Immer wieder kommt es doch noch zu Überraschungen in unserer Justiz. So hat ein Oberarzt gegen die Mobbingattacken seines Chefarztes geklagt und gewonnen.
Statt Operationen durchzuführen wurde der Oberarzt in der „Ausbildung“ verheizt, man hat ihm sogar nahegelegt, sich einen „anderen Arbeitsplatz zu suchen. Denn die vom Oberarzt durchgeführten Operationen seien schlecht verlaufen“. (1)
Der Arzt klagte vor dem Arbeitsgericht Leipzig und erstritt 53 000 Euro Schmerzensgeld, das sind mehr als die obligatorischen 30 000 Euro die uns als Ergebnis in Verhandlungen sehr oft angedroht werden. Aber eben nur wenn wir einem Vergleich zustimmen, so spart sich der Richter eine Urteilsbegründung und das Opfer ist seinen Job los und der Mobber hat gewonnen. Das konkrete Urteil lautet Az.: 9 Ca 3854/11 und sollte sehr genau gelesen werden. Letztendlich bleibt uns die wage Hoffnung, dass das Urteil eine Wende im Arbeitsrecht darstellt, man wird sehen.
„Letzte Änderung 03.01.2015“
1) http://www.freiepresse.de/RATGEBER/JOB-KARRIERE/Arbeitnehmer-koennen-bei-Mobbing-Schmerzensgeld-verlangen-artikel8221306.php
2)http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbeitnehmer-koennen-bei-mobbing-schmerzensgeld-verlangen-1954260.html
3)http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/arbeit-arbeitnehmer-koennen-bei-mobbing-schmerzensgeld-verlangen_aid_897427.html
Schlagwörter: 53 000 Euro Schmerzensgeld, Arbeitsplatz, Az.: 9 Ca 3854/11, Oberarzt
18. Januar 2013 um 09:52 |
Wie entscheiden deutsche RichterInnen einen Prozess? Sie blättern ein wenig in der Akte und finden heraus, welche der beiden Parteien die schwächere ist. Diese Partei heißt der Schweinehund. Dann suchen die RichterInnen noch ein wenig in der Akte nach Schein-Argumenten um den Schweinehund verurteilen zu können.