Den Fall sollte man besonders verfolgen. „Er selbst gesteht in dem Brief, mit der Situation nicht zurecht zu kommen: Ich bin seelisch fertig.“ (1) Und so wurde irgendwann aus dem in seiner „Entwicklung verzögerten und durch erhebliche Reifeverzögerungen geprägten 21-jährigem Mobbingopfer ein grausamer Täter.
„Er soll seine 18-jährige Ex-Freundin mit einem Messer attackiert und die noch lebende Frau verbrannt haben“ und nun steht er vor Gericht in Deggendorf. Deggendorf, hier irrte der Täter schon eimal herum. „Nach der Tat irrte der Fahrzeugbauer blutverschmiert und ziellos durch Deggendorf“. (2)
Nun also steht er vor Gericht und dort stellt sich die Frage nach seiner Schuldfähigkeit, bisher war der 21-jährige Fahrzeugbauer nicht in einer JVA ungebracht, sondern „er wurde in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen“.
Wie Mobbing zu der extremen Persönlichkeitsstörung beigetragen hat, müsste uns eigentlich in einem Gutachten vom Richter mitgeteilt werden, oder wird die Öffentlichkeit mal wieder bewusst ausgrenzt um sich der Diskussion um ein Anti-Mobbing-Gesetz zu entziehen?
2)http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_deggendorf/deggendorf/?em_cnt=196148
Schlagwörter: Anti-Mobbing-Gesetz, Blutverschmiert, erhebliche Reifeverzögerungen, Irrte der Täter, Lebende Frau verbrannt, Messer attackiert, Mobbingopfer, Psychiatrische Einrichtung, Schuldfähigkeit, Seelisch fertig
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