIE LINKE scheint sich nun wohl doch differenziert dazu zu verhalten, denn aus Saarbrücken meldet uns Peter Schwarz**, dass die LINKE es wohl dort anders sieht, als die Berliner Chefagentur.

„Wir haben für dich eine Unterschriftenaktion gestartet und heute bei den Wahlen zum Landtag und Bund der Linken auch unterschreiben lassen. Auch wenn die Linke Scheiße baut, muss sie es verantworten! Gruß S. E.“

Man  kann nur hoffen, Brigitte H. hat viele solcher Unterstützermails bekommen, doch ehrlich gesagt, es wäre besser die LINKE würde einfach in Berlin handeln und sich entschuldigen und die Hände von solchen Kündigungen lassen.

Gerade der Einsatz von Brigitte H. für den humanen Umgang mit Pflegebedürftigen zeigt einmal mehr, wie weit wir von normalen Zuständen in diesem Lande entfernt sind und das nach 60 Jahren GG.

Und am Rande erwähnt, nach dem nun Dr. Zumwinkel, der Chefideologe aller „Steuerexperten“ sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben hat***, wäre es doch nun an der Zeit, Brigitte H. und ihr couragiertes Auftreten mit dem selbigen zu ehren. Schreiben Sie doch an Herrn Köhler und machen ihm diesen Vorschlag, ein Bundesverdienstkreuz für Brigitte H.

Wir berichten über den Verlauf des Prozesses, doch wer das LAG Berlin-Brandenburg kennt, weiß, hier herrscht des „Emmelyfieber“ oder die Verhaltensnorm vor, die Wolfgang Thierse so treffend in die Runde warf****.

* http://www.menschenwuerdige-pflege.de/

No Mobbing Saar

No Mobbing Saar

** Kontakt über peterschwarz2@arcor.de

***http://www.sueddeutsche.de/politik/198/465784/text/

****http://www.onlinezeitung24.de/article/1411

 

3. Ein Opfer erzählt

Eine mutige Frau aus Österreich, Mutter und Berufschullehrerin hat den Stier bei den Hörnern gepackt und erzählt in einem Video ihren Fall. Dieses Zeitdokument, wenn auch einiges am Rande nur für das österreichische Schulwesen typisch ist, macht uns klar, was Mobbing ist. Man kann nur hoffen, dass viele, viele Opfer den Mut finden und sich ebenfalls per Video mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit trauen. Ein Anfang ist gemacht und der Mobbing-Gegner ist ein ideales Forum dafür.

http://www.mobbing-gegner.de/