Bossing nimmt zu

Wenn der Chef mobbt, wird es gefährlich

Seit geraumer Zeit nimmt Bossing in den Betrieben und Verwaltungen zu. Bossing ist jene perverse und pathologische Art von Mobbing, in denen der „Chef“ mitmacht oder der Täter ist. Ziel bei Bossing dürfte sein und ist es wohl immer die Kündigung, was Opfer beachten sollte. Da hilft weder Mediation, Vergleiche noch Gesprächbereitschaft, auch wenn viele das nicht wahr haben wollen.

„In etwa der Hälfte aller Mobbing-Fälle, macht der Chef mit, so die Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)“. (1)

Nach den Erkenntnissen der BAUA-Mitarbeiterin Dr. Gerlinde Kaul, die Mobbing und Bossing nicht trennen will, führt entweder Mobbing oder Bossing heute immer zur Kündigung des Opfers. „Mobbing zielt leider immer auf die Entfernung des Opfers vom Arbeitsplatz hin. Es zielt immer auf eine Ausgrenzung des Opfers aus der Gruppe“. (1) Und dann dürfte Mediation nur das Beruhigsmittel mit zeitlicher Befristung sein, am Ende, am Ende steht immer die Kündigung und so klar hat das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bisher nicht dargestellt.

Entlassene Arbeit

Wer es also gegen Mobbing in den Unternehmen ist, muss sich auch gleichzeitig für den Kündigungsschutz stark machen. Leider fehlt diese Erkenntnis bei den meisten Gewerkschaften, fast keiner ihre Betriebsräte hat bisher bei der Gewerbeaufsicht Anzeige wegen Mobbing in seinem Betrieb gestellt, warum eigentlich?

In diesem Zusammenhang sei auch auf die Fürsorgepflicht hingewiesen, nach der darf es gar kein Bossing geben. Doch wer hält sich bei und überhaupt noch an Gesetze?

Aber auch in zwei anderen Aussagen irrt sich Frau Dr. Kaul. Einmal ist sie eine Anhängerin des Mobbingtagebuches, obwohl diese Mittel bisher zu 99 % sich als untauglich bei Arbeitsprozessen herausgestellt hat. „Wichtig für die Beweisführung ist ein Mobbing-Tagebuch. Jede Schikane sollte darin mit der Art der Attacke, den gegebenen Umständen der Arbeitssituation oder des Arbeitsauftrages, den unter Umständen mitbeteiligten Personen und mit dem eigenen Erleben zeitgenau erfasst werden“. (1)

Mobbing-am-Arbeitsplatz

Und sie vertritt die irrige Aufnahme, die uns auch Politiker einreden wollen: „Findet Mobbing im Unternehmen statt, so macht sich der Arbeitgeber strafbar, wenn er es duldet. Wer sich gemobbt fühlt, sollte aktiv werden, solange er es noch kann, gegebenenfalls auch externe Hilfsangebote in Anspruch nehmen“. (1)

Strafbar, da  müsste Fr. Kraul mal eine Bilanz vorlegen aus der hervorgeht, in wie vielen Fällen der Staatsanwalt ermittelt hat oder warum nicht? Nur das kann sie nicht und deshalb sind ihre Aussagen sehr zwiespältig und wenig hilfreich. Sie fordert auch merkwürdiger Weise keinen Ombudsmann für Mobbing auf Länder- oder Bundesebene, der dann Weisungs befugt gegenüber den Staatsanälten wäre und diese auch kontrolliert. Zu blauäugig  ist hier die Auffasunng der BAUA, was einen verwundert, denn schließlich wäre dies Behörde der wichtigste Partner für Mobbing-Opfer auf der Ämterebene. Und die BAUA setzt sich auch nicht für eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes ein, ziemlich makaber was da abgeht.

Staatliche Institutionen sind mehr Stolperfallen als Partner im Kampf gegen Mobbing und Bossing, obwohl wir ein Kündigungsschutzgesetz und das AGG haben.

1) http://www.tuebinger-wochenblatt.de/tue/page/detail.php/2519741

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