Frauengrapscher bei der Berliner Polizei befördert.

Zum „Internationalen Frauentag“ sei hier nochmals mit dem neuesten Stand im Fall der jungen Polizeibeamtin Martina aus Berlin erinnert. Bisher bewegt sich nichts in dem Fall, auch Frau Künast scheint nicht gerade eine Kämpferin für die Rechte der Frauen am Arbeitsplatz zu sein.

Martina teilt uns nun folgendes mit, was einem nur noch die Haare zu berge stehen lässt:

„Ich habe erfahren, dass mein ehemaliger Kommissariatsleiter, dieser Frauengrapscher, nunmehr einen schönen Posten als stellvertretender Inspektionsleiter hat. Die Kollegin, die für  Inspektionsleiterin und dem Referatsleiter gespitzelt hat, soll eine Stelle erhalten, bei der es in absehbarer Zeit dann auch zu einer Beförderung kommt.

 Es zeigt sich doch immer wieder, dass Täter bei der berliner Polizei gefördert werden. Wir betroffenen Frauen werden in die Verdammnis geschickt. Bevor dieser K-Leiter seinerzeit zur Dir 2 VB kam, erging schon eine Warnung von der ehemaligen Dienststelle aus. Es hieß:“ Herr …. läßt seine Hände nicht dort, wo sie hingehören.“

Leider hatte ich diese Warnung erst erhalten, als alles schon zu spät war und somit keine Warnung mehr war… also nachdem wir schon an den Pranger gestellt wurde. Und da kann mir der Referatsleiter nicht weismachen, er hätte, als sein Freund, nichts davon gewusst“.

Manche, wie der Referatsleiter von Martina verwechseln wohl von all dem „nichts davon gewusst“ zu haben, mit der asozialen Kunste des Wegschauens wenn Täter zu langen, im Fall Martina im wahrsten Sinne des Wortes.  Welchen Tag feiert man heute wohl am 08.03 bei der Berliner Polizei? „Tag des Frauengrapschers“ oder den „Internationalen Frauentag?“

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Eine Antwort to “Frauengrapscher bei der Berliner Polizei befördert.”

  1. Martina und ich Says:

    Demnächst werden alle EKHKs ( Erste Kriminalhauptkommissare, Besoldungsgr. A 13 S) per Handschlag zu Kriminalräte ernannt.
    Na das ist doch für den hier bekannten Frauengrabscher nochmals ein Hipe weiterzumachen, denn er wird ja gedeckelt.
    Da aktuell jetzt zwei Zeugenaussagen von dn betreffenden Frauen vorliegen und mein Anwalt beim Verwaltungsgericht angeprangert hat, dass der Kumpel des Frauengrabschers, dieser Kriminaldirektor, verpflichtet gewesen wäre, ein Disziplinarverfahren gegen den Frauengrabscher einzuleiten, werde ich meinerseits jetzt das einleiten eines Disziplinarverfahrens gegen den Kriminaldirektor und den Frauengrabscher beantragen. Vielleicht geling es mir noch, dass mindestens gegen den Frauengrabscher ein Disz eingeleitet wird, noch bevor dieser zum Kriminalrat ernannt wird.

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