Normalerweise werden Mitarbeiter schikaniert, gemobbt und dann gekündigt, ob es nun Pfandmarken sind, Maultaschen aus den Essensresten oder die berühmte Frikadelle. Richter gehen allzuoft blauäugig an solche Fälle, ohne dass sie nämlich die Fürsorgepflicht des Unternehmers beachten. Das Handelsblatt hat dazu einen intressanten und wichtigen Artikel mit Musterurteil veröffentlicht. (1)
„Juristen strengen immer den Vergleich an, wie es wäre, wenn jemand als Privatmann zu Gast bei einem anderen Privatmann so etwas machen würde, so würde man die Verwerflichkeit erkennen. Wirklich? Höflichkeitshalber muss natürlich gefragt werden. Aber welchem Gast würde man eine angenagte Frikadelle, eine Handyaufladung oder Kartons aus dem Müll verwehren? Ganz abgesehen davon, dass viele Vorgesetzte flüchtige Rehe sind, permanent unterwegs und immer viel Wichtigeres im Kopf als kleine Sorgen der Mitarbeiter.
Oft, müssten Unternehmen aber nur mal genau hinsehen oder Kollegen befragen und fänden richtige Kündigungsgründe. Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein hat jedenfalls kürzlich ein betriebsfrieden-sicherndes Urteil gefällt: Wer Kollegen beleidigt und womöglich noch attackiert, den darf ein Unternehmen direkt außerordentlich kündigen. Allein schon, weil der Chef eine Fürsorgepflicht hat, die es gebietet, dass er die anderen Mitarbeiter vor Beleidigungen und Drangsalierungen ihrer Kollegen schützt“.(1)
Das Urteil 3 Sa 224/09, 2 Ca 84 d/09 ArbG Münster hatte zur Folge, dass der Bäckereiverkäuferin wegen mehrfacher Beleidigungen einer Auszubildenden fristlos gekündigt werden durfte. Das Gericht bestätigte somit die Tatsache, das ein Chef fürsorglich handelt, wenn er einer Mobberin umgehend kündigt. Das Urteil ist zu begrüßen und schützt die Opfer vor Mobbern.
1)http://blog.handelsblatt.com/management/tag/mobbing/
Schlagwörter: 2 Ca 84 d/09, 3 Sa 224/09, Auszubildenden, Beleidigungen, betriebsfrieden-sicherndes Urteil, Drangsalierungen, Fürsorgepflicht, Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein, Privatmann
5. Mai 2010 um 17:36 |
[…] Sie mehr zu diesem Thema bei der aktuellen Antimobbingrundschau, beim Anwalt Kiel und bei Pressemitteilungen […]
5. Mai 2010 um 21:35 |
Die Frage bist bitte etwas verworren. Generell kann ich sagen, dass Staatsanwälte nicht wegen Beleidigungen von Kollegen ermitteln. Die Antwort auf diese Anzeige nach § 185 ff StGB lyautet immer lapidar, kein öffentliches Interesse.
Was Staatsanwälte unter öffentlichem Interesse verstehen, ist nicht nach zu vollziehen.
Aus England weiß man, dass Beleidigung dort keine Straftat mehr ist.
Beispiel:
Um einen 50 jähirgen Kollgen zu mobben, der als Sachbarbeiter in meiner Abteilung tätig ist greife ich den in der kantine vor zig Kollgenen folgender Maßen an:
Schwule sind dumme Hunde.
Einmal versuche ich seinen Ruf zu schädigen, dass ich ihn indirekt als Homosexuellen difmaiere, obwohl ich weiß, dass er verheiratet ist und Kinder hat, aber Schwule genauso akzeptiert wie wir fast alle. Doch in dem Betrieb herrscht Homophobie, da viele Beamte dort arbeiten. Er kann mich also nicht wegen Beleidiguing oder übler Nachrede anzeigen, da ich nie gesagt habe, er sei „schwul und ein dummer Hund“ .
Doch in dem Kantinenmobbing habe ich ihn geschickt in dieses Licht gerückt.
Und Fälle dieser Art gibt es zu tausenden pro Jahr in diesem Land.
Mit Anwalt Kiel und Pressemitteilung kann ich wenig anfangen.
Harry Gambler
PS. In meinem Mobbingfall weiß ich, dass ein „Ex-Stasispitzel aus Mahlsdorf (Berlin) sich eine Stunde vor dem LAG-Termin mit dem Richter abgestimmt hat, wie man nicht das Urteil vom Arbeitsgericht aufarbeitet sondern man mich erpresst. „Nehmen sie die 60 000 Euro oder sie bekommen nichts“. Mein Anwalt hat keinen Antrag auf Lohnfortzahlung gestellt, der Richter hätte schon beim ersten Termin diese Frage klären müssen. Ich hatte die Wahl zwischen Hartz IV und 30 000 Euro, obwohl mir laut Tarifvertrag etwa 120 000 Euro zugestanden hätten, wen ich einem Vergleich freiwiilig zugestimmt hätte.
Normalerweise war zum LAG-Termin die Gegenseite beweipflichtig, doch der LAG_Richter hat dies kurz vor der Verhandlung umgedreht. ich heb
Der Richter sagt dann: „Bei mir gibt es nur 60 0000 Euro“.
Was ich nachweisen kann, aber eeben nicht schriftlich ist, der „Einpeitscher war ein Stasispitzel“, hat seine Vergangenheit über ver.di Potsdam gewachsen, da im land Brandenburg keine Anfragen bezüglich einer Stasivergangenheit bei allen Behörden oder Organisationen sowie staatlichen Unternehmen wie der POST, Telekom oder Bahn erfolgt ist. Ausnahme war die von Birthler erfolgte Abfrage als „Grüne“ in den 90er Jahren bei Lehrern, die sehr erfolgrecih war.
Der Sptzel kommt wohl aus Berlin, hat sich aber bei ver.di mit anderen Spitzlen aus Brandenburg und Mäc Pomm usw eine Hochburg geschaffen. Da das Gericht bei uns Landearbeitsgericht Berlin_Brandenburg heißt, kann er ungehindert seine Strippen ziehen.
Seine Frau hat es in einem halbstaatlichen Unternehmen zur Abteilungsleiterin „Personal“ gebracht, obwohl sie weder juristisch oder wirtschaftlich je eine Ausbildung oder ein Studium gemacht hat. Ihr Versuch einer Apothekerinausbildung ist gescheitert.
Heute kann sie 3000 Mitarbeiter schikanieren lassen, dazu hat sie alle ihre Mitarbeiter, die ebenfalls keine Ausbildung haben und daher nicht in den gehobenen Dienst gelangen konnten, zu „Mitarbeiter Sanktionen ernannt. Was früher SB – Peronalfragen oder Tarifrecht nannte, heißt heute einfach Mitarbeiter Sanktionen und der Betriebsrat hat das abgenickt. Dafür dürfen die dann statt 8 Stunden zu arbeiten schon nach drei doer vier Stunden gehen. Und sie dürfen Aufträge für Fremdfirmen vermitteln, ein perfektes Sytem von Nehmen und Schweigen.
Und das geht dann noch weiter.