Der Fall ging wie eine Lawine durch unser Land. Werner M, Architekt „arbeite auf Probe bei der Denkmalbehörde der Stadt Köln. Irgendwann wurde er von der Chefin auf Grund „seines Körpergeruchs“ angemacht, reagierte aber wegen so einer dümmlichen Mobbingattacke nicht“. (1)
Es folgte eine asoziale Kündigung, die Werner M. zu recht als unwahr und Verletzung seiner Würde ansah. Er ging zum Anwalt und der reichte Klage ein.
Nun hat der Architekt sein Urteil, die Kündigung ist rechtens, weil in der Probezeit erfolgt. Kaum zu glauben, das Gericht hat weder die 12 Zeugen geladen, die bescheinigen wollten, dass Werner M. ein normaler Mensch ist und die asoziale Körpergeruchsattacke der Chefin sein „Würde als Menschen“ zerstört hat.
Der Richter jedoch meinte „dass die Kündigung noch in der Probezeit erfolgt sei. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Begründung beendet werden“. (2) Warum wurde dann Werner M. gemobbt? Keine Antwort, das kennen wir aber nur von deutschen Gerichten, also scheint in unserer Rechtssprechung etwas nicht zu stimmen, oder?
Obwohl sein Anwalt „Reinhard Bauer argumentierte …., dass eine Kündigung nichtig sein könne, wenn sie mit besonders verwerflichen Begleitumständen versehen sei. Hier war die Begründung nicht nur verwerflich, sondern geradezu eine Ohrfeige für jegliches Rechtsempfinden, sagte Rechtsanwalt im Vorfeld des Prozesses“, setze sich der Richter darüber hinweg, die Kündigung „ sei weder sittenwidrig noch willkürlich“. (2)
Man muss schon fragen, was versteht eigentlich der Richter unter der Würde des Menschen und unter sittenwidrig sowie willkürlich? Was meint eigentlich der Richter zu der Tatsache, dass das Schreiben an Werner M. so formuliert wurde, mit dem man ihn feuerte, das es nach Rufmord schon stinkt und der Architekt „in die unterste Schublade gesteckt“ wurde. (2)
Nun also weiß Werner M. eines zumindest, dass „Recht und Gerechtigkeit … zweierlei sein“ kann und auch ist. Für eine weitere Klage braucht der Kölner Architekt jedoch Kohle, Geld das ihm fehlt.
Man kann auch sagen, in Deutschland bekommt man erstens nur Recht, wenn man Kohle hat. Und zweitens sind Arbeitsgerichte „politische Tribunale“ und keine auf Beweisen und Zeugenaussagen basierte Verurteilungen, denn allen soll klar gemacht werden, die Herren über das berufliche Sein und Existenz sind die „Götter“ in Schwarz. Und das GG kennen viele Richter auch nur vom Hören und Sagen her.
Nur mit Moral, Rechtsstaatlichkeit und einem „fairen Prozess“ hat das Nichts zu tun, warum wohl? Und wir haben noch immer in Deutschland keinen Opferverein, dieser könnte zum Beispiel Werner M. zu seinem Recht verhelfen. Wohin steuern wir nur unsere Demokratie eigentlich?
2) http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,685653,00.html
Schlagwörter: 12 Zeugen, Arbeitsverhältnis ohne Begründung, Denkmalbehörde, eine Ohrfeige, Körpergeruch, politische Tribunale, Recht und Gerechtigkeit, Rechtsempfinden, sittenwidrig, Verletzung seiner Würde, verwerfliche Begleitumstände, willkürlich
18. November 2012 um 12:53 |
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