Ihr Fall hat Geschichte gemacht. Als Mitarbeiterin der ARD, also dem öffentlichen Mediengiganten wurde sie gemmobt bis in die Krankheit. „Verena Wiedemann (53) hat Klage gegen die Intendanten der ARD wegen Mobbings erhoben“, „da sie (wegen) Ausgrenzung, Diskriminierung und Missachtung .. psychisch erkrankt sei und sich in medizinischer Behandlung befinde“.(1)
Und sie hat sich gewehrt, „ARD-Mobbingopfer wird mit 100 000 Euro vom LAG Berlin-Brandenburg/Geheimgericht anerkannt“ (2) wurde uns im September 2011 mitgeteilt.
Heute nun erfahren wir durch ihren Anwalt und der Bildzeitung, dass sie „200 000 Euro Entschädigung“ sofort erhält, dazu noch „vier Jahre früher Betriebsrente. Dazu kommen noch weiter Vorsorge-Vorteile“, so dass sie 600 000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommt, laut ihrem „Rechtsanwalt Hans-Georg Meier“. (3)
Also uns Mobbing-Opfer wurde bisher immer von den „Göttern in Schwarz“ vorgelabert, man bekomme vor einem deutschen Arbeitsgericht maximal 60 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz, im Fall des Mobbing-Opfers Verena Wiedemann komme ich jedoch auf ein 10-faches dieser Summe.
Es ist zu begrüßen, dass Frau Wiedemann diesen Prozess geführt hat und sie, und ihr Anwalt Hans-Georg Meier uns die Wahrheit über den Deal erzählen, wenn auch ein Vergleich kein Musterurteil ist, so wurde hier auf jeden Fall eine Schallmauer durchbrochen, dass viele Mobbing-Prozesse und ihren Entgeltlösungen neu gestalten dürfte, für uns Opfer besteht also Hoffnung.
Schlagwörter: 200 000 Euro Entschädigung, 600 000 Euro Schadensersatz, Arbeitsgericht, Ausgrenzung, Betriebsrente, Diskriminierung, Götter in Schwarz, kein Musterurteil, LAG Berlin-Brandenburg/Geheimgericht, Missachtung, Mobbing, psychisch erkrankt, Rechtsanwalt Hans-Georg Meier, Schallmauer durchbrochen, Verena Wiedemann
Kommentar verfassen