Kaum hat sich die Öffentlichkeit von den „sinnlosen Marathonsitzungen des hessischen Landtagsuntersuchungsausschuss zum Fall der Steuerfahnder“ erholt (1), kommt der nächste Mobbing Fall im „Archipel Gulag“ von Hessen ans Tageslicht. Im Polizeipräsidium Südosthessen sollte ein 31 Jahre alter Oberkommissar fertig gemacht werden.(2)
Loswerden, so nannte es der Strippenzieher der Mobber, der ehemalige Präsident „des Polizeipräsidiums Südosthessen in Offenbach, Heinrich Bernhardt„. (2) Und dazu hat er sich etwas einfallen lassen, eine Polizistin sollte zu einer Strafanzeige gegen einen Kollegen motiviert werden. Ziel, den Oberkommissar loszuwerden, wie schon erwähnt, man kann auch sagen er sollte fertig gemacht werden, auf CDU-Art.
Der Oberkommissar musste sich lange Zeit mit Stalking- und Erpressungvorwürfen herumquälen, die nun vom Tisch sind. Beim Einblick in seine Personalakte, den er nach einem Prozess vor dem Darmstädter Verwaltungsgericht per Klage erwirkte, fand er eine Mail.
In der „E-Mail von Bernhardt an Führungskräfte der Polizei, in der es um den Oberkommissar geht (heißt es): Leider können wir Herrn S. nicht in Luft auflösen, (so) in dem Schreiben vom 30. Juli 2009. Das Verhalten des Oberkommissars entspringe einer fehlgeleiteten psychologischen Einstellung, die beseitigt werden müsse, so die E-Mail weiter.
Der Plan: Eine Polizistin solle motiviert werden, Strafanzeige gegen den Oberkommissar zu stellen, damit man ihn über eine Suspendierung loswerden könne. Die Führungskräfte ermahnte Bernhardt, dem Oberkommissar nicht auf den Leim zu gehen„. (2)
Ganz nebenbei fand der 31 Jährige dann noch eine weiteren Vorwurf, gegen ihn soll ein Disziplinarverfahren anhängig sein. Unglaublich, was sich im „System Mobbing in Hessen so abspielt. Und was sagt der Chef von der CDU dazu?
„Auch zum Inhalt der E-Mail gab es aus dem Innenministerium keine Stellungnahme. Im Polizeipräsidium Südosthessen äußert man sich ebenfalls nicht – unter Verweis auf ein laufendes Verfahren, in dem die Dienstfähigkeit des Beamten geprüft wird“. (2) Innenminister Boris Rhein (CDU) schweigt mal wieder zu den Vorwürfen und das heißt in der Politik, man ist in Panik und hat Angst: Angst, dass sich immer mehr Mobbing-Opfer melden
1)http://www.fr-online.de/rhein-main/vermisste-aufklaerung/-/1472796/8485490/-/index.html
Schlagwörter: Archipel Gulag, auf den Leim gehen, CDU-Art., fehlgeleiteten psychologischen Einstellung, Heinrich Bernhardt, in Luft auflösen, Innenminister Boris Rhein (CDU), Loswerden, Polizeipräsidium Südosthessen, Stalking- und Erpressungvorwürfen, Suspendierung, System Mobbing Hessen
8. Juli 2011 um 19:23 |
Mein Kommentar: das hat in Deutschland Methode. Ihr erinnert euch an die sexuelle Belästigung hier bei der Berliner Polizei in der Dir 2 VB, es waren 2008/2009 drei Kolleginnen betroffen. Im Zuge dessen, habe ich ebenfalls solch ein „“Akte“ von mir lesen können.
Das schreibt doch dieser Kriminaldirektor, ich leide unter Wahrnehmungsstörungen und sei schizophren, mal sei ich normal, mal fühlte ich mich ungerecht behandelt.
Schon damals war dem Kriminaldirektor die sexuelle Belästigung dieses meines Vorgesetzten bei anderen Frauen bekannt, ohne dass ich davon wusste….und in Bezug auf „ungerechte Behandlung“ hatte ich Erfolg vor dem Verwaltungsgericht: eine meiner Beurteilungen wurde schon vorab gebessert, eine zweite Beurteilung musste per Gericht ersatzlos aus meiner Personalakte entfernt werden.
Ich hatte den Kriminaldirektor (KD) wegen übler Nachrede angezeigt und wurde auch vom LKA 341 vernommen. Nach monatiger Anfrag erfuhr ich, dass die Sache bei der Amtsanwaltschaft als unbekannt gelandet sei..Auf meine Beschwerde hin wurde der KD zwar als Beschuldigter benannt, jedoch wurde die Sache von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil doch dieser KD es „eben so sah“.
Ich habe wieder Beschwerde eingelegt und da schreibt mir doch die Generalstaatsanwaltschaft,dass dieser KD dies gem §193 StGB aus Wahrung berechtigter Interessen getan habe.
Ja spinne ich denn? Ein KD hat sich so nicht zu äußern, schon gar nicht öffentlich und es gibt bereits Urteile gegen solche Machenschaften, weil die Menschenwürde nun mal unantastbar ist.
Und wenn ich zum europäischen Gerichtshof muss, das lasse ich mir nicht bieten.
Deutschland verurteilt andere Länder wegen Menschenrechtsverletzungen. Aber im eigenen Land werden Beamte auf diese Weise mundtot gemacht. bei mir nicht……
10. Juli 2011 um 20:33 |
Wir sollten uns darauf verständigen, dass es in Deutschland ein System Mobbing gibt.
12. Juli 2011 um 04:35 |
Auf deine Antwort:
das Systemmobbing besteht ausweitend dahin, dass die Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich nicht das Ansehen bestimmter Dienstgrade schädigen will und man gegen eine Wand läuft,man bekommt dann den Eindruck, dass man hier einfach nicht ermitteln will, aus welchem Grund auch immer.
Da muss man doch meinen, dass der Arm gewisser Polizeibeamter in den Justizapparat hineinreicht.
20. Dezember 2011 um 19:31 |
Ja, es ist fatal. Insbesondere für Polizeibeamtinnen und -beamte, die den Dienst- und Treueeid geleistet haben und hohe Risiken für Gesundheit und Leben im Rahmen ihrer Dienstausübung eingehen, ist es nicht verständlich, das Loyalität als einseitige Angelegenheit angesehen wird. Besonderes Dienst- und Treueverhältnis bedeutet auf der anderen Seite Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Zeigt sich so die Fürsorge?
Heinrich B. ist nur ein Beispiel, wie es nicht sein sollte. Der Kollege Ritter kann da ein Wörtchen mitreden. Nicht nur kleine, auch große triftt die „besondere“ Fürsorge.