Potsdam und das Land Brandenburg sind nicht nur für „Ausländer“ eine No-Go-Area, sondern auch für Stasiopfer, denn in diesem Bundesland haben Stasispitzel seit 20 Jahren ein Paradies gefunden, um unbehelligt ihre Traumkarrieren zu starten, ohne dass sie jemals für ihr asoziales Treiben zur Rechenschaft gezogen werden und wurden.
Nun ist in diesem asozialen Sumpf ein soziales Miteinander üblich, dass ein Lehrling „auf dem Gelände der Handwerkskammer Potsdam“ als Mobbingopfer der grausamsten Art erleben musste. Zu Anfang musste Stefan K. aus Beelitz „umringt von einer johlenden Schülermenge singen und tanzen …. Zwischendurch vergräbt er immer wieder hilflos seine Hände in den Hosentaschen, tritt von einem Bein aufs andere und guckt unsicher in die Runde. Dann halten Mitschüler ihm schliesslich ihre Telefone vors Gesicht (und) befehlen: >>Los, noch eine Runde, du Drecksau!<< – Und die Qual beginnt von vorn“.(1)
Keiner der Schüler ist eingeschritten, keine der Aufsichtspersonen war angeblich zur Stelle, eine Fürsorgepflicht kennt man wohl bei der Handwerkskammer in Potsdam nicht. Der Staatsanwalt ermittelt ja auch heute noch nicht gegen die Leiter und Lehrkräfte dieser „Ausbildungsstätte“. Auch so ein Phänomen im Land Brandenburg und in Deutschland, wo man sich fragt, wozu brauchen wir Gesetze, wenn wir sie nicht anwenden wollen?
Das Martyrium von Stefan K. ging nach der Zuschaustellung im Internet seiner „Demütigungen“ vor versammelter Mannschaft ohne Skrupel weiter. Als nächster Höhepunkt wurde er angezündet, unfassbar was dort in der Handerkskammer und den Ausbildungsstätten von Brandenburg los ist.
>> Am Donnerstag (26.11.09) , gegen 14 Uhr, Mitschüler hatten ihn in einer Werkstatt schwer verletzt: Max B. (17) besprühte Stefan K. mit Lösungsmittel, Christopher M. (19) zündete ihn an und Markus R. (23) sah tatenlos zu. Gegen das Trio, das in der Vernehmung die Tat gestanden haben soll, ermittelt die Polizei wegen (nun wegen) gefährlicher Körperverletzung. „Die Tat geschah mit Vorsatz. Es war weder ein dummer Streich noch ein Unfall „, so ein Sprecher << der Polizei. (1)
Die Handwerkskammer Potsdam gab nur eine Erklärung ab, über die man sich als Demokrat und Mensch nur wundern kann. „“Die Jugendlichen sind schwierig, haben Probleme. Aber von Mobbing oder gar körperlicher Gewalt war uns nichts bekannt , so eine Handwerkskammer-Sprecherin. Die mutmaßlichen Täter erhielten keinen Haftbefehl, Freitagnachmittag kamen (sie) wieder frei“.(1)
Ob nun gegen Mobbing Maßnahmen eingeleitet werden, dazu sagt die Sprecherin nichts. Wahrscheinloch wird Stefan K. seine Ausbildung nicht beenden können und die Täter werden im Schutz der Handwerkskammer einen Ausbildungsabschluss erreichen. So was nennt man Täterschutz. Doch was ist mit der „Würde des Menschen und seinem Recht aus Gesundheit“, dass auch das GG Stefan K. Gewährleisten muss?
Kein Sitzung im Landtag von Brandenburg beschäftigt sich mit diesem Vorgang, keine Äußerung von offizieller Seite aus, was man in Zukunft gegen diese asozailen und brutalen Mobbingattacken unternehmen will und was die Handwerkskammer in Zukunft tun will, damit solche Fälle nicht wieder vorkommen. Übrigens, auch vor 60 Jahren hat man begonnen, Menschen und Gebäude anzuzünden, damals nannte man das „Reichsprogromnacht“, wie weit wir heute schon wieder sind, im Lande Brandenburg?
1)http://www.bz-berlin.de/bezirk/umland/lehrling-gemobbt-dann-angezuendet-article657061.html
http://www.vnr.de/b2b/personal/ausbildung/mobbing-fallbeispiel-eines-betroffenen-azubis.html
Schlagwörter: Christopher M., Drecksau, dummer Streich, Fürsorgepflicht, gefährlicher Körperverletzung, Haftbefehl, Handwerkskammer Potsdam, johlenden Schülermenge, Lösungsmittel, Markus R., Martyrium, No-Go-Area, Stasiopfer, Stefan K., Tat gestanden, Telefone vors Gesicht, Unfall, Vorsatz
6. Juni 2010 um 11:28 |
Diese Darstellung der Dinge ist ja schön und gut, viele Aussagen wird ich auch direkt unterschreiben, jedoch sollte man sich im Vorhinein richtig über die Sachlage erkundigen. Das Mobbing geschah an der Berufsschule des Opfers, dieser vorsätzliche Angriff mit dem Anstecken der Person auf dem Gelände des Berufsbildungszentrums der HWK, das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe und somit lag die Verantwortung Monate vlt. auch Jahre zuvor bei der jeweiligen Berufsschule, und bei diesem expliziten Vorfall bei der HWk. Das Eine hat mit dem Anderen sogut wie gar nix zu tun…
Dieser Beitrag suggeriert zu sehr die Vorstellung, dass die entsprechende HWk schon in den Grundfesten dieses Vorfalls hätte etwas tun können/müssen!!!
Rechersche ist das A und O beim Darstellen von Sachverhalten.
* Rechtschreibung wurde von uns verbessert.
Guten Tag
7. Juni 2010 um 00:54 |
Entscheiden sind nicht die tatorte, sondern ob die Mobber die gleichen waren.
Für jede Einreichtung, Verwaltung, Schule oder privates Unternehmen und ihre Leitungsebeben gilt die Fürsorgepflicht, sie ist Grundbestandteil der Anleitung von Menschen.
Ich erkenne nicht, wo das eine mit dem anderen (nix) Nichts zu tun haben soll?
Außerdem fehlen noch immer die Ermittlunsprotokolle, aus dem Bundesland Brandenburg wissen wir, dass dor nicht richtig ermittelt wird.
Die Täter würden zum Beispiel in den USA sofort von der Schule verwiesen, denn dort gilt Mobbing ist verboten.
Ich weiß also nicht wo das Problem besteht, außer dass viele hier viel Vertuschen wollen.
Außerdem möchte ich gerne wissen, sind alle Mitarbeiter der Berufschule und des Berufsbildungszentrum auf eine mögliche Stasiverganngenheit überprüft worden. Weiterhin, arbeiten beide Institutionen nicht zusammen, dann sollten sie mal das Grundgesetz lesen.
Hier stinkt es Meilen weit und man kann nur hoffen, dass Stephan K. und seine Eltern einen sehr guten Anwalt nehmen.
Das ist meine Meinung.
16. Juli 2014 um 07:44 |
L0L :D^^