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Bundesarbeitsgericht urteilt klug und gerecht im Fall Emmely

10. Juni 2010

Kein Fall vor dem Berliner Arbeitsgericht hat eine solche Welle der Empörung ausgelöst, wie der Fall der Verkäuferin Emmely. Zur Erinnerung bitte nochmals die Blogbeiträge* lesen oder kurz gefasst, Emmeley wurde wegen dem angeblichen Diebstahl in einer Filiale der Supermarktkette Kaiser fristlos gekündigt.

Sowohl das Arbeitsgericht Berlin als auch das Landesarbeitsgericht Berlin sahen die Kündigungen trotz fehlendes Beweises als rechtmäßig an. Und hier müsste jetzt ein Protestflut einsetzen, denn in diesem Gericht stimmt etwas nicht, hier wird gemauschelt und Recht gebrochen, und das ist gegen das Grundgesetz. Dazu wird die aktuelle AMR noch einen Artikel und eine Mitmachaktion starten, denn solche Richter sind unseres Landes unwürdig, ja, sie sind eine Schande für die Demokratie.

Zum Glück hatte Emmely ein soziales Umfeld das ihr beistand und einen Rechtsanwalt, der Gerechtigkeit vor Absahnen gesetzt hat. Viele Opfer dieser Berliner und Brandenburger Arbeitsrichter haben und hatten das nicht. Doch Glück ist etwas für die Spielbank oder zum Lotto spielen, vor einem Gericht erwartet man kompetente Richter und Sachverstand, und der fehlt dort.

Beide, Anwalt  Benedikt Hopmann und Emmely haben nie aufgegeben und haben nun vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg gehabt. Einen Erfolg, wie der Anwalt zurecht kommentiert, mit „Auswirkungen für die künftige Rechtsprechung bei Bagatelldelikten. Gerichte würden künftig mehr Wert auf die Interessenabwägung legen“. (1)

„Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die umstrittene Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons aufgehoben. Der unter dem Spitznamen “ Emmely“ bekannt gewordenen Berlinerin war nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt worden, weil sie Leergutbelege im Wert von 1,30 Euro unerlaubt für sich eingelöst hatte“. (1)

Die Gegenseite steht nun in der Fürsorgepflicht und muss Emmely, die trotz der Demütigungen durch ihren Arbeitgeber weiterhin für diesen arbeiten will, wieder einstellen. „Für Kaiser’s-Tengelmann ist das Urteil von Donnerstag dagegen ein herber Rückschlag: Bislang hatte die Supermarktkette in allen Instanzen recht bekommen. So hatten sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dem Arbeitgeber recht gegeben„. (1) Man darf nun gespannt sein, wie sich der Arbeitgeber nun verhält, der Fall geht in die nächste Runde.

Ein Täter entschuldigt sich.

Sowohl von der Leyen als auch die Berliner Arbeitssenatorin Carola Bluhm begrüßten das Urteil, die Vorsitzende und hautverantwortliche in diesem Skandal, die „Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Frau Aust-Dodenhoff schweigt dazu und tritt aber auch nicht zurück. Solche unfähigen menschen haben die Eigenschaft, dass sie an ihren Jobs kleben, obwohl sie dafür nicht geeignet sind.

Wer so ein Gericht leitet, in dem Richter solche Urteile wie im Falle Emmely fällen, der sollte wenigstens etwas Moral und Verantwortungsbewusstsein haben und zurücktreten. Das BAG hat mal wieder seine Kompetnez unter Beweis gestellt, nur was hilft das den tausenden von Opfer, die am Arbeitsgericht Berlin und LAG gescheitert und zerbrochen sind?

*http://wir-antimobbingrundschau.blogspot.com/2009/03/fristlose-verdachtungskundigung-wegen.html

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/10/07/der-erneute-fall-einer-asozialer-kundigung/

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/tag/mobbing-verbot/

1)http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,699966,00.html

http://www.newsdeutschland.com/nachrichten/Finanzen/20100610/2628589/Grundsatzurteil-%E2%80%9EEmmely%E2%80%9C-siegt-vor-dem-Bundesarbeitsgericht.htm