Posts Tagged ‘Abfindung’

Mobbing beim Discounter NETTO

17. November 2010

Discounter wie NETTO scheinen die idealen Brutstätten für Mobbing zu sein. Nach der Übernahme der Supermarktkette „PLUS“ „häufen sich die Beschwerden über Mobbing der ehemaligen Mitarbeiter“.(1)

Grund dafür sind die besseren Verträge, die die PLUS-Mitarbeiter haben, nun will man sie durch die kalte Küche loswerden und das heißt Mobbing bis zum Erbrechen.

Die Methoden sind einfach und gezielt, Mitarbeitergespräche im Keller, gefälschte Stundenzettel und Arbeitszeitüberschreitungen.

Die Folgen dieser Methoden sind, „Umsatzwachstums (wird) auf de(m) Rücken der Beschäftigten (ausgetragen). Beschäftigte aus Hamburg berichten darin über Repressionen und Druck, dem sie bei ihrer täglichen Arbeit ausgesetzt sind“. (2)

Ziel der Mobbing-Attacken ist es, die Mitarbeiter los zu werden. „Offenbar will man sie zur Kündigung bewegen„. (1) Das erspart dann auch die Abfindung, ist eh bald nur noch ein Fremdwort in der Arbeitswelt. Sehr gelungenes Video vom ZDF.

1)http://www.blokster.de/2010/11/11/zdf-schwere-vorwurfe-mobbing-bei-netto-nach-der-ubernahme-durch-plus/

2)http://www.handeln-ausgezeichnet.de/

Pflegeheimleiterin wurde gemobbt bis zur Erkrankung

8. Juni 2010

Mobbingopfer Sedika Weingärtner

Jahrlang wurde die Leiterin eines Pflegeheimes im Kreis Peine von ihrer Vorgängerin schikaniert, bis sie nun so erkrankt ist, dass die wohl für immer arbeitsunfähig ist und wohl selber für immer zu einem Pflegefall werden kann.

„Die Frau sei nie richtig zum Arbeiten gekommen und darüber krank geworden, so der Anwalt weiter“. (1)

Das kennen wir aus den Arbeitsbedingungen  bei der Post AG und Siemens, der Fall Sedika Weingärtner ist dafür nur ein Beispiel, wie man jemanden am Arbeitsplatz fertig macht.

Und wer selber schon mal gemobbt worden ist, weiß was das heißt, wenn der Anwalt der Pflegeheimleiterin ausführt, „ihre Vorgängerin habe sie kontrolliert und gegen sie Intrigen gesponnen“. (1) Intrigen, das ist die Hauptschlagader der Mobber, nur warum wird hier nicht endlich mit einer gesetzlichen Regelung ein Riegel vorgeschoben?

Nun also hat das Opfer geklagt und musste sich bei dem berühmten Gütetermin folgendes anhören, „über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung können wir reden. Über einen Schmerzensgeld-Anspruch rede ich nicht,“ (1) so der Anwalt der Beklagten.

Und auch das wissen die Anwälte der Mobber in Deutschland nur zu gut, hier muss nicht der Täter seine Unschuld beweisen, sondern das Opfer ist immer beweispflichtig. „Sie müsste erst einmal beweisen, dass ihre Gesundheit geschädigt worden ist, betonte“ der Anwalt der beklagten Seite. „Das Angebot, ihr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung zu zahlen, habe sie ausgeschlagen“. (1)

„Darüber hinaus kritisierte der Anwalt der Betreibergesellschaft, dass die Frau im Februar in den Urlaub gegangen und seitdem nicht mehr an ihre Arbeitsstätte zurückgekehrt sei. Er wisse daher nicht, ob sie nicht in der Zwischenzeit eine neue Stelle angenommen habe. Der Anwalt der Frau verneinte dies und sagte, seine Mandantin sei weiterhin krank“. (1)

Und man muss sich fragen, was der Richter wohl meint mit friedlich? „Richter Lutz Bertram ermutigte beide Seiten, das Verfahren friedlich beizulegen“ und verwies auf den Kammertermin 11. November 2010. Keine Aussage macht dieser Superrichter zur „Würde des Menschen und seinem Grundrecht auf Gesundheit, offenbar kennt der das GG nicht mal im Ansatz.

Auch wurde nicht geklärt, wer die ganzen Kosten der Mobbingfalls tragen soll. Nicht zu fassen, was wir für Arbeitsrichter haben, die scheinen noch im Mittelalter oder in Afghanistan zu leben. „Friedliche Einigung„, da kann man nur hoffen, dass deutsche Richter bald durch qualifizierte europäische ersetzt werden.

1)http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2162/artid/12339883

Kündigung wegen „Diebstahls von Essensresten“ rechtskräftig.

21. Oktober 2009
Prècaire

Prècaire

Man mag es glauben oder nicht, gerade wenn man die Sendung von Maybrit Illner am Sonntag den 15.10.09 gesehen hat. Da wurde viel von sozialer Partnerschaft geredet. Im Fall der 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz spürt man davon jedoch nichts.

„Radolfzell – Wegen sechs Maultaschen im Wert von kaum sechs Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied am Freitag, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist. Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen.

Das Gericht sah es nun durch Zeugenaussagen als erwiesen an, dass die Frau sechs Maultaschen mitgenommen hatte. Sie habe damit gegen eine Anweisung der Heimleitung verstoßen, wonach Essensreste nicht vom Personal mitgenommen werden dürften. Der Träger des Heims hatte von einem Diebstahl gesprochen, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe, der 58-Jährigen zuerst aber auch 18.000 Euro als Abfindung angeboten“.(1)

Ich bin gespannt wann der erste „Flaschensammler von Berlin“ wegen  Leergutdiebstahl angeklagt wird, denn schließlich gehören ihm die Flaschen auch nicht. Ziemlich makaber was da so abgeht. Achtet bitte unbedingt beim nächsten Toilettengang daruf, wieviel Papier ihr von der Rolle zieht, bei unseren Richtern und Arbeitgebern ist eine Kündigung nicht auszuschließen.

Letzte Änderung am 06.10.2015

1)http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,655511,00.html

Asoziale Kündigung wegen „vier Maultaschen“.

8. Oktober 2009
Wohin?

Wohin?

Das im „Schwobeländle net alle so ganz bache sen, han viele scho emmer gwusst“. Übersetzt heißt das etwa, in Baden Württemberg sind nicht alle so ganz gesund im Kopf. Wie soll man sonst verstehen, dass einer 58-jährigen Altenpflegerin wegen vier „Maultaschen“ gekündigt worden ist.(1)

„Der Träger des Heims argumentierte hingegen, sie habe einen Diebstahl begangen. Nach Darstellung des Heims müssen auch Essensreste grundsätzlich zurück in die Küche gebracht werden und dürfen nicht vom Personal verzehrt werden“.

Mobbing Improvisation 3

Mobbing Improvisation 3

„Das Heim bot der Frau 18.000 Euro als Abfindung an. Vor Gericht scheiterte ein Vergleich, deshalb müssen nun Zeugen gehört werden. Zunächst war unklar wann das Arbeitsgericht ein Urteil verkünden wollte“ (1)

Man sollte in dem Fall überlegen, ob man nicht die Heimleitung in eine „geschlossene Abteilung“ einer Spezialklinik verlegt und sie dort Tag für Tag drei oder vier Mal Maultaschen zum Essen aus Resten“ bekommt.

1)http://www.focus.de/panorama/vermischtes/kuendigung-sechs-maultaschen-kosten-58-jaehrigen-den-job_aid_438147.html

http://www.morgenweb.de/nachrichten/newsticker/index.html?dpa_artikel=iptc-bdt-20090920-58-dpa_22443962.xml

http://www.rp-online.de/public/article/beruf/arbeitswelt/761253/Entlassung-nach-Mitnahme-von-Maultaschen.html