Wer die Zusammensetzung des Bundestagspetitionsausschusses kennt und die Mitarbeiter vor Ort, der weiß, was die späte Rache von Erich Mielke konkret heißt. Nun hat sich Ilia Faye auf den Weg durch das Labyrinth der deutsch-deutschen Bürokratie gemacht. Anbei die Quintessenz ihrer Erfahrungen:
„Typisch deutsch – manchmal ist diese Bürokratie unerträglich.
Da wurde die letzte Petition für eine strafrechlich relevante Definition von Mobbing mit den Worten abgelehnt, dass die Umstände zu komplex und facettenreich seien, um sie alle zusammenfassend mit einem Gesamt-Straftatsbestand zu bekämpfen.
Mit anderen Worten: „Wir wissen nicht wie, also tun wir lieber gar nichts.“
Das ist doch nett!!!
Immer wieder wird von unserer Politik darauf hingewiesen, dass es ausreichende Möglichkeiten für die Opfer gebe, sich zu wehren.
In meinen offenen Briefen an das Bundesministerium der Justiz (http://www.mobbing.ilia-faye.de/kgm.html) habe ich diese Darstellung an meinem konkreten Beispiel widerlegt, was wohl die Ursache dafür ist, dass mein 2. und 3. Brief unbeantwortet blieben.
Wenn man keine Antwort* hat, kann man keine geben…
Die Argumente unserer Gesetzgeber betrachte ich als Volksverarschung.
Mir ist durch Mitstreiter nahegelegt worden, meine Korrespondenz nicht mehr an das Ministerium, sondern an die Privatanschrift unserer Bundesjustizministerin zu senden. Na, ob das was bringt?
Da solche Sammel-Petitionen trotz zahlreicher Unterschriften immer wieder mit nicht nachvollziehbaren Argumenten abgelehnt werden, sollte man vielleicht dazu übergehen, einen Standard-Brief zu veröffentlichen, den jeder Einzelne an das Ministerium – oder meinethalber auch an die Ministerin privat – versendet, um das Ausmaß dieser Forderung mal anhand einer entsprechenden Papiermenge zu verdeutlichen.
Ich möchte diese Leute unter Säcken voller Post begraben, damit sie endlich mal ihrer hochbezahlten Pflicht nachkommen.
Mobbing ist Gewalt – gegen Gewalt braucht es Gesetze!“(1) (Ilia Faye)
Ich würde mal sagen, dass uns das Grundrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes verwehrt wird, auf den sich die Arbeit des Pertitionsausschusses stützt, unfassbar was hier im Jahr 2011 abgeht. „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“.(2)
Und Bürokratie, so unerträglich sie heute ist, wie Ilia Faye und viele andere Mobbing-Opfer erfahren musste, ist vielleicht von der Politik so gewollt, damit man den Bürgern zeigt, welchen „Stellenwert“ sie in der deutschen Demokratie haben, nämlich keinen, wenn sie Opfer sind. Und noch schlimmer ergeht es eben Opfern wie Ilia Faye, wenn sie sich wehren und ihre Grundrechte einfordern, auch das muss die Öffentlichkeit endlich mal zur Kenntnis nehmen. Die EU muss uns da helfen, denn die deutschen Parlamente sind heute in einem freien Fall der Verluste von „Werten, Morla und Grundrechten“.**
Ich verweise an dieser Stelle immer wieder gerne auf den Aufsatz von Habermas über „die andere Zerstörung der Vernunft“ (3) hin und die heißt zum Beispiel, wie viele SED-Richter, Stasispitzel in Schöffenposistion haben wir zum Beispiel heute am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg? (4)
2)http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html
3)http://www.zeit.de/1991/20/die-andere-zerstoerung-der-vernunft
4)http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/445747/
* Keine Antwort ist auch eine Antwort, offenbar versuchen im Bundestagspetitionsausschuss die Mitarbeiter ihre Vorgesetzten zu mobben, denn sie wollen gerne Beamte werden, obwohl ihre Akte vor 1989 das ausschließt, wenn wir eine Demokratie wären. Sind wir eine?
** Herr zu Guttenberg hat ohne nennenwerten Widerspruch bei seiner „Reform der Bundeswehr“ einen Artikel des GG außer Kraft setzen wollen. Der Präzidenzfall ist also geschaffen.
Schlagwörter: Artikel 17 des Grundgesetzes, Bürokratie unerträglich, Bitten oder Beschwerden, Bundestagspetitionsausschuss, entsprechenden Papiermenge, keine Antwort, Mobbing ist Gewalt, Privatanschrift Bundesjustizministerin, strafrechlich relevante Definition, Volksverarschung
4. Juni 2011 um 17:39 |
Wer mich kennt weiß wann ich das Ko .. kriege, kennt auch meine generell sachliche Ausdrucksweise.
Dies ist denn wieder einmal ein Vorgang, bei dem ich gar nicht so schnell kot .. kann, wie mir schlecht ist.
Mobbing .. allein die „ing“-Endung, wie „Darl-ing“ – ist die höchst verharmlosende Umschreibung eines Verbrechens.
Natürlich machen unsere Volksverräter nichts, denn dieser Psychoterror ist ja gewollt, er wird den Menschen ja regelrecht reingeprügelt.
Die Medien machen es höchst massenhaft vor, ob es nun mit Dallas und Denver anfing, bei Dr. House u.a. fortgesetzt wird, natürlich auch bei deutschen Soaps und Filmen.
Man konnte zusehen, wie die Menschen sich in diese Richtung veränderten, als „Modeerscheinung“, die gesamte Gesellschaft sich veränderte.
Es ist Krieg – real.
Dies ist Bestandteil, ein Volk vernichtet sich selbst, entsolidarisiert, nicht mehr fähig zum Widerstand.
Mitgrund, warum die vorherrschenden Exzesse überhaupt umgesetzt werden konnten, bis zu den 1980er Jahren wäre deratiges unmöglich gewesen.
Natürlich haben Merkel und Co ohnehin kein Interesse, weil sie sonst selbst ständig auf der Anklagebank säßen (Merkel soll doch für Mobbing recht bekannt sein, so war es zureichend zu lesen und hören).
Die Definition im StGB kann im Grunde ohnehin egal sein, weil
– jedwede rechtsstaatliche Ordnung beseitigt – ist.
Es wird gemordet, ohne jede Skupel, Wildwest auf allen Gebieten.
Richter, Staatsanwälte, Polizisten, höchste andere Funktionsträger ..
Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Korruption .. wo wollen wir aufhören.
Nichtsdestotrotz:
Der siebzehnte Abschnitt des StGB umfaßt Straftaten gegen die körperliche Unversehrheit, in immerhin 9 gesondert angeführte Straftatbestände, nebst Unterordnungen.
Und ich sehe nicht im Ansatz ein Auschlußkriterium „Mobbing“ .. ergo
die gezielte Mißhandlung durch psychische Terror,
meistenteils sich sogar schlimmer auswirkend als körperliche Verletzung, die oft verheilt, entgegen psychischen lebenslangen Traumata, bis hin zur generellen Arbeitsunfähigkeit, oder Selbstmord
vernünftig juristisch zu defininieren, als – verfolgungsfähig !!
5. Juni 2011 um 07:29 |
Hallo Herr Gambler,
ein sehr guter Artikel. Leider decken sich manche Ihrer Erfahrungen mit den meinen. Ich bin daher zur Erkenntnis gekommen, dass man mit den aktuell etablierten Parteien und Staatsorganen kaum ein Anti-mobbing Gesetz jemals bekommen wird. Das wird nur gehen, wenn wir selbst das Gesetz innerhalb des Bundestages als Partei z.B. die ARBEIT UND FAMILIE machen.
Darauf sollten wir unsere Energien bündeln und konzentrieren.
Gerne werden wir uns jedoch an der Briefaktion beteiligen, wenn Sie einen Formulierungsvorschlag veröffentlichen würden wäre die Beteiligung efahrungsgemäß am höchsten.
6. Juni 2011 um 00:16 |
Wenn der Staat nicht in der Lage ist Gerechtigkeit herzustelllen und in diesem Fall ist er es nicht, müssen die Opfer diese eben selbst herstellen.
Ich plädiere für Selbstjustiz!
6. Juni 2011 um 23:27 |
in der schule
11. Juni 2011 um 17:09 |
Ich bin schon weg vonder Schule…
Ich hab jetzt alles niedergeschrieben und schick sie dir, bloß wohin?
wie lautet deine email addresse?