Leider hat das Internet einen großen Nachteil, die Suchmaschinen. Um sich zu informieren, gibt man Suchbegriffe ein und Schwubs erhält man zum Beispiel 17 382 Vorschläge und sie soll man dann alle lesen?
Ein weiteres Problem sind die „Mitläufer„, im Falle von Mobbing sind es „Heilsprediger, Psycholgen und Anwälte“ die den Opfern „Gott und die Welt versprechen“, leider sind diese Seiten dann zum Beispiel bei „Google“ immer ganz vorne, warum wohl?
Und hat man sich dann mal auf die wirklichen wichtigen und informativen Seiten durchgearbeitet, dann kann es passieren, dass diese oft schon vor langer Zeit „veröffentlicht“ wurden, doch ihr Inhalt ist für uns zu wichtig, gerade wenn sie einen Einblick in das „Netzwerk der Unsichtbaren“ geben, jene Kräfte also, die in Opfer auflaufen lassen können, Rechtsstaat hin oder her. So ein Fall ist der vom „ehemalige(n) Direktor der Musikakademie Hammelburg„. (1)
Geklagt hat das Mobbing-Opfer „Hermann Grollmann, der als „Direktor der bayerischen Musikakademie Hammelburg, einer Bildungsstätte für Verbände, Orchester- und Laienmusiker“ sich „jahreslanges Mobbing“ gefallen lassen musste. Da eine Institution nicht mobben kann wie der „Trägerverein der Musikakademie“ war auch sein Repräsentant „Landrat Thomas Bold (CSU)“ angeklagt. Und hier wird es nun spannend, der die CSU ist eine christliche Partei, die Werte verteidigen will, nur welche, das darf man sich heute mehr denn je fragen.
Sommer 2007 beendete der Trägerverein Knall auf Fall das Engagement Grollmanns, und dieser zog nun vor Gericht. Jahrelang erhielt das Mobbing-Opfer „mehrfach grundlos(e)“ Abmahnungen abgemahnt und er wurde „zu Unterschriften genötigt worden. Zudem seien seine Projekte öffentlich schlecht gemacht worden“. (1)
Wissen sollte man nun, dass Grollammnn als „politischer Kontrahent seines Arbeitgebers“ angesehen wird und so was überlebt man wohl in Bayern ohne Mobbing nicht. Das Gericht sah dies wiedermal ganz anders, was einma mehr zeigt, wir brauchen wie Ilia Faye zu recht fordert, eine „strafrechlich relevante Definition von Mobbing„, damit Opfer vor Gericht eine Chance haben und Richter nicht länger im Kaffeesatz nach der „politischen Anweisung“ suchen. (2)
„Grollmann“ verlor „Mobbing-Prozess“ und „hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen angeblichen Mobbings. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Herrmann Grollmann wollte 125.000 Euro erstreiten“. Auch sah der Richter keine Verletzung der „Persönlichkeitsrechte“ sowie der „Weltanschauung“, was doch sehr nach Politik im Sinne der Machtinhaber klingt.
Das Mobbing-Opfer hat vier Jahre lang geklagt und ist wie so viele Opfer gescheitert, warum wohl?
Schlagwörter: Anspruch auf Entschädigung, Bildungsstätte für Verbände, Direktor der Musikakademie Hammelburg, Ilia Faye, Knall auf Fall, Landesarbeitsgericht Nürnberg, Mitläufer, Mobbing-Opfer Hermann Grollmann, Netzwerk der Unsichtbaren, Orchester- und Laienmusiker, Persönlichkeitsrechte, Repräsentant Landrat Thomas Bold (CSU), strafrechlich relevante Definition von Mobbing, Suchmaschine
Kommentar verfassen