Mit ‘Unkündbarkeit’ getaggte Artikel

Eine Antwort zu „Manuela Damm-Pick contra Schlepper (Bürgermeister)“

12. November 2011

Fortsetzung von DIE VERLORENE EHRE …(1) oder “„Ich dädse ja gern loswern, abber mer habbe kei Geld.“ So die Worte eines Bürgermeisters aus dem Rheingau-Taunus-Kreis (FDP) auf den Vorschlag eines Dienstvorgesetzten, warum er der Damm-Pick keine Abfindung zahle, um sie loszuwerden, da sie ja nach 23-järiger Dienstzeit als Leiterin der kleinsten gemeindeeigenen Kita den Status der Unkündbarkeit erreicht habe”. (1)

»Und wieder ein Punktsieg für die Kita-Leiterin bzw. Kündigung für unwirksam erklärt« titelte die regionale Presse. Das heißt, das Arbeitsgericht Wiesbaden verkündete folgendes Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 1. August 2011 aufgelöst worden ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte (Gemeinde) zu tragen.

Was den Bürgermeister der Gemeinde Schlangenbad nicht daran hinderte, schon am Tag nach der Verhandlung presseöffentlich zu erklären: ‚Er befürchte, dass der Rechtstreit weitergehe, sprich die Gemeinde erneut in Berufung geht.’ Und das, obwohl die Verhandlung schon gezeigt hatte, dass die Begründungen zu schwach und zu „weich“ seien und alle schon im ersten Kündigungsverfahren „abgearbeitet“ worden waren, laut Feststellung des Richters. Dies war übrigens auch einer der Gründe, warum die Gemeinde diesen Prozess verloren hat. Weiterhin hat der Bürgermeister erklärt, mit der Unwirksamkeit der erneuten Kündigung sei ‚nicht geklärt, ob die Erzieherin (Frau Damm-Pick) von ihrem Arbeitgeber weiter beschäftigt werden muss. Dies war nicht Gegenstand der Verhandlung, zumal das Beschäftigungsverhältnis durch den Wechsel der Trägerschaft kompliziert geworden sei.’ Genau aber dieser Wechsel zum ASB, war die Begründung der erneuten Kündigung und damit eben doch Gegenstand der Verhandlung! Mit dem sogenannten „Gestellungsvertrag“ hätte Frau Damm-Pick überstellt werden müssen, da sie bei Vertragsabschluss laut Urteil vom LAG immer noch Leiterin in Hausen war, zumal sie ja ordentlich nicht kündbar ist. Auf die Frage des Richters, warum Frau Damm-Pick nicht überstellt worden sei, schien der Bürgermeister keine Antwort zu wissen und sein Anwalt bekam einen Hustenanfall. In diesem Zusammenhang, sorgte der Einwand des Bürgermeisters, dass es die Arbeitsstelle der Frau Damm-Pick nicht mehr gäbe, für erhebliches Diskussionspotential. – Da haben wohl der Bürgermeister (FDP) und der zuständige Geschäftsführer des ASB (FDP) eine Lex Damm-Pick geschaffen?

Am Anfang der Verhandlung versuchte der Richter noch einmal, die schon in der Güteverhandlung von ihm vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten einzubringen, um den Konflikt zu beenden. Und wieder einmal lehnte der Bürgermeister alle Vorschläge mit schwachen Argumenten ab, obwohl ihm der Richter klar gemacht hatte, dass er und seine Beisitzer keine Chance sehen, die Kündigung auch aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit der Frau Damm-Pick durchzusetzen und letztendlich seien ja auch alle Kündigungsgründe vom LAG „ordentlich“ abgearbeitet worden. Als der Anwalt des Bürgermeisters noch einmal anfing, die „alten“ Begründungen vorzutragen, bremste ihn der Richter mit dem Hinweis aus: ‚Dies sei ein neuer Fall’. Über keine der vom Richter gebauten Brücken wollte der Bürgermeister gehen, weil er wohl der Meinung war, der Richter sei (?) voreingenommen.
Das Gericht favorisierte offenbar zwei der gemachten Vorschläge: Bezahlte Freistellung und „Auslagerung“ (outsourcing) in eine andere Einrichtung. In gewohnter Manier bekam der Richter vom Bürgermeister folgende Antworten: Die bezahlte Freistellung lehnte der Bürgermeister bereits in der Güteverhandlung wegen der „Außenwirkung“ ab, „mer muss nur genug Terror mache, dann griegt mer, was mer von Anfang an wollte!“ Diesmal aber war es die „falsche Signalwirkung“ für die Angestellten im Rathaus, die könnten ja auf die gleiche Idee kommen. Was das “outsourcing” anbelangt, sagte er in der Güteverhandlung lapidar, er hätte schon erfolglos rumgefragt, das bringe nichts, er könne es ja noch mal versuchen, wisse aber jetzt schon wie es ausginge. Bei der Hauptverhandlung erinnerte ihn der Richter, dass er sich doch hätte bemühen wollen, für Frau Damm-Pick anderweitig eine Arbeitsstelle zu finden. Und damit kam der Bürgermeister „sprachlos“ in Erklärungsnöte!

Auf die Frage des Richters, was er denn im Hinblick auf seine Fürsorge- und Friedenspflicht unternommen hätte, schließlich seien zwei Jahre vergangen und zwischenzeitlich ein Urteil gefällt worden. Nach altbekannter Manier antwortete der Bürgermeister: ‚Er habe Gespräche geführt, für eine Mediation gesorgt, die aber gescheitert sei; was solle er denn noch tun, er könne ja nicht eine Mediation nach der anderen machen lassen.’ Richtig ist aber, dass die Mediation nicht gescheitert war, sondern der Bürgermeister sie in der Presse als gescheitert erklärt hatte. Richtig ist auch, dass es einen schriftlichen Vertrag der Teilnehmer gibt und eine Fortführung von allen gewünscht gewesen war, aber der Bürgermeister lehnte dies ab. Da er von Anfang an einen anderen Plan hatte, durfte keine weitere Mediation stattfinden. Schließlich wollte er ja von den Kolleginnen der Frau Damm-Pick eine Bestätigung haben, dass sie nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten wollen. Die Mediatorin hat jetzt erst noch einmal bestätigt, dass sie den Bürgermeister damals mehrmals um seine Teilnahme gebeten hatte, da er ja maßgeblich zu dem Konflikt mit Frau Damm-Pick beigetragen habe. Der Richter wies den Bürgermeister wiederholt eindringlich darauf hin, dass er nach dem Urteil der ersten Kündigung Gespräche mit allen Beteiligten zur Befriedung hätte führen müssen. (Anstatt erneut zu kündigen?). Immerhin, so der Richter, seien zwei Jahre eine lange Zeit, in denen sich Menschen und Situationen ändern würden.

»Nicht ändern, heißt Stillstand

Wie man hört, hat sich der Bürgermeister inzwischen bewegt – immerhin schon nach mehreren Verhandlungen bei Arbeitsgerichten – soll er sich doch auf die Suche nach einem „Ausleihjob“ für Frau Damm-Pick begeben haben. Schließlich ist er ja ein Experte in outsourcing geworden, hat er doch laut Presse die Kitas und das Personalwesen schon ausgelagert, als nächstes sind wohl Kämmerei, Standesamt und Ordnungsamt dran? Auch soll es schon Pläne geben, das Rathaus umzubauen, wohl damit der Bürgermeister zukünftig mit einem kleinen Rest Bediensteter residieren kann. Da stellt sich doch die Frage, ob die Gemeinde nicht noch mehr Geld einspart, wenn sie ihren „ Scholles“ (mit A16-Gehalt) ebenfalls auslagert?

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung vom Arbeitsgericht Wiesbaden, hat Frau Damm-Pick ihre Arbeitskraft der Gemeinde angeboten. Der Bürgermeister lehnte dies postwendend widerrechtlich ab. Mittlerweile hat Frau Damm-Pick ihr Gehalt vom 1. August an eingefordert. Es ist vorauszusehen, dass der Bürgermeister auch dies wieder ablehnt.

– Fortsetzung folgt. – von F. W.”. (2)

1)http://wp.me/puNcW-1AS

http://wp.me/puNcW-1Jb

2)http://wp.me/puNcW-1LN

Die verlorene Ehre der Manuela Damm-Pick

1. Mai 2011

To be or not to be

Im folgenden ein Artikel von F. W., den wir gerne veröffentlichen und den Namen der Verfasserin oder des Verfassers aus Sicherheitsgründen gegen Nachstellungen und Cyber-Mobbing abgekürzt haben.

>> Ich habe da eine Story mit der Überschrift frei nach (Heinrich) Böll: Die verlorene Ehre der Manuela Damm-Pick
„Ich dädse ja gern loswern, abber mer habbe kei Geld.“ So die Worte eines Bürgermeisters aus dem Rheingau-Taunus-Kreis (FDP) auf den Vorschlag eines Dienstvorgesetzten, warum er der Damm-Pick keine Abfindung zahle, um sie loszuwerden, da sie ja nach 23-järiger Dienstzeit als Leiterin der kleinsten gemeindeeigenen Kita den Status der „Unkündbarkeit“ erreicht habe. Auch hat sie eine saubere Personalakte, keine Abmahnungen, hervorragende Arbeitszeugnisse, einen weithin guten Ruf als kreative Erzieherin mit einem breiten Spektrum beruflichen Wissens. Seit seiner Amtseinführung im April 2007 versucht dieser Bürgermeister mit allen nicht erlaubten Mitteln die Kita-Leiterin loszuwerden. Seine Motivation offenbarten sich, als er vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt  erklärte: „Sache mer mal so. Am beste mit einfache Worde: Die Frau Damm-Pick ist stellvertretende Vorsitzende der SPD in unserer Gemeinde und hat massiv den anderen Kandidat unterstützt, aber isch hab gewonne. Isch bin Bürgermeister geworde. Isch hat ja am Anfang keine Probleme mit ihr, aber irgendwann warn die Beschwerde so massiv, da gings nit mehr …!“ Die Beschwerden häuften sich in der Tat, meist wohl bestellte Bagatellsachen, eine Gelegenheit zur Gegendarstellung bekam Frau Damm-Pick allerdings nie.

Wahrnehmung

Dann eskalierte der „Kampf“ gegen Frau Damm-Pick. Zunächst schickte der Bürgermeister Frau Damm-Pick zur Amtsärztin, um festzustellen, ob sie aus gesundheitlichen Gründen noch in der Lage ist, ihren beruflichen Aufgaben nachzukommen. Dann wurde ihrem Mann vom Bürgermeister persönlich ohne Grund Hausverbot für die Kita erteilt. Am 28.07.09 erschien in der Presse ein Artikel mit der Überschrift: CDU will Entlassung der Leiterin in … – KITA-STREIT Mutter stellt Strafanzeige. Am Schluss dieses Artikels wird der örtliche CDU-Vorsitzende zitiert: “Egal, ob die Gemeinde die fristlose Entlassung auch vor Gericht noch durchsetzen kann, oder nicht,” so der CDU-Vorsitzende …, „diese Frau darf nie mehr mit der Leitung einer unserer Kindereinrichtung betraut werden.” (Dieser Vorsitzende ist inzwischen von allen seinen Ämtern zurückgetreten, weil er jahrelang Sozialhilfegelder in fünfstelliger Höhe auf sein Privatkonto hat fließen lassen.) 14 Tage später, an einem Montag, bekam Frau Damm-Pick den Anruf einer Journalistin der Regionalpresse, die wissen wollte, was sie zu ihrer Kündigung zu sagen hätte? Am nächsten Tag titelte die Presse: Gemeindevorstand setzt Kita-Leiterin ab – Betroffene fällt aus allen Wolken. Die betriebsbedingte Änderungskündigung bekam sie dann am folgenden Freitag per Boten zugestellt. Auf Anraten ihres Anwaltes nahm sie die Versetzung zur Kita eines anderen Ortsteils als Erzieherin bei gleichem Gehalt, aber ohne  Leitungsfunktion unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung an. Wohl wissend, dass die Eltern der Kita in der  CDU-Hochburg von vornherein Ablehnung signalisierten.

Der Schrei oder "the cry"

Fünf der CDU nahestehenden Mütter – von den zwei schon lange keine Kinder mehr in der Kita hatten – und eine Erzieherin haben ihr unterstellt, sie habe Kinder in Fäkalien sitzen oder stehen lassen. Sie soll eine Mutter verletzt haben, nach verbalen Attacken dieser Mutter. Laut Aussage einer Bediensteten aus der Verwaltung erstattete diese Mutter auf Anregung des Bürgermeisters Anzeige wegen Körperverletzung. Ärztliches Attest: Die Frau klagt über Schmerzen am Handgelenk, doch es seien keine Hämatome festzustellen, diese „unsichtbaren“ Hämatome waren bei der polizeilichen Vernehmung am linken Handgelenk und vor Gericht am rechten.  Die Klage wurde vom Amtsgericht der Kreisstadt nicht zugelassenen, unter anderem mit der Begründung: Wenn man die Berichterstattung der örtlichen Presse verfolge, bestehe offenbar ein erhebliches Interesse, dass Frau Damm-Pick verurteilt wird. Auch bei der nächsten Instanz wurde so entschieden. Trotzdem wurde die Anzeige als ein Entlassungsgrund beim Arbeitsgericht eingereicht. Auch die Fäkaliengeschichte wurde trotz Wiederspruch der Mutter des betroffenen Kindes dem AG vorgelegt.
Ohne Begründung wurden Behauptungen wie „Nichtteilnahme an Fortbildungsmaßnahmen“; Frau Damm-Pick sei (nach 23 Jahren) Leitungsunfähig; sie habe einen autoritären Führungsstil; Belege für Beschwerden von Eltern waren laut Gericht belanglos oder „nicht substantiiert“, auch eine sogenannte „Beurteilung“ der Gesamtleiterin, die Frau Damm-Pick persönlich kaum kannte und schon gar nicht ihre Arbeit, hat das Gericht „als eine persönliche Meinung, deren Richtigkeit nicht feststeht und mangels Angaben überprüfbarer Tatsachen, auf welche die Beurteilung gestützt ist, nicht (als) nachvollziehbar“ angesehen.
Der Bürgermeister, selbst Jurist, nahm sich trotz klammer Kassen der Gemeinde einen Anwalt, wohl weil die Kündigungsschutzklage des Ehemannes der Frau Damm-Pick erfolgreich war und wohl nach seiner Meinung, die kostenlosen Juristen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes e. V. versagt hatten.
Frau Damm-Pick erhob Kündigungschutzklage. Das Arbeitsgericht in Wiesbaden verwarf alle Kündigungsgründe und stellte fest, dass die Beklagte nie eine Abmahnung erhalten und auch der Personalrat nicht ordentlich eingebunden war. Der Bürgermeister und sein Anwalt gingen in Berufung. Vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (HLA) erlitt der Bürgermeister seine zweite juristische Schlappe. Frau Damm-Pick, die einen Arbeitsvertrag für die Kita in der sie bisher als Leiterin arbeitete hat, hätte nach der schriftlichen Urteilsbegründung ihre Arbeit wieder aufnehmen können, wenn der Bürgermeister nicht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt hätte. Der gegnerische Anwalt zum Anwalt der Frau Damm-Pick: „Wir haben noch einige Pfeile im Köcher. Wenn ihre Mandantin glaubt, dass sie ihre Arbeitsstelle wieder einnehmen kann, so hat sie sich getäuscht.“ Auch soll der Bürgermeister geäußert haben, dass er die Damm-Pick am „langen Arm verhungern lasse“. Einen infamen Teilerfolg hat der Bürgermeister inzwischen erreicht: Die Kita-Leiterin ist wegen Mobbing erkranktund ist in psychotherapeutischer Behandlung. Vor zwei Monaten wurde sie nach 78 Wochen von der Krankenkasse ausgesteuert, mit dem Erfolg, dass sie 370,- EURO Beihilfe monatlich bekommt und in diesem

Aufschrei im Land der Arbeit

Zusammenhang aufgefordert wurde, innerhalb eines halben Jahres ihre zu große und zu teure Wohnung aufzugeben. Auffallend ist, dass die Behörden offenbar nicht so richtig einordnen können, wer für sie zuständig ist: Ist es das Amt für Grundsicherung oder die Bundesagentur für Arbeit oder das JobCenter oder eventuell die Rentenversicherungsanstalt oder dann doch das JobCenter? Eines steht jedenfalls fest: Sie ist weder arbeitslos, noch arbeitssuchend und damit auch keine Hartz IV-Empfängerin und hätte demzufolge eigentlich auch nicht die vom JobCenter geforderten Bewerbungsunterlagen einreichen müssen, denn laut LAG-Urteil hat sie ihren Job als Leiterin in der Kita ihres bisherigen Wirkens  wieder, was allerdings durch juristische Verzögerungstaktiken zur Zeit noch keine Rechtswirksamkeit hat. So hofft Frau Damm-Pick auf einen schnellen ablehnenden Entscheid des BAG, denn dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung abgelehnt wird, davon sind nämlich alle Prozessbeteiligten überzeugt. 
Zwischenzeitlich sammelt der Bürgermeister fleißig neue Entlassungsgründe: Griff in eine Getränkekasse (Belege sind spurlos verschwunden), angebliche Ungereimtheiten bei den Quartalsgeldabrechnungen, Anforderung von privaten Rechnungen der Frau Damm-Pick der letzten fünf Jahre bei einem Versandhaus, eventuell Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit. Seit Jahresanfang hat der ASB die Kita’s der Gemeinde übernommen. Inzwischen wurde auch versucht, mit „Zuckerbrot und Peitsche“ Frau Damm-Pick einen Arbeitsvertrag beim ASB zu seinen Bedingungen schmackhaft zu machen. (Einjahresvertrag, ASB-Tarif, 30- Wochenstunden usw.) Dieses Ansinnen hat Frau Damm-Pick abgelehnt, da sie damit auf ihr bisheriges Tarifgehalt und ihren Status der „Unkündbarkeit“ verzichten würde. Der freiwillige Wechsel wurde infamer weise unter anderem damit begründet, dass ja ihr Ruf als Erzieherin durch die Presseberichterstattung geschädigt sei, was ja tatsächlich auch stimmt, durch schier unzählige Zeitungsartikel die vom Bürgermeister und seinem Gefolge lanciert worden waren. Wobei der Bürgermeister seine Fürsorgepflicht vollkommen außer acht gelassen hat, wie ihm auch das Gericht bescheinigte. Das neueste, die Rechtschutzversicherung hat Frau Damm-Pick “wegen ungünstigem Schadensverlauf” gekündigt, und das, obwohl sie alle Prozesse gewonnen hat.<<

Von F. W.


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